Verkehrszeichen "Linienverkehr frei" - VZ 1026-32

Preis:
Sonderpreis€23,18
(Zzgl. MwSt & Vesandkosten )

Reflexionsklasse: RA 1
Ausführung: Flachform
Lochung: IVZ Norm 2007
Sie brauchen ein Angebot? Jetzt anfragen

Beschreibung

Verkehrszeichen VZ 1026-32 "Linienverkehr frei" – Unverzichtbar für effiziente Verkehrswege


Das Zusatzzeichen VZ 1026-32 "Linienverkehr frei" ist ein unverzichtbares Element der modernen Verkehrsführung. Es erlaubt, trotz Verbotsbezeichnungen, Linienbusse und weitere öffentliche Verkehrsmittel in bestimmten Straßenbereichen einzusetzen, um den Personenverkehr flüssiger zu gestalten. Damit ist es vor allem für Behörden und Unternehmen im Straßenverkehrssektor eine wichtige Ergänzung zur Standardbeschilderung und trägt dazu bei, den Verkehrsfluss zu optimieren und Verkehrsstauungen zu reduzieren.


Langlebigkeit und kontrastreiche Wahrnehmung


Das Verkehrszeichen besteht aus hochwertigem Aluminium und ist in verschiedenen Reflektionsklassen (RA1, RA2, RA3) verfügbar. Diese Kombination sichert seine stoßfesten und witterungsbeständigen Qualitäten und garantiert dadurch eine hohe Lebensdauer. Mit seiner kontrastreichen Darstellung ist es aus der Distanz gut erkennbar und seine UV- und Temperaturbeständigkeit versprechen Beständigkeit in jeder Umgebung.


Detaillierte Produktmerkmale – Flexibilität und Sicherheit



  • Material: Aluminium

  • Folientypen: RA1, RA2, RA3 für optimale Sichtbarkeit

  • Maße: Erhältlich in 315 x 420 mm oder 450 x 600 mm oder 562 x 750 mm

  • Bauart: Wahlweise in Flachform, Rundform oder Alform für vielfältige Installationsbedingungen

  • Laminat: Standardmäßig für zusätzlichen Schutz

  • Kennzeichnung: VZ 1026-32

  • Kategorie: Zusatzzeichen für spezielle Verkehrsregeln


Vielseitige Einsatzmöglichkeiten – Klarheit in jeder Situation


Das Schild "Linienverkehr frei" verbessert die Verkehrsinfrastruktur an Orten wie Schulen, Einkaufszentren oder Sportstätten und unterstützt die Unfallprävention. Auch für Veranstalter oder Sicherheitsdienste, die temporäre Verkehrslösungen schaffen, sichert es die notwendige Klarheit und Rechtskonformität. An Flughäfen und Bahnhöfen leistet es einen wichtigen Beitrag, um den Transfer von Passagieren zu erleichtern.


Fortschrittliche Standards in der Verkehrstechnik


Menne Verkehrstechnik bietet eine breite Auswahl an Verkehrszeichen und Dienstleistungen. Der schnelle E-Mail Support und unser umfangreiches Fachwissen, bestätigt durch über 1.300 zufriedene Kunden, gewährleisten ein effektives Verkehrsmanagement mit allen Produkten entsprechend der Straßenverkehrsordnung.


Steigerung der Verkehrseffizienz


Setzen Sie auf Menne Verkehrstechnik, um die Verkehrsregelung und -sicherheit zu verbessern. Mit dem Zusatzzeichen VZ 1026-32 "Linienverkehr frei" investieren Sie in eine klare und rechtsgültige Verkehrsführung und unterstützen die Effizienz im öffentlichen Personenverkehr. Bestellen Sie jetzt und nutzen Sie unsere qualitativ hochwertigen Produkte und Dienstleistungen.

Was bedeutet das Verkehrszeichen „Linienverkehr frei“?

Das rechteckige Zusatzzeichen „Linienverkehr frei“ (Verkehrszeichen 1026-32) hebt bestimmte Verkehrsverbote für Busse im Linienverkehr auf. Es bedeutet: Fahrzeuge, die regelmäßig im öffentlichen Linienverkehr verkehren, dürfen den durch das Hauptschild eigentlich gesperrten Bereich trotzdem befahren.

Beispiel: Ist ein Durchfahrtsverbot für alle Fahrzeuge (VZ 250) angeordnet und darunter das Schild „Linienverkehr frei“ angebracht, dürfen Linienbusse sowie Schul- oder Shuttlebusse mit regelmäßigem Fahrplan passieren – alle anderen Fahrzeuge jedoch nicht.

Der Begriff Linienverkehr ist in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) selbst nicht ausdrücklich definiert. Stattdessen greift man auf das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) zurück:

  • § 42 PBefG: Linienverkehr bedeutet planmäßige Verkehrsverbindungen zwischen festgelegten Start- und Zielpunkten mit definierten Haltestellen. Ein fester Fahrplan mit Uhrzeiten ist nicht zwingend erforderlich.
  • § 43 PBefG: Auch Sonderformen wie Schülerverkehr, Berufspendel-Busse oder Marktbussysteme gelten als Linienverkehr.

Damit gilt: Auch Schulbusse oder regelmäßige Shuttlebusse dürfen mit dem Zusatzzeichen „Linienverkehr frei“ eine ansonsten gesperrte Strecke befahren.

Nicht jeder Bus fällt automatisch unter den Begriff „Linienverkehr“. Ausgeschlossen sind:

  • Gelegenheitsverkehre, z. B. Reisebusse ohne Linienverkehr,
  • Taxis – für diese gibt es das eigene Zusatzzeichen „Taxi frei“ (VZ 1026-30).

Wo wird das Verkehrszeichen „Linienverkehr frei“ aufgestellt?

Das rechteckige Zusatzzeichen „Linienverkehr frei“ (VZ 1026-32) wird immer in Kombination mit einem Haupt-Verkehrszeichen angebracht – und zwar direkt unter dem Schild, auf das es sich bezieht.

Besonders häufig findet man es unter Verbotsschildern, die den Verkehr für bestimmte oder alle Fahrzeuge untersagen. Durch das Zusatzzeichen wird jedoch eine Ausnahme für den Linienverkehr geschaffen.

Beispiel:

Das runde Verkehrszeichen 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ wird oft mit dem Schild „Linienverkehr frei“ kombiniert. Damit dürfen Linienbusse den Bereich durchfahren, während der allgemeine Autoverkehr ausgeschlossen bleibt – etwa in Innenstädten oder Wohngebieten.

Das Schild „Linienverkehr frei“ kommt vor allem in städtischen Bereichen zum Einsatz, in denen der öffentliche Nahverkehr (ÖPNV) Vorrang hat. Typische Einsatzorte sind:

  • Busspuren und Bussonderstrecken,
  • verkehrsberuhigte Zonen oder Fußgängerzonen,
  • Innenstadtstraßen mit Durchfahrtsverbot, die nur Linienbusse passieren dürfen,
  • Wohn- und Gewerbegebiete, die ausschließlich von Linienbussen durchquert werden.

An solchen Stellen zeigt das Schild eindeutig: Linienbusse haben freie Fahrt, alle anderen Fahrzeuge nicht.

Das Zusatzzeichen informiert nicht nur Busfahrer im Linienverkehr, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer.

Es macht klar, dass die Durchfahrt nur für den Linienverkehr erlaubt ist. Wer kein Linienbus ist, darf die Strecke nicht nutzen – ein wichtiger Hinweis, um Fehlfahrten und Ordnungswidrigkeiten zu vermeiden.

Das Zusatzzeichen „Linienverkehr frei“ steht nie allein, sondern immer unter einem Hauptzeichen. Es ist damit ein Teil einer kombinierten Beschilderung.

Gemäß § 39 Abs. 3 StVO wird durch die Platzierung des Zusatzzeichens unmissverständlich geregelt, auf welche Verkehrsvorschrift sich die Ausnahme bezieht.

Verkehrszeichen "Linienverkehr frei" - VZ 1026-32

Was muss beim Verkehrszeichen „Linienverkehr frei“ beachtet werden?

Das Zusatzzeichen „Linienverkehr frei“ (VZ 1026-32) ist ein offizielles Verkehrszeichen gemäß StVO und muss von allen Verkehrsteilnehmern beachtet werden. Es schafft eine Ausnahme vom Durchfahrtsverbot, die ausschließlich für den Linienverkehr gilt.

Für den allgemeinen Verkehr – Pkw, Lkw, Motorräder und andere Fahrzeuge – gilt:

Kein Durchfahren erlaubt!

Nur Fahrzeuge, die planmäßig im Linienverkehr eingesetzt sind, dürfen den gekennzeichneten Bereich befahren.

Wichtig: Begriffe wie „Lieferverkehr“ oder „Anlieger frei“ sind hier nicht automatisch eingeschlossen. Für diese Berechtigungen gibt es eigene Zusatzschilder („Lieferverkehr frei“, „Anlieger frei“, „Taxi frei“). Fehlt ein entsprechendes Zusatzzeichen, gilt das Durchfahrtsverbot uneingeschränkt.

Das Zusatzzeichen „Linienverkehr frei“ bedeutet keine Freifahrtscheine:

  • In Fußgängerzonen oder verkehrsberuhigten Bereichen gilt weiterhin Schrittgeschwindigkeit und besondere Vorsicht gegenüber Fußgängern.

  • An Ampeln und Kreuzungen sind selbstverständlich Vorfahrtregeln und Signale einzuhalten.
    Das Zusatzzeichen hebt ausschließlich das Durchfahrtsverbot auf, nicht aber andere Verkehrsregeln.

Für andere Verkehrsteilnehmer ist wichtig zu wissen:

  • Fußgänger müssen in freigegebenen Zonen damit rechnen, dass trotz eines Fahrverbots Linienbusse verkehren.
  • Radfahrer sind abhängig vom Hauptzeichen betroffen:
  • Kombination mit VZ 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“: Fahrräder dürfen nicht fahren, da das Verbot für alle Fahrzeuge gilt. Kombination mit VZ 260 „Verbot für Kraftfahrzeuge“: Fahrräder dürfen den Bereich nutzen, da sie keine Kraftfahrzeuge sind.

Die genaue Regelung richtet sich also nach dem Hauptzeichen, unter dem das Zusatzzeichen angebracht ist.

Verkehrszeichen "Linienverkehr frei" - VZ 1026-32

Weitere Produkte