Online-AGB der Menne GmbH & Co. KG § 1

Geltungsbereich/KundenAGB/Nachweis der Unternehmereigenschaft

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der/von Menne GmbH & Co. KG (nachfolgend „wir“, „uns“ „Menne GmbH & Co. KG“) auf Basis unseres Onlineshops erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) schließen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Für unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote außerhalb unseres Onlineshops halten wir gesonderte „Offline-AGB“ vor.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die Menne GmbH & Co. KG ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(3) Unser Onlineshop richtet sich nur an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Wir schließen keine Verträge mit Verbrauchern, § 13 BGB. Wir können vor Vertragsschluss verlangen, dass der Kunde uns seine Unternehmereigenschaft ausreichend nachweist, z.B. durch Angabe seiner UST-ID-Nr. oder durch sonstige geeignete Nachweise. Die für den Nachweis erforderlichen Daten sind von dem Kunden vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

§ 2 Bestellvorgang/Vertragsschluss, Vertragssprache und Vertragstext

(1) Die Darstellung der Produkte in unserem Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Onlinekatalog/eine Aufforderung zur Bestellung (invitatio ad offerendum) dar. Angaben der Menne GmbH & Co. KG zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

(2) Durch das Anklicken des Buttons „In den Warenkorb“ kann der Kunde die jeweilige Ware in einen virtuellen Warenkorb legen. Dieser Vorgang ist unverbindlich und stellt kein Vertragsangebot dar. Vor Abgabe einer Bestellung wird der Inhalt des virtuellen Warenkorbes mit den Daten des Kunden auf einer Übersichtsseite zusammengefasst. Der Kunde kann dort sämtliche Bestelldaten über die vorgesehenen Änderungsfelder „Zurück“, „Ändern“ oder „Warenkorb bearbeiten“ (am Ende des Bestellvorgangs) korrigieren oder den Bestellvorgang abbrechen, indem das Browserfenster geschlossen wird. Mit dem Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde uns gegenüber ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Dieses Angebot können wir bis zum Ablauf des dritten auf den Tag des Angebots folgenden Werktages annehmen. Nach der Bestellung erhält der Kunde von uns eine automatisch generierte E-Mail, die den Eingang der Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten wiedergibt (Zugangsbestätigung). Diese Zugangsbestätigung stellt keine Vertragsannahme dar. Ein Vertrag kommt erst durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware zustande. Bei Wahl der Zahlungsart „PayPal“ kommt der Vertrag mit der kundenseitigen Bestätigung der Zahlungsanweisung an PayPal zustande.

(3) Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

(4) Wir speichern den Vertragstext und senden dem Kunde die Bestelldaten per E-Mail zu. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können außerdem jederzeit durch die Betätigung des „Speichern“ – oder des „Drucken“ – Buttons am Fuß dieser Seite abgespeichert bzw. ausgedruckt werden. Wenn der Kunde über ein Kundenkonto verfügt, kann er auch seine vergangenen Bestellungen jederzeit über die Funktion „Mein Konto“ einsehen.

§ 3 Preise, Zahlung und Rechnung

(1) Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen bzw. Leistungsänderungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EUR ab Werk zzgl. Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.

(2) Rechnungsbeträge sind sofort netto zu bezahlen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei der Menne GmbH & Co. KG Die Zahlung per Scheck ist ausgeschlossen, sofern sie nicht im Einzelfall gesondert vereinbart wird. Leistet der Kunde bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 9 % p. a. zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.

(3) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder sich aus demselben Auftrag ergeben, unter dem die betreffende Lieferung erfolgt ist.

§ 4 Lieferung und Lieferzeit

(1) Lieferungen erfolgen ab Werk.

(2) Von der Menne GmbH & Co. KG in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.

(3) Die Menne GmbH & Co. KG kann – unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Kunden – vom Kunden eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen der Menne GmbH & Co. KG gegenüber nicht nachkommt.

(4) Die Menne GmbH & Co. KG haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die die Menne GmbH & Co. KG nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse der Menne GmbH & Co. KG die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist die Menne GmbH & Co. KG zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche ausdrückliche Erklärung gegenüber der Menne GmbH & Co. KG vom Vertrag zurücktreten.

(5) Die Menne GmbH & Co. KG ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn • die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, • die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und • dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, die Menne GmbH & Co. KG erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).

(6) Gerät die Menne GmbH & Co. KG mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist seine Haftung auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 7 dieser AGB beschränkt.

§ 5 Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang, Abnahme

(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Bielefeld, soweit nichts anderes bestimmt ist.

(2) Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen der Menne GmbH & Co. KG.

(3) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die Menne GmbH & Co. KG noch andere Leistungen (z.B. Versand) übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und die Menne GmbH & Co. KG dies dem Kunden angezeigt hat.

(4) Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Kunde. Bei Lagerung durch die Menne GmbH & Co. KG betragen die Lagerkosten 0,25 % des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.

(5) Die Sendung wird von der Menne GmbH & Co. KG nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.

(6) Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Sache als abgenommen, wenn • die Lieferung abgeschlossen ist, • die Menne GmbH & Co. KG dies dem Kunden unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nach diesem § 5 (6) mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat, • seit der Lieferung zwölf Werktage vergangen sind oder der Kunde mit der Nutzung der Sache begonnen hat und in diesem Fall seit Lieferung sechs Werktage vergangen sind und • der Kunde die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines der Menne GmbH & Co. KG angezeigten Mangels, der die Nutzung der Sache unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen hat.

§ 6 Gewährleistung, Sachmängel

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme, es sei denn, (a) es handelt sich um Aufwendungsersatzansprüche gemäß § 445b BGB (b) der Mangel beruht auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung der Menne GmbH & Co. KG, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen (c) es handelt sich um Schadensersatzansprüche. In den Fällen (a) bis (c) gelten die gesetzlichen Verjährungsristen. Es bleibt bei den gesetzlichen Bestimmungen über die Hemmung, Ablaufhemmung und über den Neubeginn der Verjährung.

(2) Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Kunden genehmigt, wenn der Menne GmbH & Co. KG nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine Mängelrüge in Textform zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Kunden genehmigt, wenn die Mängelrüge der Menne GmbH & Co. KG nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt offensichtlich, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Auf Verlangen der Menne GmbH & Co. KG ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an der Menne GmbH & Co. KG zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet die Menne GmbH & Co. KG die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

(3) Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist die Menne GmbH & Co. KG nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.

(4) Beruht ein Mangel auf dem Verschulden der Menne GmbH & Co. KG, kann der Kunde unter den in § 7 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.

(5) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne Zustimmung der Menne GmbH & Co. KG den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

§ 7 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens

(1) Die Haftung der Menne GmbH & Co. KG auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbes. aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 7 eingeschränkt.

(2) Die Menne GmbH & Co. KG haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind solche Pflichten, auf deren ordnungsgemäße Erfüllung der Kunde vertraut und auch vertrauen darf, weil sie den Vertrag prägen.

(3) Soweit die Menne GmbH & Co. KG gem. § 7 (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die die Menne GmbH & Co. KG bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.

(4) Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht der Menne GmbH & Co. KG für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von 9.000.000,00 EUR je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

(5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Menne GmbH & Co. KG.

(6) Soweit die Menne GmbH & Co. KG technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

(7) Die Einschränkungen dieses § 7 gelten nicht für die Haftung der Menne GmbH & Co. KG wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Die Menne GmbH & Co. KG behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vor.

(2) Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiterzuveräußern, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen der Menne GmbH & Co. KG gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt Folgendes:

(a) Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für die Menne GmbH & Co. KG im Sinne des § 950 BGB, ohne die Menne GmbH & Co. KG zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Kunde nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwirbt die Menne GmbH & Co. KG Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes seiner Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung.

(b) Der Kunde tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an die Menne GmbH & Co. KG ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt ist und die Menne GmbH & Co. KG hieran in Höhe seines Fakturenwertes Miteigentum erlangt hat oder die Ware fest eingebaut ist. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt oder fest eingebaut ist, steht der Menne GmbH & Co. KG aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert seiner Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware von dem Kunden zusammen mit anderen nicht von Menne GmbH & Co. KG gelieferten Waren veräußert, tritt er hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware von Menne GmbH & Co. KG an diese ab. Hat der Kunde diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an die Menne GmbH & Co. KG ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Kunden in ein Kontokorrentverhältnis mit dessen Abnehmer gestellt, tritt der Kunde seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an die Menne GmbH & Co. KG ab.

(c) Die Menne GmbH & Co. KG nimmt die obigen Abtretungen hiermit an.

(d) Der Kunde ist bis zum Widerruf durch die Menne GmbH & Co. KG zur Einziehung der an die Menne GmbH & Co. KG abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der erfolgt, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät oder die Zahlung einstellt. In diesem Fall ist der Menne GmbH & Co. KG vom Kunde bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Kunde ist verpflichtet, der Menne GmbH & Co. KG auf Verlangen eine genaue Aufstellung der ihm zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und der Menne GmbH & Co. KG alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten.

(e) Beträge, die aus abgetretenen Forderungen bei dem Kunden eingehen, sind bis zur Überweisung an die Menne GmbH & Co. KG gesondert für diesen aufzuheben.

(f) Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen ist die Menne GmbH & Co. KG unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten.

(3) Übersteigt der Wert der der Menne GmbH & Co. KG zustehenden Sicherungen die Gesamtforderung gegen den Kunden um mehr als 10 %, so ist er auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe verpflichtet.

(4) Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware für die Menne GmbH & Co. KG unentgeltlich. Der Kunde hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Kunde tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an die Menne GmbH & Co. KG in Höhe seiner Forderungen ab. Die Menne GmbH & Co. KG nimmt die Abtretung an.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der Menne GmbH & Co. KG und dem Kunden nach Wahl der Menne GmbH & Co. KG Bielefeld oder der Sitz des Kunden. Für Klagen gegen die Menne GmbH & Co. KG ist in diesen Fällen jedoch Bielefeld ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

(2) Die Beziehungen zwischen der Menne GmbH & Co. KG und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 (CISG) gilt nicht.

(3) Soweit der Vertrag oder diese AGB Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.