Verkehrszeichen "Verbot für Fahrzeuge aller Art" - VZ 250

Preis:
Sonderpreis€24,63
(Zzgl. MwSt & Vesandkosten )

Reflexionsklasse: RA 1
Ausführung: Flachform
Lochung: IVZ Norm 2007
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Beschreibung

Verkehrsschild VZ 250 – Sorgen Sie für Klarheit im Straßenbild


Das Verkehrsschild VZ 250 "Verbot für Fahrzeuge aller Art" ist ein wichtiges Vorschriftszeichen, das entscheidend zur Sicherheit und Ordnung auf Verkehrswegen beiträgt. Es informiert effektiv über absolute Fahrverbote in verschiedenen Verkehrsbereichen und wird daher häufig von Kommunalverwaltungen, Straßenbauämtern und anderen Institutionen eingesetzt.


Überzeugende Eigenschaften des Vorschriftsschilds


Dieses Schild ist aus hochwertigem Aluminium gefertigt und mit RA1, RA2 oder RA3 Folien beleuchtet, welche für ihre hervorragende Sichtbarkeit bekannt sind. Verfügbar in den Größen von 420 mm oder 600 mm Durchmesser können individuelle Anforderungen optimal erfüllt werden. Optional sind die Bauarten Flachform oder Alform sowie ein Standard-Laminat für eine angepasste Nutzung wählbar.



  • Material: Aluminium


  • Folien: RA1, RA2 oder RA3


  • Durchmesser: 420 oder 600 mm oder 750 mm


  • Bauarten: Flachform oder Alform, Rundform


  • Laminat: Standard


  • Zeichentyp: Vorschriftsszeichen



Langlebigkeit für dauerhaften Einsatz


Das Sortiment von Menne Verkehrstechnik steht für Robustheit und Haltbarkeit. Dank der UV- und temperaturbeständigen Materialien sind unsere Schilder eine wartungsarme und zuverlässige Wahl. Die gute Lesbarkeit aus der Ferne garantiert Sicherheit zu allen Tages- und Nachtzeiten.


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Was bedeutet das VZ 250?

Das Verkehrszeichen 250 zeigt ein Durchfahrts- und Einfahrverbot für alle Fahrzeuge. Es betrifft alle Kraftfahrzeuge, Motorräder, Fahrräder und ähnliche Gefährte – unabhängig von der Richtung. Fußgänger dürfen den gesperrten Bereich passieren, jedoch müssen Radfahrer und Motorradfahrer absteigen und schieben, um als Fußgänger zu gelten.

Das Verbot basiert auf § 41 StVO und ist in Anlage 2 der StVO festgelegt. Ausnahmen gelten nur für Handfahrzeuge wie Schubkarren oder Tiere, wie Pferde mit Reitern. Motorräder, Mofas und Fahrräder dürfen geschoben werden, ohne das Verbot zu verletzen. Ein eigenständiges Schild mit der Aufschrift „Durchfahrt verboten“ existiert nicht – diese Funktion übernimmt VZ 250.

Wichtig ist, dass VZ 250 das Befahren des Bereichs in beiden Richtungen untersagt, während das ähnliche Verkehrszeichen 267 lediglich die Einfahrt aus einer Richtung verbietet, z. B. am Ende einer Einbahnstraße.

Wo wird das Schild VZ 250 aufgestellt?

Verkehrszeichen 250 wird überall dort eingesetzt, wo Straßen oder Wege für den allgemeinen Fahrzeugverkehr gesperrt sind. Typische Einsatzorte sind:

VZ 250 kennzeichnet Bereiche, in denen kein öffentlicher Fahrzeugverkehr zugelassen ist – vor allem an Baustellen und Privatwegen, aber auch in Fußgängerbereichen und Naturschutzgebieten.

Verkehrszeichen "Verbot für Fahrzeuge aller Art" - VZ 250

Was muss beim VZ 250 beachtet werden?

Wer auf Verkehrszeichen 250 (VZ 250) stößt, muss sein Fahrzeug anhalten. Kein Kfz oder Fahrrad darf weiterfahren, wenn dieses Schild die Straße kennzeichnet. Auch das Halten oder Parken im gesperrten Bereich ist verboten, da bereits das Einfahren untersagt ist. Wenden oder kurzes Abstellen sind ebenfalls nicht gestattet, da das Einfahren verboten ist. Wer dennoch parkt, riskiert ein Bußgeld (ca. 55 €). Es gibt jedoch Ausnahmefälle, etwa wenn ein Motorrad ausnahmsweise geschoben wird.

VZ 250 wird oft mit einem Zusatzzeichen kombiniert, das bestimmte Ausnahmen oder Einschränkungen anzeigt:

  • Anlieger frei“: Anwohner und berechtigte Besucher dürfen trotz VZ 250 die gesperrte Straße befahren. Durchgangsverkehr bleibt jedoch verboten.

  • Zeitliche Beschränkung: Manchmal wird das Verbot auf bestimmte Zeiten wie „22–6 Uhr“ beschränkt. Außerhalb dieser Zeiten ist das Befahren erlaubt.

  • Landwirtschaftlicher Verkehr frei“: In ländlichen Gebieten dürfen landwirtschaftliche Fahrzeuge wie Traktoren trotz des Verbots fahren.

  • Weitere Ausnahmen: Zusätzliche Schilder wie Taxi frei oder Radfahrer frei ermöglichen es bestimmten Verkehrsteilnehmern, das Verbot zu umgehen.

Wer das VZ 250 ignoriert, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. Autofahrer zahlen ca. 50 €, Lkw-Fahrer etwa 100 €. Radfahrer und E-Scooter-Fahrer werden milder behandelt (ca. 25 €), aber auch hier kann es teurer werden, wenn Schäden oder Gefährdungen entstehen. In Fällen von Unfällen können höhere Bußgelder verhängt werden. Punkte in Flensburg gibt es normalerweise nicht, solange keine schweren Umstände vorliegen.

Verkehrszeichen "Verbot für Fahrzeuge aller Art" - VZ 250

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