Verkehrszeichen "Verbot für Kraftfahrzeuge" - VZ 260

Preis:
Sonderpreis€25,86
(Zzgl. MwSt & Vesandkosten )

Reflexionsklasse: RA 1
Ausführung: Flachform
Lochung: IVZ Norm 2007
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Beschreibung

Verkehrszeichen 260 "Verbot für Kraftfahrzeuge" – Unverzichtbar für effizientes Verkehrsmanagement


Das Vorschriftszeichen Verkehrszeichen 260 "Verbot für Kraftfahrzeuge" ist entscheidend für die regulierende Steuerung des Fahrzeugverkehrs. Als zentrales Element verpflichtet es zur Einhaltung der Verkehrsordnung und sorgt somit für eine effektive Kontrolle des Fahrverkehrs in diversen Gebieten – ein Gewinn für kommunale Einrichtungen, Straßenbauämter und andere Organisationen, die auf Verkehrssicherheit angewiesen sind.


Einsatzbereiche des Verkehrszeichens 260


Vielseitig einsetzbar, ob in der Stadtplanung, Baustellenabsicherung oder bei der Planung von Großveranstaltungen, das Schild ist ein wichtiges Instrument, welches zur Minderung des Durchgangsverkehrs und zum Schutz sensibler Umweltbereiche dient. Es hilft, die Lebensqualität zu erhöhen und die Sicherheit im Verkehr zu steigern.


Qualitätsmerkmale und Einsatzbereitschaft


Hergestellt aus widerstandsfähigem Aluminium und ausgestattet mit den Reflektionsklassen RA1, RA2 oder RA3, verspricht dieses Verkehrszeichen beste Sichtbarkeit und Robustheit. Mit Eigenschaften wie UV-Beständigkeit und Witterungsresistenz erfüllt es alle Anforderungen für eine langfristige Nutzung.


Technische Spezifikationen



  • Material: Aluminium

  • Folientyp: RA1, RA2 oder RA3

  • Durchmesser: 420 oder 600 mm oder 750 mm

  • Bauart: Flachform, Rundform oder Alform

  • Laminat: Standard

  • Verkehrszeichen-Nr.: 260

  • Typ: Vorschriftzeichen


Beitrag zur Sicherheit und Infrastruktur


Mit seiner gestalterischen Präzision und Übereinstimmung mit den Vorgaben der StVO ist dieses Verkehrszeichen ein Garant für die Zuverlässigkeit in der Informationsübermittlung und somit ein wesentlicher Bestandteil zur Prävention von Unfällen.


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Was bedeutet das Verkehrszeichen 260?

Das Verkehrszeichen 260 ist ein rundes Schild mit rotem Rand, das ein Durchfahrtsverbot für alle motorisierten Fahrzeuge anzeigt. Es zeigt in der Mitte Symbole für ein Motorrad und ein Auto, getrennt durch einen Strich. Dieses Schild gilt für Motorräder, PKW, LKW und alle anderen mehrspurigen motorisierten Fahrzeuge – sie dürfen den betroffenen Bereich nicht befahren.

Nicht-motorisierte Verkehrsteilnehmer wie Fahrräder, Pedelecs ohne Kennzeichen, Tretroller und Fußgänger sind von diesem Verbot ausgenommen. Im Gegensatz zum Schild 250 („Verbot für Fahrzeuge aller Art“) richtet sich das Zeichen 260 ausschließlich gegen motorisierten Verkehr.

Das Verkehrszeichen 260 kennzeichnet beispielsweise abgesperrte Waldwege, auf denen nur Radfahrer und Fußgänger weiterkommen dürfen.

Wo wird das Verkehrszeichen 260 aufgestellt?

Das Verkehrszeichen 260 wird überall dort eingesetzt, wo motorisierter Verkehr unerwünscht oder verboten ist. Häufig findet man es an bestimmten Straßenarten oder in speziellen Situationen, um bestimmte Bereiche vor Kraftfahrzeugen zu schützen. Typische Aufstellorte sind:

  • Wirtschaftswege außerhalb geschlossener Ortschaften: Auf land- oder forstwirtschaftlichen Nebenwegen (z. B. Feldwegen) ist Zeichen 260 sehr verbreitet. Es hält den allgemeinen Autoverkehr fern, sodass nur Berechtigte (z. B. Landwirte oder Förster) diese Wege nutzen können. Oft steht unter dem Schild ein Zusatzzeichen wie Land- und Forstwirtschaft frei, welches Traktoren und Forstfahrzeugen die Durchfahrt explizit erlaubt.
  • Anliegerstraßen in Wohngebieten: Um Schleichverkehr oder unerwünschten Durchgangsverkehr durch Wohnstraßen zu verhindern, wird Zeichen 260 häufig am Anfang solcher Straßen aufgestellt. Ein Zusatzzeichen wie Anlieger frei erlaubt Anwohnern, Lieferdiensten oder Besuchern der Grundstücke die Einfahrt, während fremde Kraftfahrzeuge draußen bleiben müssen.
  • Geh- und Radwege (ohne motorisierten Verkehr): Selbständige Fuß- oder Radwege, die keine reguläre Fahrbahn für Autos sind, werden mit Zeichen 260 versehen, um klarzustellen, dass diese Wege ausschließlich Fußgängern und Radfahrern vorbehalten sind. Ein Beispiel: Ein breiter Rad- und Fußweg am Stadtrand, der mit einem 260er-Schild vom restlichen Straßennetz abgetrennt ist – hier dürfen keine Mofas oder andere Motorfahrzeuge hineinfahren.
  • Straßen mit Baustellen oder verengter Fahrbahn: Zeichen 260 wird auch temporär an Baustellen eingesetzt. Wenn eine Straße aufgrund von Bauarbeiten nur eingeschränkt befahrbar ist, kann sie für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr gesperrt werden, um Unfälle zu vermeiden. Nur bestimmte Fahrzeuge (z. B. Baufahrzeuge, Anlieger, Rettungsdienste) dürfen dann passieren.

Verkehrszeichen "Verbot für Kraftfahrzeuge" - VZ 260

Was muss beim Verkehrszeichen 260 beachtet werden?

Sieht man das Zeichen 260, gilt es für Verkehrsteilnehmer einige Regeln und Besonderheiten zu beachten, um die Vorschrift korrekt einzuhalten:

  • Keine Durchfahrt mit Kraftfahrzeugen: Für Fahrer von Autos, Motorrädern, Mofas etc. heißt es an diesem Schild unbedingt anhalten und umkehren, wenn man nicht zu einer erlaubten Ausnahmegruppe gehört. Ein Verbot für Kraftfahrzeuge bedeutet, dass die Weiterfahrt mit motorisiertem Fahrzeug strikt untersagt ist. Wer trotzdem verbotswidrig weiterfährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wichtig: Auch Anlieger oder Lieferanten dürfen nicht einfach durchfahren, wenn kein Zusatzzeichen eine Ausnahme gewährt.
  • Zusatzzeichen für Ausnahmen prüfen: Häufig findet sich unter dem Schild 260 ein Zusatzzeichen, das bestimmte Fahrzeuge oder Personengruppen vom Verbot ausnimmt. Zum Beispiel erlaubt Anlieger frei den Bewohnern und Besuchern des gesperrten Bereichs die Einfahrt. Andere häufige Zusätze sind Land- und Forstwirtschaft frei oder Lieferverkehr frei. Diese Zusatzschilder bedeuten, dass Fahrzeuge, die zu diesem Personenkreis gehören (z. B. Landwirte mit Traktor, Forstarbeiter oder Lieferanten), die Strecke befahren dürfen.
  • Radfahrer und Fußgänger dürfen passieren: Da Zeichen 260 nur den motorisierten Verkehr verbietet, können Fahrräder und Fußgänger den Bereich hinter dem Schild weiterhin nutzen. Radfahrern ist die Durchfahrt ausdrücklich erlaubt, allerdings gelten für sie die allgemeinen Verkehrsregeln auch im gesperrten Gebiet. Fußgänger dürfen ebenso passieren – auch außerhalb von Ortschaften dürfen sie auf der Fahrbahn gehen, wenn kein Gehweg vorhanden ist.
  • Parken und Halten im gesperrten Bereich: Ein häufig gestellte Praxisfrage ist, ob man parken darf, wo Zeichen 260 steht. Grundsätzlich gibt das Schild kein Parkverbot vor, verbietet jedoch das Einfahren. Parkverstöße im Kfz-Verbot kosten etwa 30 €, bei Behinderung sogar 35 €.
  • Konsequenzen bei Missachtung: Als Vorschriftzeichen (§ 41 StVO) ist Zeichen 260 zwingend zu befolgen. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet: Für PKW-Fahrer kostet das Durchfahren etwa 20–25 €, für LKW-Fahrer etwa 75 € und einen Punkt in Flensburg. Parkverstöße im Kfz-Verbot kosten 30 €.

Verkehrszeichen "Verbot für Kraftfahrzeuge" - VZ 260

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