Verkehrszeichen "Absolutes Haltverbot Mitte (Aufstellung rechts)" - VZ 283-30

Preis:
Sonderpreis€24,63
(Zzgl. MwSt & Vesandkosten )

Reflexionsklasse: RA 1
Ausführung: Flachform
Lochung: IVZ Norm 2007
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Beschreibung

Verkehrszeichen VZ 283-30 "Absolutes Halteverbot Mitte" – Klare Regelung für den Straßenverkehr


Das Verkehrszeichen VZ 283-30 "Absolutes Halteverbot Mitte, Aufstellung rechts" ist ein zentrales Vorschriftszeichen, das essentiell für eine effiziente und verständliche Verkehrsregelung ist. Als unverzichtbarer Teil der Verkehrsinfrastruktur sorgt es für geordnete Park- und Haltevorgänge und trägt somit zu einem reibungslosen Verkehrsfluss bei.


Langlebigkeit und Sichtbarkeit dank hochwertiger Materialien


Das Vorschriftszeichen VZ 283-30 ist aus rostfreiem Aluminium gefertigt und in diversen Reflektionsklassen (RA1, RA2, RA3) erhältlich, die für hervorragende Erkennbarkeit sowohl bei Tag als auch in der Nacht sorgen. Dank seiner hohen UV-Beständigkeit und Temperaturresistenz bietet das Verkehrsschild Langlebigkeit und ausgezeichnete Lesbarkeit über große Distanzen.


Spezifikationen des Produktes im Detail



  • Material: Aluminium

  • Folientyp: RA1, RA2, RA3

  • Durchmesser: 420, 600 oder 750 mm

  • Bauart: Flachform, Rundform oder Alform

  • Laminat: Standard

  • Verkehrszeichen-Nr.: 283-30

  • Verkehrszeichen-Typ: Vorschriftszeichen


Beitrag zur Sicherheit und Effizienz des Verkehrs


Durch die klare Kommunikation von Halteverbotszonen steigert das Vorschriftszeichen VZ 283-30 die Verkehrssicherheit signifikant. Es sorgt für die Freihaltung von Rettungswegen und unterstützt eine effektive Organisation des Stadtverkehrs und kommunaler Dienste.


Pragmatische Vorteile für Verkehrsteilnehmer


Das Verkehrszeichen steht für eine einfache Installation sowie hohe Widerstandsfähigkeit und benötigt nur geringen Wartungsaufwand. Mit diesem Verkehrsschild wählen Sie eine lösungsorientierte und rechtskonforme Verkehrssignalisierung.


Service-Leistungen von Menne Verkehrstechnik


Profitieren Sie von schnellem E-Mail-Support und einer Breiten Auswahl an Verkehrslösungen. Menne Verkehrstechnik garantiert, dass alle Schilder gemäß den neuesten Anforderungen der Straßenverkehrsordnung gefertigt werden, was sich in den "sehr guten" Kundenbewertungen widerspiegelt.


Für geordnete Verkehrsverhältnisse sorgen


Verlassen Sie sich auf das Vorschriftszeichen VZ 283-30 von Menne Verkehrstechnik, um in Ihrem Verantwortungsbereich für klare Verkehrsverhältnisse zu sorgen. Setzen Sie auf eine Beschilderung, die die Durchführung von Verkehrsprojekten erleichtert und rechtliche Gültigkeit besitzt.

Was bedeutet das Halteverbot?

Ein Halteverbot (offiziell Haltverbot) verbietet das Anhalten und Parken an gekennzeichneten Stellen. „Halten“ bezeichnet eine freiwillige Fahrunterbrechung, die nicht durch Verkehrslage oder amtliche Anordnung bedingt ist. Wo ein Halteverbot gilt, ist auch das Parken untersagt.

Es gibt zwei Arten von Halteverboten: das eingeschränkte Halteverbot (max. 3 Minuten für Ein- und Aussteigen oder Be- und Entladen) und das absolute Halteverbot, bei dem jegliches Anhalten verboten ist. Das eingeschränkte Halteverbot wird durch ein Schild mit rotem Rand und einem diagonalen roten Strich (Nr. 286 StVO) angezeigt, während das absolute Halteverbot durch ein Kreuz aus zwei roten Diagonalstrichen (Nr. 283 StVO) markiert ist.

Wo wird das Schild Halteverbot aufgestellt?

Ein Halteverbotsschild steht immer auf der Straßenseite, für die das Verbot gilt, meist am rechten Fahrbahnrand in Fahrtrichtung. Das Verbot gilt in der Regel bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung, es sei denn, ein anderes Schild hebt es vorher auf. Weiße Pfeile auf dem Schild zeigen den Beginn und das Ende der Halteverbotszone an. Bei beidseitigen Pfeilen handelt es sich um ein Folgezeichen – auch hier ist das Halten oder Parken verboten.

Halteverbote werden an Stellen aufgestellt, an denen besondere Gefahren oder Behinderungen durch haltende Fahrzeuge entstehen können, wie z.B. an engen Straßenstellen, scharfen Kurven, Einmündungen, Bahnübergängen und Feuerwehrzufahrten. Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gilt ein generelles Halteverbot. In vielen Fällen schreibt die StVO ein Haltverbot vor, auch ohne Schild, z.B. vor Kreuzungen oder Zebrastreifen. Das Halteverbotsschild dient dann der klaren Kennzeichnung und dem Hinweis auf das Verbot.

Verkehrszeichen "Absolutes Haltverbot Mitte (Aufstellung rechts)" - VZ 283-30

Was muss beim Halteverbot beachtet werden?

In einem absoluten Halteverbot darf man keine Sekunde freiwillig anhalten – außer bei unvermeidbarem Halten durch Verkehr (z.B. rote Ampel oder Stau) oder im Notfall. Das Halten mit Warnblinker ist ebenfalls verboten, da der Warnblinker das Verbot nicht aufhebt und zusätzliche Bußgelder nach sich ziehen kann.

Im eingeschränkten Halteverbot ist maximal 3 Minuten Halt zulässig – nur zum Ein- oder Aussteigen von Personen oder für Be- und Entladen. Der Fahrer muss dabei stets sofort wieder wegfahren können. Überschreitet man die 3 Minuten oder hält ohne die genannten Zwecke, wird das Halten zum Parken, was ebenfalls ein Verstoß ist.

Zusatzschilder können das Halteverbot einschränken, z.B. zeitlich begrenzen oder bestimmte Personengruppen wie Anwohner oder Lieferverkehr ausnehmen. Achten Sie auch auf weiße Pfeile, die den Beginn und das Ende der Zone markieren.

Wer das Halteverbot missachtet, muss mit einem Bußgeld ab 25 Euro rechnen. In sensiblen Bereichen, wie Feuerwehrzufahrten, wird oft sofort abgeschleppt, da die Zufahrt jederzeit freibleiben muss.

Verkehrszeichen "Absolutes Haltverbot Mitte (Aufstellung rechts)" - VZ 283-30

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