Beschreibung
Zusatzzeichen "Tunnelkategorie B gemäß ADR-Übereinkommen" – Regelsicherheit in Untertagepassagen
Das Zusatzzeichen "Tunnelkategorie B gemäß ADR-Übereinkommen" (VZ 1014-50) leistet einen entscheidenden Beitrag zur Verkehrsregelung und Sicherheit in Tunnelbereichen. Es ist ausschlaggebend für das Durchfahrverbot bestimmter Fahrzeuge mit gefährlichen Stoffen und dient der Prävention von Unfällen.
Haltbarkeit und Sichtbarkeit
Hergestellt aus widerstandsfähigem Aluminium und mit reflektierenden Folien RA1, RA2 oder RA3 ausgestattet, überzeugt das Verkehrsschild mit einer Langlebigkeit und Optimalen Erkennbarkeit bei allen Lichtverhältnissen.
Vielseitige Verwendung
Für verschiedene Institutionen wie Kommunalverwaltungen, Straßenbauämter bis hin zu Bauunternehmen ist das Schild aufgrund seiner universellen Zeichensprache und detaillierten Kennzeichnung ein unentbehrliches Element der Verkehrssignalisierung.
Engagement für Sicherheit im Verkehr
Durch den Erwerb dieses Verkehrsschildes zeigt man Verantwortung für höchstmögliche Verkehrssicherheit. Menne Verkehrstechnik unterstützt Sie mit einer Palette an qualitätsgeprüften Schildern, die die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung erfüllen.
Die Expertise von Menne Verkehrstechnik
Verlassen Sie sich auf das Know-how von Menne Verkehrstechnik in der Herstellung von Verkehrszeichen. Mit langjähriger Erfahrung und Fachwissen gewährleisten wir normgerechte Lösungen für Ihre Verkehrssignalisierungsbereiche.
Ausgestaltung von Verkehrsräumen
Mit dem Zusatzzeichen "Tunnelkategorie B" stärken Sie Ihr Verkehrsmanagement. Es bietet klare Richtlinien und einen wichtigen Beitrag zur Unfallverhütung. Nehmen Sie Kontakt auf, um eine sichere Verkehrsumwelt zu schaffen und die Verkehrssicherheit zu verbessern.