Das Verkehrszeichen "Ortstafel doppelseitig" (VZ 310-40) weist den Verkehrsteilnehmer auf den Beginn und auf der Rückseite auf das Ende einer geschlossenen Ortschaft hin. Somit gelten alle Regelungen für den Verkehr innerhalb geschlossener Ortschaften und auf der anderen Seite außerhalb geschlossener Ortschaften. Das Schild ist meistens am rechten Straßenrand zu finden (ortseinwärtsfahrend). Sofern dies für ortsauswärtsfahrende Verkehrsteilnehmer nicht erkennbar ist, steht das Schild zusätzlich auf der linken Straßenseite. Auf dem Schild steht zusätzlichen zum Namen der Ortschaft auch der Verwaltungsbezirk, sofern diese nicht identisch sind. Zulässig sind ebenfalls Zusätze wie z.B. "Stadt", "Kreis", "Landeshauptstadt" oder amtliche Titel, die auf Grundlage der allgemeinen kommunalrechtlichen Vorschriften verliehen wurden. - Material: Aluminium - Folientyp: RA1, RA2 oder RA3 - Maße: 600 x 900 mm - Bauart: Flachform - Laminat: Standard - Verkehrszeichen-Nr.: 310-40 - Verkehrszeichen-Typ: Richtzeichen - inkl. gratis Diebstahlschutzbefestigung