Verkehrszeichen "Ortstafel Vorderseite" - VZ 310

Preis:
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Schilderwerk Beutha GmbH

Reflexionsklasse: RA 1
Ausführung: Flachform
Lochung: IVZ Norm 2007

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Beschreibung

Verkehrszeichen VZ 310 "Ortstafel Vorderseite" - Markierung des Ortsanfangs


Das Verkehrszeichen VZ 310 "Ortstafel Vorderseite" ist ein essenzielles Richtzeichen, das den Beginn einer geschlossenen Ortschaft markiert. Es sorgt für ein klares Verständnis der ab dort geltenden Verkehrsvorschriften und ist somit ein kritischer Faktor für die Verkehrssicherheit.


Beständigkeit und Sichtbarkeit


Aus qualitativ hochwertigem Aluminium gefertigt, ist das Verkehrsschild besonders langlebig und widerstandsfähig gegen Witterungseinflüsse. Die reflektierende Folie, erhältlich in den Varianten RA1, RA2 oder RA3, garantiert auch bei schlechten Sichtverhältnissen ausgezeichnete Erkennbarkeit.


Detaillierte Produkteigenschaften



  • Material: Aluminium

  • Folientyp: RA1, RA2, RA3

  • Größe: 600 x 900 mm oder 840 x 1260 mm

  • Form: Flachform, Rundform oder Alform

  • Oberfläche: Einfach zu reinigendes Laminat

  • Kennzeichnung: Verkehrszeichen-Typ Richtzeichen mit der Nr. 310

  • Montagezubehör: Inklusive Diebstahlschutzbefestigung


Zuverlässigkeit in allen Situationen


Einfach in der Montage und problemlos in der Instandhaltung ist dieses Schild ideal für Kommunalverwaltungen und Straßenbauämter. Die Temperaturbeständigkeit und die mitgelieferte Diebstahlschutzbefestigung ermöglichen eine unkomplizierte Handhabung.


Beitrag zur Verkehrssicherheit


Investieren Sie in dieses Richtzeichen, um die Ordnung im Verkehrswesen zu stärken und Unfälle zu vermeiden. Die klare Signalkraft und die Beständigkeit des Schildes machen es zu einem verlässlichen Partner für die Verkehrssicherheit.


Erfahrung trifft Qualität


Menne Verkehrstechnik bietet eine vielseitige Palette an Produkten und steht mit schnellem E-Mail Support zur Seite. Unsere Erfahrung – bewiesen durch mehr als 1.300 zufriedene Kunden und über 11.000 verkaufte Produkte – spiegelt sich in der Spitzenbewertung "sehr gut" bei Trusted Shops wider.


Verkehrsführung optimieren mit bewährter Kompetenz


Nutzen Sie die Kompetenz von Menne Verkehrstechnik, um Ihr Verkehrsnetz sicherer und klarer zu gestalten. Die Qualität unseres Verkehrszeichens "Ortstafel Vorderseite" spricht für sich – Kontaktieren Sie uns und profitieren Sie von unserer Expertise.

Mit uns sicher im Straßenverkehr

Unsere Überzeugung ist klar: Verkehrstechnik muss verlässlich sein, verständlich bleiben und sich in der Praxis bewähren. Genau danach richten wir unser Handeln aus. Wir entwickeln Lösungen, die nicht nur Normen erfüllen, sondern im täglichen Einsatz überzeugen – auf Baustellen, in Unternehmen und im öffentlichen Raum. Jedes Produkt steht für den Anspruch, Sicherheit einfach, eindeutig und ohne Umwege umzusetzen. Dafür übernehmen wir Verantwortung – jeden Tag.

Was bedeutet das Ortseingangsschild (Verkehrszeichen 310)?

Das Ortseingangsschild (Verkehrszeichen 310) zeigt an, dass eine geschlossene Ortschaft beginnt. Ab diesem Punkt gelten automatisch die Verkehrsregeln für den innerörtlichen Verkehr.

Mit dem Ortseingangsschild treten die Vorschriften des innerörtlichen Verkehrs nach § 3 Abs. 3 StVO in Kraft. Die wichtigste Regel ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h für Kraftfahrzeuge, sofern keine anderen Verkehrszeichen eine andere Geschwindigkeit anordnen.

Darüber hinaus gelten weitere innerörtliche Regelungen, zum Beispiel beim Parken am rechten Fahrbahnrand, das innerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich erlaubt ist.

Wer die Ortstafel passiert, muss seine Geschwindigkeit rechtzeitig auf maximal 50 km/h reduzieren. Langsameres Fahren ist selbstverständlich erlaubt, schnelleres jedoch nicht.

Andere Verkehrsregeln – etwa „rechts vor links“ an Kreuzungen – gelten weiterhin, sofern keine zusätzlichen Verkehrszeichen eine andere Vorfahrtsregelung festlegen.

Das Verkehrszeichen 310 ist ein gelbes rechteckiges Schild mit schwarzem Rand und dem Namen des Ortes. Es markiert den Beginn der geschlossenen Ortschaft.

Am Ortsende steht das Verkehrszeichen 311 (Ortsausgangsschild). Dort enden die innerörtlichen Regeln, und es gelten wieder die Vorschriften für den Außerortsverkehr, beispielsweise eine Richtgeschwindigkeit von 100 km/h für Pkw bis 3,5 t, sofern nichts anderes beschildert ist.

Ein Ortshinweis (Zeichen 385) ist ein grünes Schild mit Ortsnamen. Im Gegensatz zum Ortseingangsschild hat es keine rechtliche Wirkung auf Geschwindigkeit oder Verkehrsregeln und dient nur der Orientierung.

Wo wird das Ortseingangsschild aufgestellt?

Das Ortseingangsschild (Verkehrszeichen 310) wird laut Verwaltungsvorschrift zur StVO am Beginn einer geschlossenen Ortschaft aufgestellt. Maßgeblich ist dabei der Punkt, an dem eine zusammenhängende Bebauung beginnt und der Straßenraum klar als Ort erkennbar wird.

Nach der VwV-StVO zu Zeichen 310 und 311 wird die Ortstafel ortseinwärts am Beginn der geschlossenen Bebauung angebracht. Dabei ist nicht entscheidend, wo genau die Gemeindegrenze verläuft, sondern wo der Eindruck einer durchgehenden Siedlung entsteht.

Kleinere Freiflächen wie Parks oder einzelne Grundstücke unterbrechen diese geschlossene Bebauung in der Regel nicht.

Das Ortseingangsschild steht normalerweise rechts neben der Fahrbahn, häufig im Bereich des Gehwegs oder am Straßenrand. Wichtig ist, dass es für Verkehrsteilnehmer gut sichtbar ist.

Ortstafeln können an unterschiedlichen Straßentypen stehen, zum Beispiel:

  • an Bundesstraßen
  • an Landstraßen
  • an Kreis- und Gemeindestraßen

Sobald eine geschlossene Bebauung beginnt, müssen Fahrer damit rechnen, dass innerörtliche Verkehrsregeln gelten, insbesondere die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

In der Praxis werden Ortstafeln häufig doppelseitig montiert. Auf der Vorderseite befindet sich das Ortseingangsschild (Zeichen 310), auf der Rückseite das Ortsausgangsschild (Zeichen 311) für den Gegenverkehr.

Die genaue Position wird von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde festgelegt, da die StVO keine exakten Abstände oder Koordinaten vorgibt.

Verkehrszeichen "Ortstafel Vorderseite" - VZ 310

Was muss beim Ortseingangsschild beachtet werden?

Das Ortseingangsschild (Verkehrszeichen 310) markiert den Beginn einer geschlossenen Ortschaft. Ab diesem Punkt gelten automatisch die Verkehrsregeln für den innerörtlichen Verkehr.

Beim Passieren der Ortstafel müssen Fahrer ihre Geschwindigkeit auf maximal 50 km/h reduzieren, sofern keine anderen Verkehrszeichen eine andere Geschwindigkeit vorschreiben (z. B. Tempo 30 oder Tempo 70).

Innerhalb geschlossener Ortschaften müssen Verkehrsteilnehmer außerdem besonders auf Fußgänger, Radfahrer und querenden Verkehr achten. Die allgemeinen Vorfahrtsregeln – etwa „rechts vor links“ – bleiben bestehen, solange keine zusätzlichen Verkehrszeichen eine andere Regelung vorgeben.

Wer die Ortschaft über das Ortsausgangsschild (Verkehrszeichen 311) verlässt, befindet sich wieder außerorts. Dann gilt für Pkw bis 3,5 t in der Regel eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h, sofern nichts anderes beschildert ist.

Das Ortseingangsschild gehört zu den Richtzeichen. Es besteht aus einem gelben rechteckigen Schild mit schwarzem Rand und Ortsnamen.

Ortstafeln müssen retroreflektierend nach EN 12899-1 ausgeführt sein, damit sie auch bei Dunkelheit gut sichtbar sind. In der Regel werden sie rechts neben der Fahrbahn an einem Pfosten montiert, mit ausreichendem Abstand zur Fahrbahn und einer Höhe von etwa 2 Metern.

Damit das Verkehrszeichen 310 seine Wirkung erfüllt, muss es jederzeit gut sichtbar und lesbar sein. Vegetation, Schmutz oder Beschädigungen dürfen die Erkennbarkeit nicht beeinträchtigen. Deshalb werden Ortstafeln regelmäßig kontrolliert und bei Bedarf ersetzt.

Verkehrszeichen "Ortstafel Vorderseite" - VZ 310

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