Das Verkehrszeichen "Ortstafel Rückseite" (VZ 311) weist den Verkehrsteilnehmer auf das Ende einer geschlossenen Ortschaft hin. Somit gelten alle Regelungen für den Verkehr außerhalb geschlossener Ortschaften. Das Schild ist meistens am rechten Straßenrand zu finden. Sofern dies für ortsauswärtsfahrende Verkehrsteilnehmer nicht erkennbar ist, steht das Schild zusätzlich auf der linken Straßenseite. Auf dem Schild steht zusätzlichen zum Namen der Ortschaft auch der Verwaltungsbezirk, sofern diese nicht identisch sind. Zulässig sind ebenfalls Zusätze wie z.B. "Stadt", "Kreis", "Landeshauptstadt" oder amtliche Titel, die auf Grundlage der allgemeinen kommunalrechtlichen Vorschriften verliehen wurden. Der Name der Ortschaft ist auf dem Schild mit einem roten schrägen Strich durchgestrichen. - Material: Aluminium - Folientyp: RA1, RA2 oder RA3 - Maße: 600 x 900 mm - Bauart: Flachform - Laminat: Standard - Verkehrszeichen-Nr.: 311 - Verkehrszeichen-Typ: Richtzeichen