Verkehrszeichen "Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts" - VZ 209

Preis:
Sonderpreis€25,86
(Zzgl. MwSt & Vesandkosten )

Reflexionsklasse: RA 1
Ausführung: Flachform
Lochung: IVZ Norm 2007
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Beschreibung

Verkehrszeichen VZ 209 "Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts" - Richtungsweisend für eine gesetzeskonforme Straßenführung


Das Vorschriftszeichen VZ 209 sorgt für eine einheitliche und gesetzeskonforme Verkehrsführung. Mit der klaren Anweisung, nur nach rechts zu fahren, trägt es erheblich zur Unfallvermeidung und Verkehrssicherheit bei.


Eindeutige Sichtbarkeit und intuitives Design


Die Gestaltung des Schildes mit seinem leuchtend blauen Hintergrund und dem weißen Pfeil garantiert eine gute Erkennbarkeit und trägt zu einer schnellen und fehlerfreien Verkehrslenkung bei.


Hochwertige Merkmale des Verkehrszeichens VZ 209



  • Material: Aluminium

  • Folientyp: RA1, RA2, RA3

  • Durchmesser: 420, 600 oder 750 mm

  • Bauart: Flachform, Rundform oder Alform

  • Verkehrszeichen-Nr.: 209

  • Typ: Vorschriftszeichen


Diese Eigenschaften machen das Verkehrszeichen zur idealen Lösung für Verkehrs- und Straßenbaubehörden.


Widerstandsfähigkeit dank hochwertiger Materialien


Konstruiert aus strapazierfähigem Aluminium und ausgerüstet mit reflektierenden Folien, steht dieses Schild für Langlebigkeit und hohe Sichtbarkeit bei allen Wetterverhältnissen.


Einfache Montage für nahtlose Verkehrsführung


Die Installation des Verkehrszeichens VZ 209 ist durch seine durchdachte Konstruktion unkompliziert und sichert eine effiziente Verkehrslenkung.


Vielseitige Einsatzmöglichkeiten für den Verkehrssicherheitsbedarf


Geeignet für eine Vielzahl von Institutionen, erfüllt das Schild umfangreiche Anforderungen und dient als verlässliche Grundlage für die Verkehrssicherung.


Menne Verkehrstechnik: Qualität, der Sie vertrauen können


Mit Menne Verkehrstechnik erhalten Sie Produkte mit höchsten Sicherheitsstandards und herausragender Materialqualität. Die Zufriedenheit von über 1.300 Kunden mit mehr als 11.000 verkauften Artikeln belegt dies eindrucksvoll.


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Was bedeutet der blaue Pfeil nach rechts?

VZ 209 – der blaue Pfeil nach rechts ist mehr als nur ein Hinweis: Es ist ein verbindliches Gebot, das jeder Fahrzeugführer sofort verstehen muss. Das runde, blaue Schild mit dem weißen Rechts-Pfeil bedeutet unumstößlich: „Hier musst du nach rechts abbiegen – alles andere ist verboten.“

Stell dir vor, du kommst an eine Kreuzung und siehst VZ 209. In diesem Moment sind alle alternativen Richtungen – geradeaus, links oder Wenden – tabu. Selbst wenn dein Navi etwas anderes sagt, gilt: Rechts abbiegen ist Pflicht. Ignorierst du das Schild, begehst du eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 41 StVO. Die Folge können Verwarnungsgelder zwischen 5 € und 35 € sein. Viel wichtiger als das Bußgeld ist jedoch der Sicherheits­aspekt: Der blaue Pfeil nach rechts verhindert, dass Fahrzeuge in Einbahnstraßen, Baustellen oder gesperrte Zonen geraten und dort gefährliche Situationen auslösen.

Wo steht das Ge­bot­sschild VZ 209 typischerweise?

  • An Einmündungen, an denen nur eine Fahrtrichtung zulässig ist, etwa bei stark befahrenen Hauptstraßen.
  • Vor gesperrten Bereichen wie Fußgängerzonen oder Baustellen, damit niemand versehentlich hineinfährt.
  • An Ausfahrten großer Parkplätze oder Tankstellen, um den Verkehr flüssig in eine harmlose Richtung zu lenken.

Das Zeichen gehört zur Familie der Richtungsgebote: Neben VZ 209 „rechts“ gibt es Varianten mit Pfeil nach links oder geradeaus – das Prinzip bleibt identisch: Folge exakt der vorgegebenen Richtung.

Gut zu wissen:

  • Keine Ausnahmen für E-Scooter, Motorräder oder Fahrräder – alle Fahrzeuge müssen rechts abbiegen.
  • Bei mehrspurigen Straßen sorgt das Schild dafür, dass sich der gesamte Verkehr in dieselbe Spur einordnet und Kollisionen vermieden werden.
  • Oft wird VZ 209 in Kombination mit Fahrbahnmarkierungen genutzt, um die Pflicht noch klarer zu machen.

Merke dir also: Sobald der blaue Pfeil nach rechts auftaucht, zählt nur eine Richtung. Rechts abbiegen, Tempo anpassen, weiterfahren – und schon bleibst du sicher, regelkonform und bußgeldfrei unterwegs.

Wo wird der blaue Pfeil nach rechts aufgestellt?

Der blaue Pfeil nach rechts – offiziell VZ 209 – steht immer genau dort, wo der Verkehr zwingend nach rechts gelenkt werden soll, damit keine gefährlichen Abbiege-, Kreuzungs- oder Einfädelkonflikte entstehen. Du findest dieses Gebotsschild zum Beispiel an städtischen Kreuzungen, in denen die Querstraße links als Einbahnstraße verläuft; hier verhindert VZ 209, dass jemand versehentlich in die falsche Richtung fährt. Ebenso taucht der Blauer Pfeil nach rechts an Ausfahrten von Parkhäusern, Tankstellen oder Firmenarealen auf, wenn nur das Rechtsabbiegen ein sicheres Einfädeln in den fließenden Verkehr ermöglicht. Kommt eine Baustelle hinzu, sperren Barken oft die geradeaus- oder Linksrichtung – der blaue Kreis mit weißem Pfeil zeigt dann unmissverständlich: „Bitte rechts abbiegen und der Umleitung folgen.“

Auch provisorische Verkehrsinseln, enge Sackgassen oder das Ende einer Einbahnstraße können mit VZ 209 versehen sein, um alle Fahrzeuge kontrolliert nach rechts auszuleiten. Selbst eine grüne Ampel hebt dieses Gebot nicht auf: Leuchtet die Ampel zwar frei, aber der Blauer Pfeil nach rechts steht daneben, bleibt das Rechtsabbiegen absolute Pflicht. 

Das Schild wird stets so platziert, dass es noch vor der entscheidenden Stelle gut sichtbar ist – häufig direkt an der Abzweigung, manchmal schon ein Stück vorher mit einem Zusatzzeichen „in 200 m rechts“. Auf diese Weise lässt VZ 209 keinen Zweifel daran, wohin du lenken musst, schützt vor Falschfahrten in Einbahnstraßen oder Baustellenbereiche und hält den Verkehr flüssig sowie sicher.

Verkehrszeichen "Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts" - VZ 209

Was muss beim blauen Feil nach rechts beachtet werden?

VZ 209 – der blaue Pfeil nach rechts ist ein Gebotsschild, das jeder sofort verstehen soll: Hier darfst du nur rechts abbiegen – nichts anderes. Sobald du den blauen Pfeil nach rechts entdeckst, musst du dein Fahrzeug in die rechte Spur lenken, den Blinker setzen und die Geschwindigkeit so anpassen, dass du sicher um die Ecke kommst. Geradeaus oder nach links weiterzufahren ist verboten, auch wenn dein Navi dir etwas anderes empfiehlt.

Für Auto-, Lkw-, Bus- und Motorradfahrer heißt das: Frühzeitig rechts einordnen, Schulterblick nicht vergessen und an querende Fußgänger sowie geradeausfahrende Radler denken. Radfahrer gelten rechtlich ebenfalls als Fahrzeugführer; ohne Zusatzschild dürfen sie also ebenfalls nur rechts abbiegen. Ist eine andere Richtung für Bikes erlaubt, zeigt das immer ein extra Hinweis an – andernfalls geht es rechts herum, notfalls wird an der nächsten Ecke geschoben oder gewendet.

Selbst Einsatzfahrzeuge halten sich im Normalfall an VZ 209. Nur bei Blaulicht + Martinshorn und eindeutiger Gefahrenlage dürfen Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst das Gebot übergehen. Privatfahrer dürfen darauf jedoch niemals vertrauen: Auch um Platz zu machen, musst du zuerst der Pflicht zum Rechtsabbiegen nachkommen und darfst das Schild nicht eigenmächtig ignorieren.

Warum ist der blaue Pfeil nach rechts so wichtig? Er ordnet den Verkehr an engen Ausfahrten, Einbahnstraßen, Baustellen oder gefährlichen Kreuzungen und verhindert Frontalkollisionen mit Gegenverkehr. Wer das Rechts-Gebot befolgt, sorgt für einen flüssigen, sicheren Ablauf und vermeidet Bußgelder von bis zu 35 €.

Merke dir also: Blauer Pfeil nach rechts = rechts abbiegen. Halte dich an dieses einfache Prinzip und du fährst gesetzeskonform, rücksichtsvoll und ohne Stress – egal ob du im Pkw, auf dem Motorrad oder mit dem Fahrrad unterwegs bist.

Verkehrszeichen "Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts" - VZ 209

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