Verkehrszeichen "Sackgasse" - VZ 357

Preis:
Sonderpreis€28,37
(Zzgl. MwSt & Vesandkosten )

Reflexionsklasse: RA 1
Ausführung: Flachform
Lochung: IVZ Norm 2007
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Beschreibung

Verkehrszeichen Sackgasse (VZ 357) - Optimale Verkehrsregelung für Sackgassen


Das Richtzeichen Verkehrszeichen Sackgasse (VZ 357) reguliert den Straßenverkehr klar und deutlich in Sackgassen und informiert darüber, dass der Straßenverlauf ein Ende hat. Es ist elementar für Verwaltungen und Organisationen, die für die Verkehrssicherheit sorgen.


Hochwertiges Material und langfristige Sichtbarkeit


Das aus Aluminium hergestellte Verkehrszeichen gewährleistet durch die Verwendung reflektierender Folien der Typen RA1, RA2 oder RA3 hohe Sichtbarkeit bei allen Lichtverhältnissen. Die Konstruktion bietet eine ausgezeichnete Langlebigkeit und Resistenz gegen unterschiedliche Wetterbedingungen.


Produktdetails auf einen Blick



  • Material: Aluminium


  • Folientyp: RA1, RA2 oder RA3


  • Maße: 420 oder 600 mm


  • Bauart: Flachform, Rundform oder Alform


  • Laminat: Standard


  • Verkehrszeichen-Nr.: 357


  • Verkehrszeichen-Typ: Richtzeichen



Ein Mehrwert für Verkehrssicherheit


Die Installation des Verkehrsschildes unterstützt die Prävention von Verkehrsunfällen durch seine klare Signalgebung. Unterschiedliche Montagemöglichkeiten sorgen für eine vielseitige Verwendbarkeit und leichte Integration in bestehende Verkehrssysteme.


Breites Einsatzspektrum


Für eine Vielzahl von Betreibern, von Kommunalverwaltungen bis Bauunternehmen, ist dieses Verkehrszeichen ein unverzichtbares Werkzeug zur effizienten Steuerung des Fahrzeug- und Personenverkehrs und zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit.


Verkehrszeichen mit Qualitätsgarantie


Die Menne Verkehrstechnik liefert Verkehrszeichen, die den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung entstreffen und die mit der Trusted Shops Bewertungsnote "sehr gut" ausgezeichnet sind. Profitieren Sie von unserem schnellen E-Mail-Support.


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Was bedeutet das Verkehrszeichen Sackgasse?

Das Verkehrszeichen 357 – bekannt als „Sackgasse“ – ist ein offizielles Richtzeichen gemäß Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO (laufende Nummer 27). Es kennzeichnet Straßen, die nur von einer Seite befahrbar sind und am Ende keine Ausfahrt zu einer anderen öffentlichen Straße bieten. Es informiert Verkehrsteilnehmer somit darüber, dass es sich um eine Straße ohne Durchgangsverkehr handelt.

Als Richtzeichen hat das Verkehrszeichen 357 vorrangig eine informierende und orientierende Funktion. Es enthält kein Verbot und keine Anordnung, warnt jedoch davor, dass eine Weiterfahrt nicht möglich ist. Es begründet keine Vorfahrt und hebt bestehende Vorfahrtsregelungen nicht auf. Innerhalb einer Sackgasse gelten daher die allgemeinen Verkehrsregeln – etwa „Rechts vor Links“, sofern keine anderslautende Beschilderung vorhanden ist.

Zusätzliche Verkehrsregelungen, wie beispielsweise Tempolimits oder Haltverbote, können bei Bedarf separat ausgeschildert werden. Das Verkehrszeichen 357 wurde im Rahmen der StVO-Novelle von 1971 eingeführt. Die heute verwendete Form ist seit 1992 in Gebrauch. Die Verwaltungsvorschriften regeln, wie und wann das Zeichen eingesetzt werden soll.

Wo wird das das Verkehrszeichen Sackgasse aufgestellt?

Das Verkehrszeichen 357 muss überall dort aufgestellt werden, wo eine öffentliche Straße keine Durchfahrt für den Kraftfahrzeugverkehr ermöglicht und dieser Umstand nicht unmittelbar erkennbar ist. Typische Standorte sind Einmündungen von Stichstraßen, Hofzufahrten oder anderen Straßen, die an eine höher klassifizierte Straße angrenzen und in einer Sackgasse enden.

Das Schild wird in der Regel am rechten Fahrbahnrand zu Beginn der Sackgasse positioniert – so, dass es für Einfahrende gut sichtbar ist. Dabei ist sicherzustellen, dass es nicht durch andere Verkehrseinrichtungen wie Ampeln, Fußgängerüberwege oder Schilderträger verdeckt oder übersehen wird.

Laut Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) soll das Zeichen 357 nur dann angeordnet werden, wenn die Sackgasse nicht ohne Weiteres erkennbar ist. Ist beispielsweise durch bauliche Gegebenheiten wie einen sichtbaren Wendeplatz, eine Durchfahrtssperre oder die fehlende Weiterführung der Straße offensichtlich, dass kein Durchkommen besteht, kann auf die Beschilderung verzichtet werden.

Anders verhält es sich bei längeren oder kurvigen Stichstraßen, bei denen das Straßenende nicht von der Einmündung aus einsehbar ist. In solchen Fällen ist eine deutlich sichtbare Anbringung des Zeichens 357 erforderlich, um Fehlfahrten zu vermeiden.

In Einzelfällen kann das Zeichen auch auf Vorwegweisern oder in Kombination mit einem Richtungspfeil als Zusatzzeichen verwendet werden, um bereits auf einer Hauptstraße auf eine bevorstehende Sackgasse hinzuweisen. Beispielsweise kann mit dem Zusatzzeichen 1000 unterhalb des Zeichens 357 angezeigt werden, dass die nächste Abzweigung in eine Sackgasse führt.

Solche erweiterten Hinweise kommen nur bei Bedarf zum Einsatz – etwa bei Vorfahrtstraßen mit unübersichtlichen Nebenstraßen –, da eine übermäßige Beschilderung vermieden werden soll.

Verkehrszeichen "Sackgasse" - VZ 357

Was muss beim das Verkehrszeichen Sackgasse beachtet werden?

Am Ende von Sackgassen befinden sich häufig ein Wendehammer oder eine Wendeplatte, um Fahrzeugen – insbesondere Müllwagen oder der Feuerwehr – ein sicheres Wenden zu ermöglichen. Dabei gilt es einen verbreiteten Irrtum zu korrigieren: Der Wendekopf allein begründet kein generelles Halteverbot.

Verkehrsrechtlich handelt es sich beim Wendebereich nicht um eine scharfe Kurve im Sinne von § 12 Abs. 1 Nr. 2 StVO. Das bedeutet: Das absolute Haltverbot in engen oder unübersichtlichen Kurven findet hier keine automatische Anwendung. Nur wenn der Wendeplatz so eng oder unübersichtlich ist, dass ein haltendes Fahrzeug andere Verkehrsteilnehmer erheblich behindern würde, greift § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO (Halten an engen Stellen verboten).

Daher ist das Parken im Wendebereich grundsätzlich erlaubt, solange ausreichend Platz für rangierende Fahrzeuge verbleibt. Als Richtwert gilt eine freie Fahrbahnbreite von mindestens 3 Metern. Viele Kommunen ordnen jedoch vorsorglich konkrete Haltverbote an, um den Wenderaum dauerhaft freizuhalten. Fehlt eine solche Beschilderung, gilt für Fahrer die eigenverantwortliche Beachtung der allgemeinen Verkehrsregeln.

Für größere Fahrzeuge wie Lkw mit Anhänger kann eine Sackgasse problematisch sein, wenn keine ausreichend dimensionierte Wendemöglichkeit vorhanden ist. Um unnötige Einfahrten zu vermeiden, wird in solchen Fällen auf die fehlende Wendemöglichkeit hingewiesen.

Hierfür sieht der Verkehrszeichenkatalog das Zusatzzeichen 1008-34 „Keine Wendemöglichkeit“ vor. Dieses weiße Rechteckschild mit durchgestrichenem Wendepfeil oder Klartext wird unterhalb des Sackgassenschildes angebracht und macht deutlich, dass kein geeigneter Raum zum Umdrehen für größere Fahrzeuge vorhanden ist. In der Praxis wird es besonders bei engen Stichstraßen oder langen Wirtschaftswegen eingesetzt, wo Wendemanöver nur durch Rückwärtsfahren möglich wären.

Wichtig: Das Rückwärtsfahren aus einer Sackgasse ist zulässig – anders als in Einbahnstraßen ist dies hier nicht verboten. Dabei gelten jedoch erhöhte Sorgfaltspflichten, um die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Ist eine Sackgasse derart beschaffen, dass selbst Pkw kaum wenden können, sollte die zuständige Verkehrsbehörde ebenfalls das Zusatzzeichen „Keine Wendemöglichkeit“ aufstellen. So werden ortsfremde Fahrer frühzeitig gewarnt und können vor Einfahrt besser einschätzen, ob ein Befahren sinnvoll ist.

Verkehrszeichen "Sackgasse" - VZ 357

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