Verkehrszeichen "Vorfahrt geändert" - VZ 1008-30

Preis:
Sonderpreis€18,55
(Zzgl. MwSt & Vesandkosten )

Reflexionsklasse: RA 1
Ausführung: Flachform
Lochung: IVZ Norm 2007
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Beschreibung

Verkehrszeichen VZ 1008-30 "Vorfahrt geändert" - Effektive Anpassung der Verkehrsregelung


Das Verkehrszeichen VZ 1008-30 ist ein entscheidendes Zusatzzeichen, das Autofahrerinnen und Autofahrer über die Änderung der Vorfahrtssituation informiert und somit zu erhöhter Vorsicht und angepasstem Fahrverhalten auffordert. Es dient als integraler Bestandteil der Straßenverkehrsordnung und leistet einen bedeutsamen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Für Institutionen wie Kommunalverwaltungen, Straßenbauämter und Bauunternehmen ist dieses Schild essentiell, um eine deutliche und gefahrlose Verkehrslenkung sicherzustellen.


Herausforderungen in der Verkehrsregelung meistern

Dieses Zusatzzeichen ist speziell für Behörden, Schulen und Immobilienverwaltungen entwickelt, die kontinuierlich für aktuelle und sichere Verkehrskonzepte sorgen müssen. Es spielt eine Schlüsselrolle bei der Einführung neuer Verkehrsführungen und unterstützt effektiv die Unfallprävention – ein wichtiges Element für jede verantwortliche Instanz im Verkehrsmanagement.


Langlebigkeit und auffällige Präsenz

Hergestellt aus hochwertigem Aluminium und dank der Folientypen RA1, RA2 oder RA3 ist das Verkehrszeichen VZ 1008-30 äußerst robust und wetterbeständig. Es bleibt bei Tag und Nacht gut sichtbar und garantiert durch optimale Maße die gute Erkennbarkeit aus der Distanz. Sowohl in Flachform als auch in Alform leicht zu montieren, zeichnet sich das Zeichen durch eine wartungsfreundliche Beschaffenheit aus.


Technische Eigenschaften im Überblick

  • Material: Aluminium
  • Folientyp: RA1, RA2, RA3
  • Maße: 231 x 420 mm oder 330 x 600 mm
  • Bauweise: Flachform, Rundform oder Alform
  • Laminat: Standard
  • Kennzeichnung: VZ 1008-30
  • Kategorie: Zusatzzeichen



Sicherer Verkehr in allen Einsatzgebieten

Dank seiner reflektierenden Qualitäten verbessert dieses Schild die Sichtbarkeit und fördert so die aktive Sicherheit im Verkehr. Ob auf öffentlichen Verkehrswegen, an Baustellen oder bei Veranstaltungen – die Signalwirkung des VZ 1008-30 ist ein zentraler Bestandteil jeder Verkehrslösung. Darüber hinaus erfüllt das Schild alle Anforderungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).


Bewährte Qualität und Service bei Menne Verkehrstechnik

Entscheiden Sie sich für Service und Qualität mit schnellem E-Mail-Support und einer breit gefächerten Produktpalette, die stets den neuesten StVO-Richtlinien entspricht. Unsere Zuverlässigkeit und Kundenorientierung spiegeln sich in der Trust Shop Bewertung von "sehr gut" wider und unterstreichen dies mit über 1.300 zufriedenen Kunden ohne Mindestbestellwert.


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Mit dem Schild VZ 1008-30 optimieren Sie die Verkehrssicherheit und unterstützen eine klare Verkehrsregelung. Bei Menne Verkehrstechnik bekommen Sie Produkte höchster Qualität und erfahrenen Beratungsservice. Setzen Sie auf klar kommunizierte Vorfahrtregelungen und wählen Sie die Expertise von Menne Verkehrstechnik, um die Straßensicherheit in Ihrem Zuständigkeitsbereich zu erhöhen.

Was bedeutet das Verkehrszeichen „Vorfahrt geändert“?

Das Zusatzzeichen „Vorfahrt geändert“ ist ein weißes Verkehrsschild mit schwarzem Rand und der klaren Aufschrift „Vorfahrt geändert“. Es gehört zu den amtlichen Zusatzzeichen gemäß § 39 Abs. 3 StVO und weist Verkehrsteilnehmer darauf hin, dass sich die bisherige Vorfahrtsregelung an einer Kreuzung oder Einmündung geändert hat. Das bedeutet, dass eine zuvor vorfahrtsberechtigte Straße nun wartepflichtig sein kann oder umgekehrt eine bislang untergeordnete Straße Vorrang erhalten hat. Das Schild macht Autofahrer, Motorradfahrer und andere Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam, dass sie mit einer neuen Verkehrssituation rechnen müssen und die geltenden Vorfahrtsschilder besonders aufmerksam beachten sollten.

Wie alle Zusatzzeichen wird auch das Schild „Vorfahrt geändert“ niemals allein aufgestellt, sondern stets in Kombination mit einem Haupt-Verkehrszeichen, das es näher erläutert. Typischerweise findet man es direkt unter dem Schild „Vorfahrt gewähren“ (Zeichen 205) oder unter einem Stoppschild (Zeichen 206). In diesen Fällen ergänzt es die Regelung des Hauptzeichens, ohne selbst eine eigenständige Vorschrift anzuordnen. Es erfüllt also die wichtige Funktion, Verkehrsteilnehmer ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass sich die Vorfahrtsregel an dieser Stelle kürzlich geändert hat. Gerade auf bekannten Strecken, auf denen viele Fahrer aus Gewohnheit fahren, ist dieses Zusatzzeichen ein entscheidender Hinweis, um Missverständnisse zu vermeiden und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Wo wird das Verkehrszeichen „Vorfahrt geändert“ aufgestellt?

Das Zusatzzeichen „Vorfahrt geändert“ wird überall dort eingesetzt, wo die zuständige Straßenverkehrsbehörde eine bestehende Vorfahrtsregelung geändert hat. Der Zweck dieses Schildes ist es, Unfällen durch Gewohnheit vorzubeugen, denn viele ortskundige Fahrer orientieren sich an den bisherigen Regeln. Typische Einsatzorte sind Kreuzungen und Einmündungen, an denen zuvor die Regel „Rechts vor Links“ galt und die nun durch neue Schilder wie Vorfahrtstraße (Zeichen 306)Vorfahrt gewähren (Zeichen 205) oder ein Stoppschild (Zeichen 206) neu geregelt wurden.

Die Verwaltungsvorschrift zur StVO schreibt vor, dass Verkehrsteilnehmer in solchen Fällen für eine Übergangszeit ausdrücklich auf die Änderung hingewiesen werden müssen. Dazu wird das Zusatzschild „Vorfahrt geändert“ direkt an der betroffenen Stelle zusammen mit den neuen Vorfahrtsschildern angebracht. In der Praxis findet man es daher meist unter einem „Vorfahrt gewähren“-Schild oder unter dem Zeichen „Vorfahrtstraße“, je nachdem, welche Straße ab sofort Vorrang hat. So erkennen Fahrer auf der bisher bevorrechtigten Straße klar, dass sie nun warten müssen, während andere Verkehrsteilnehmer erkennen, dass ihre Fahrbahn zur neuen Vorfahrtstraße erklärt wurde.

Häufig werden solche Beschilderungen durch vorgelagerte Warnhinweise ergänzt, beispielsweise durch ein Gefahrenzeichen 101 (Achtung) mit dem Zusatz „Vorfahrt geändert“, das einige Meter vor der Kreuzung aufgestellt wird. Dies soll vor allem ortskundige Fahrer frühzeitig aufmerksam machen. Die Dauer der Aufstellung ist befristet: In der Regel bleibt das Schild zwei bis sechs Monate bestehen, bis sich die neue Regelung bei allen Verkehrsteilnehmern durchgesetzt hat. Danach wird das Zusatzzeichen entfernt, während die eigentlichen Vorfahrtsschilder selbstverständlich bestehen bleiben.

Wie alle offiziellen Verkehrszeichen kann auch das Zusatzzeichen „Vorfahrt geändert“ im Fachhandel für Verkehrstechnik bezogen werden. Gemeinden, Behörden und Firmen können es in verschiedenen Größen, Materialien und Reflexionsklassen bestellen, stets nach den Vorgaben der StVO gefertigt. Die Kennzeichnung „nach StVO § 39 Abs. 3“ im Produktkatalog bestätigt dabei, dass es sich um ein normgerechtes Zusatzschild handelt. So wird sichergestellt, dass alle Verkehrszeichen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, wenn sie gekauft und montiert werden.

Verkehrszeichen "Vorfahrt geändert" - VZ 1008-30

Was muss beim Verkehrszeichen „Vorfahrt geändert“ beachtet werden?

Sobald Verkehrsteilnehmer das Zusatzzeichen „Vorfahrt geändert“ sehen, müssen sie die neue Vorfahrtsregelung strikt beachten. Die Änderung gilt ab dem Moment, in dem die Schilder aufgestellt sind, und ist damit sofort rechtsverbindlich – eine Übergangsfrist, in der die alte Regel noch angewendet werden darf, gibt es nicht. Wer aus Gewohnheit auf sein bisheriges Vorfahrtsrecht vertraut, riskiert nicht nur einen Unfall, sondern begeht auch eine Vorfahrtsverletzung. Maßgeblich sind in jedem Fall die Hauptverkehrszeichen wie Stoppschild (Zeichen 206)„Vorfahrt gewähren“ (Zeichen 205) oder die Vorfahrtstraße (Zeichen 306), die an der Kreuzung aufgestellt sind. Das Zusatzschild dient lediglich als zusätzlicher Hinweis darauf, dass sich die Vorfahrt geändert hat. Entscheidend ist also, den neuen Vorfahrtzeichen unbedingt Folge zu leisten – ganz gleich, was man bisher gewohnt war.

Verkehrsteilnehmer sollten ihre Fahrweise entsprechend anpassen, sobald sie dieses Schild sehen. Das bedeutet: besonders aufmerksam und vorsichtig an die Kreuzung heranfahren, mit erhöhter Achtsamkeit für den Querverkehr und für Fahrer, die die Änderung möglicherweise noch nicht bemerkt haben. Gerade ortskundige Fahrer können überrascht reagieren, wenn eine vertraute Regel plötzlich anders ist. Deshalb empfehlen die Behörden an solchen Stellen ausdrücklich eine defensive Fahrweise, gegenseitige Rücksichtnahme und erhöhte Vorsicht – auch dann, wenn man laut neuer Beschilderung eigentlich selbst Vorfahrt hat.

Zu beachten ist außerdem, dass das Zusatzzeichen „Vorfahrt geändert“ in der Regel nur vorübergehend aufgestellt wird. Es dient als temporäres Hilfsmittel, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, bis sich die neue Vorfahrtsregel bei allen Verkehrsteilnehmern etabliert hat. Trotzdem handelt es sich um ein amtliches Verkehrszeichen, das voll verbindlich ist. Wer es ignoriert, kann im Falle eines Unfalls haftungsrechtlich verantwortlich gemacht werden. Daher gilt: Augen auf im Schilderwald – insbesondere bei neuen oder ungewohnten Verkehrsschildern. Wer den Hinweis auf eine geänderte Vorfahrt ernst nimmt und sein Fahrverhalten sofort anpasst, vermeidet Missverständnisse und trägt entscheidend zur Sicherheit im Straßenverkehr bei.

Verkehrszeichen "Vorfahrt geändert" - VZ 1008-30

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