Das Verkehrszeichen "Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs" (VZ 325.2) weist den Verkehrsteilnehmer auf das Ende eines Bereichs hin, der verkehrsberuhigt ist. Innerhalb des Bereichs muss Schrittgeschwindigkeit gefahren werden und äußerstes Rücksicht auf Fußgänger genommen werden. Es darf in der ganzen Breite der Straße gespielt werden, sodass stets mit laufenden Kindern zurechnen ist. Geparkt werden darf hier nur in den gekennzeichneten Parkflächen.