Das Verkehrszeichen "Verbot für Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen" (VZ 257-58) verbietet die Ein- und Durchfahrt für alle Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen. Das Fahrverbot im angezeigten Bereich umfasst alle Abzweigungen, die nur über die gesperrte Straße zugänglich sind. Das Verbot kann durch Zusatzzeichen relativiert werden, z. B. eine Angabe zur zulässigen Gesamtmasse. In diesem Fall gilt es nur für Fahrzeuge, deren Gesamtmasse über dem angezeigten Wert liegt. Außerdem kann das Fahrverbot zeitlich befristet sein. - Material: Aluminium - Folientyp: RA1, RA2 oder RA3 - Durchmesser: 420 oder 600 mm - Bauart: Flachform oder Alform - Laminat: Standard - Verkehrszeichen-Nr.: 257-58 - Verkehrszeichen-Typ: Vorschriftszeichen