Verkehrszeichen "Gehweg" - VZ 239

Preis:
Sonderpreis€25,86
(Zzgl. MwSt & Vesandkosten )

Reflexionsklasse: RA 1
Ausführung: Flachform
Lochung: IVZ Norm 2007
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Beschreibung

Verkehrszeichen VZ 239 "Fußweg" – Regelung im Fußgängerverkehr optimieren


Das Verkehrszeichen VZ 239 "Fußweg" ist ein essenzieller Bestandteil der Straßenverkehrsordnung und ein spezifisches Vorschriftszeichen, das die Wegeführung für Fußgänger klar regelt und dadurch die Sicherheit bedeutend erhöht.


Produktmerkmale für dauerhafte Qualität


Aus hochwertigem Aluminium gefertigt, ist das Schild in verschiedenen Durchmessern und Folientypen verfügbar. Es kombiniert Robustheit mit reflexiven Eigenschaften, die zuverlässig für Sichtbarkeit sorgen - ein Garant für Langzeitnutzung und eindeutige Kommunikation.


Wesentliche Spezifikationen



  • Material: Aluminium

  • Folientyp: RA1, RA2, RA3

  • Durchmesser: 420 mm, 600 mm

  • Bauform: Flachform, Rundform, Alform

  • Laminierung: Standard

  • Kennzeichnung: Nr. 239

  • Typ: Vorschriftszeichen


Flexible Einsatzmöglichkeiten


Das Schild ist ideal für vielfältige Anwendungsbereiche, von der städtischen Verkehrsführung bis hin zu temporären Lösungen bei Veranstaltungen. Es unterstützt eine zuverlässige Verkehrsregelung für unterschiedlichste Bedürfnisse und sorgt für eine durchgehend klare Verkehrsleitung.


Wetterfeste und widerstandsfähige Vorteile


Jedes Verkehrsschild ist so konzipiert, dass es extremen Bedingungen standhält. Es bleibt auch bei starkem UV-Licht und bei Temperaturschwankungen stoßfest und verformungsbeständig, was es zum optimalen Werkzeug einer jeden Infrastruktur macht.


Langlebige und klare Verkehrsregeln setzen


Vertrauen Sie auf Menne Verkehrstechnik, wenn Sie in die Prävention und Organisation des Verkehrsgeschehens investieren möchten. Unsere Produkte sind nach aktuellsten Standards gefertigt und bieten Qualität, die Ihre Erwartungen übertrifft.


Entdecken Sie die Produktvielfalt für höchste Sicherheitsanforderungen


Wählen Sie Menne Verkehrstechnik für Ihre Verkehrssicherheitsmaßnahmen. Verstärken Sie mit dem Verkehrszeichen VZ 239 "Fußweg" Ihre Infrastruktur und sorgen Sie für eine effektive und sichere Verkehrsregelung.

Was bedeutet das VZ 239?

VZ 239 – das Gehweg Schild ist das blaue, runde Verkehrszeichen mit der weißen Silhouette eines Erwachsenen und eines Kindes. Seine Botschaft ist glasklar: „Dieser Weg gehört allein den Fußgängern.“

Sobald du VZ 239 siehst, gilt die StVO-Regel „Wer zu Fuß geht, muss den Gehweg benutzen“. Das bedeutet zweierlei:

  1. Fußgänger müssen hier laufen und sollen nicht auf die Fahrbahn ausweichen.
  2. Alle Fahrzeuge – vom Fahrrad über den E-Scooter bis zum Pkw – dürfen diesen Bereich weder befahren noch zum Halten oder Parken nutzen.

Warum ist das wichtig? Ganz einfach: VZ 239 schafft Sicherheit. Ohne rollenden Verkehr können Eltern mit Kindern, Senioren oder Menschen mit Mobilitätshilfen entspannt laufen. Wer als Autofahrer oder Radfahrer trotzdem auf dem Gehweg steht, riskiert ein Bußgeld – denn das Schild ist ein verbindliches Vorschriftzeichen (also Gebot und Verbot zugleich).

Einige praktische Punkte für den Alltag:

  • Radfahren erlaubt? Nein, außer es hängt ein Zusatzschild wie „Radfahrer frei“ darunter.
  • Kurz parken zum Ausladen? Ebenfalls verboten; nutze stattdessen gekennzeichnete Parkbuchten.
  • E-Scooter abstellen? Auch der Roller zählt als Fahrzeug – auf dem Gehweg mit VZ 239 hat er nichts verloren.

Merke dir: Blau heißt „Benutzen“, rot heißt „Verbot“, und weiß informiert. Bei VZ 239 lautet die Devise: Fußverkehr hier – Rad- und Kfz-Verkehr dort. Indem jeder diese einfache Regel befolgt, bleibt der Gehweg sicher, barrierefrei und stressfrei – genau so, wie es das Gehweg Schild vorsieht.

Wo wird das Schild VZ 239 aufgestellt?

Wer das Gehweg Schild (VZ 239) sieht, weiß sofort: Ab hier haben nur Fußgänger Vorrang. Das runde, blaue Zeichen mit der weißen Figur schützt alle, die zu Fuß unterwegs sind – vom Kind im Buggy bis zur Seniorin mit Rollator. Damit diese Regel jeder versteht, wird VZ 239 gezielt dort aufgestellt, wo die Trennung zwischen Fahrbahn und Gehweg nicht eindeutig erkennbar ist.

Parkanlagen und Grünwege

Am Eingang zu Parks oder Grünzügen signalisiert VZ 239, dass die Wege ausschließlich dem Spaziergang dienen. Radfahrer und Autos müssen draußen bleiben, damit Ruhe und Sicherheit im Grünen gewahrt bleiben.

Mischflächen in Wohngebieten

Gibt es Wege ohne Bordsteinkante, die eher wie kleine Straßen wirken, stellt die Behörde das Gehweg Schild auf. So ist klar: Dies ist ein Fußgängerbereich. Radverkehr ist hier nur erlaubt, wenn ein Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ direkt unter VZ 239 hängt – dann allerdings in Schrittgeschwindigkeit und immer mit Vorrang für Passanten.

Sackgassen und Einfahrten

Endet eine Straße und geht in einen Fußpfad über, warnt VZ 239 Kraftfahrer rechtzeitig: Weiterfahrt verboten, jetzt beginnt der Gehweg. Gleiches gilt an Werks- oder Hofzufahrten, hinter denen sich kein öffentlicher Verkehrsraum für Fahrzeuge mehr anschließt.

Freigegebene Gehwege für Fahrräder

Manchmal wird ein Gehweg per Zusatzschild für Radler geöffnet, um enge Fahrbahnen zu entlasten. Doch auch dann bleibt VZ 239 die Hauptbotschaft: Fußverkehr zuerst, Radfahrer sind nur „Gäste“ und müssen besonders langsam fahren.

Kurz gesagt: VZ 239 schafft klare Fronten zwischen Schritt- und Radtempo, zwischen Auto und Fußverkehr. Wer das Gehweg Schild respektiert, sorgt für weniger Konflikte, mehr Sicherheit – und macht den Straßenraum für alle verständlicher.

Verkehrszeichen "Gehweg" - VZ 239

Was muss beim VZ 239 beachtet werden?

Das Gehweg Schild (VZ 239) ist das runde, blaue Verkehrszeichen mit der weißen Figur eines Erwachsenen und eines Kindes. Sobald du dieses Symbol siehst, beginnt ein Bereich, der ausschließlich für Fußgänger bestimmt ist. Alle Fahrzeuge – vom Fahrrad bis zum Auto – müssen draußen bleiben, denn das Gehweg Schild markiert einen geschützten Raum, in dem sich Menschen zu Fuß sicher bewegen sollen. Rollstuhlnutzende, Eltern mit Kinderwagen oder Kinder auf Tretrollern ohne Motor zählen rechtlich ebenfalls als Fußgänger und dürfen hier ungestört laufen.

Wer dagegen mit dem Rad unterwegs ist, darf den Gehweg nur dann mitbenutzen, wenn direkt unter VZ 239 ein Zusatzzeichen Radfahrer frei angebracht ist. In diesem Ausnahmefall gilt Schrittgeschwindigkeit, und Fußgänger haben jederzeit Vorrang – Radler müssen notfalls anhalten und warten. Fehlt dieser Hinweis, ist Radfahren schlicht verboten; erlaubt ist lediglich das Schieben des Rads, weil du dabei rechtlich selbst zum Fußgänger wirst. Für Kinder gelten Sonderregeln: Bis zum achten Geburtstag müssen sie auf dem Gehweg fahren, bis zum zehnten dürfen sie dort bleiben oder die Straße nutzen. Eine erwachsene Begleitperson ab 16 Jahren darf das Kind auf dem Gehweg begleiten, muss sich aber genauso rücksichtsvoll verhalten.

Elektrische Tretroller haben auf einem Gehweg Schild–Abschnitt grundsätzlich nichts verloren, denn E-Scooter gelten als Fahrzeuge. Nur ein spezielles Zusatzschild Elektrokleinstfahrzeuge frei könnte eine Ausnahme einräumen – das ist derzeit selten. Gleiches gilt für Kfz: Autofahrer dürfen einen Gehweg allenfalls im Schritttempo kreuzen, wenn er zur eigenen Einfahrt führt; Parken oder Halten bleibt tabu, es sei denn, ein anderes Verkehrszeichen (z. B. Zeichen 315) erlaubt es ausdrücklich.

Fahrräder oder Scooter abstellen ist dagegen erlaubt, solange sie niemanden behindern. Stelle dein Gefährt also am Rand oder an einer Laterne ab, damit Kinderwagen, Rollstühle und Blindenstöcke genügend Platz haben.

Kurz gesagt: Das VZ 239 trennt klar zwischen Fuß- und Fahrzeugverkehr. Für Fußgänger bedeutet es Sicherheit und Vorrang, für Fahrzeuge und Räder ein striktes Verbot – es sei denn, ein Zusatzzeichen gewährt eine begrenzte Freigabe. Wer sich daran hält, sorgt dafür, dass Gehwege barrierefrei, entspannt und sicher bleiben – für Groß und Klein, für Alt und Jung, für alle, die unsere Wege zu Fuß erleben.

Verkehrszeichen "Gehweg" - VZ 239

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