Verkehrszeichen "Kraftfahrstraße" - VZ 331.1

Preis:
Sonderpreis€55,13
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Reflexionsklasse: RA 1
Ausführung: Flachform
Lochung: IVZ Norm 2007
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Beschreibung

Verkehrszeichen 331.1 "Kraftfahrstraße" – Unverzichtbar für klare Verkehrsregeln


Das Verkehrszeichen 331.1 "Kraftfahrstraße" ist als Richtzeichen ein fundamentaler Pfeiler für die effektive Leitung des Verkehrsflusses. Mit seinem spezifischen Design signalisiert es Fahrzeugen, die eine Höchstgeschwindigkeit von über 60 km/h erreichen können, dass sie sich auf einer Kraftfahrstraße befinden. Durch den Ausschluss langsamerer Fahrzeuge wie Mofas trägt es zur Aufrechterhaltung eines zügigen und sicheren Verkehrsflusses bei.


Materialien und Herstellungsqualität – Langfristige Beständigkeit


Hochwertiges Aluminium und optionale Reflexionsklassen RA1, RA2 oder RA3 sorgen für beste Sichtbarkeit und eine lange Haltbarkeit des Verkehrszeichens. Zur Auswahl stehen unterschiedliche Formate und die mögliche Standard-Laminierung, die das Schild vor Umwelteinflüssen schützt.


Detaillierte Produkteigenschaften



  • Material: Aluminium

  • Folientyp: RA1, RA2 oder RA3

  • Maße: 600 oder 840 mm

  • Formvarianten: Flachform, Rundform oder Alform

  • Oberflächenschutz: Standard-Laminat

  • Kennzeichnung: 331.1

  • Typenkategorie: Richtzeichen


Ein Signal für klare Straßenverhältnisse


Mit dem Verkehrszeichen "Kraftfahrstraße" wird auf eine verständliche und deutliche Weise die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Straßenkategorie angezeigt. Die reflektierenden Oberflächen sorgen für optimale Sichtbarkeit und unterstützen dadurch die aktive Unfallprävention.


Nutzen im Dienste der Verkehrssicherheit


Für Behörden und Bauunternehmen stellt das Verkehrsschild ein wesentliches Instrument zur Vermittlung klarer Verkehrsregeln dar. Es spielt eine Schlüsselrolle in der Erhaltung und Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur.


Qualität, auf die Sie bauen können – Menne Verkehrstechnik


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Ein Schritt hin zu verbesserter Verkehrsinfrastruktur


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Was bedeutet das Schild „Kraftfahrstraße”?

Eine Kraftfahrstraße ist eine besondere Art von Straße, die ausschließlich für den Kraftfahrzeugverkehr bestimmt ist. Sie wird durch die Verkehrszeichen Z. 331.1 (Beginn) und Z. 331.2 (Ende) gekennzeichnet.

Rechtlich gesehen gehören zu einer Kraftfahrstraße alle Flächen zwischen diesen beiden Zeichen. Sie zählt zu den sogenannten Sonderwegen und unterliegt daher besonderen Verkehrsregeln gemäß § 18 StVO (Straßenverkehrs-Ordnung).

Wesentliche Merkmale einer Kraftfahrstraße sind:

Sie ist für Kraftfahrzeuge mit einer durch Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h zugelassen.

Langsam fahrende oder nicht kraftfahrzeugbetriebene Verkehrsteilnehmer (z. B. Fahrräder, Fußgänger, landwirtschaftliche Fahrzeuge) dürfen sie nicht benutzen.

Sie kann innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften liegen, muss aber nicht zwingend autobahnähnlich ausgebaut sein (z. B. keine bauliche Trennung der Fahrstreifen notwendig).

Wo wird das Schild Kraftfahrtstraße aufgestellt?

Das Verkehrszeichen Z. 331.1 (Beginn einer Kraftfahrstraße) wird in der Regel an Straßen aufgestellt, die:

  • eine ausreichend hohe Fahrgeschwindigkeit ermöglichen (technisch mindestens 60 km/h),
  • nicht durch langsamere oder nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer genutzt werden sollen,
  • außerörtlich verlaufen oder eine erhöhte Verkehrssicherheit erfordern.
  • Konkret bedeutet das:
  • Häufig sind das mehrspurige Außerortsstraßen, die jedoch keine Autobahnen im technischen oder juristischen Sinn sind.
  • Es können auch Bundesstraßen oder Landesstraßen mit besonders hohem Verkehrsaufkommen sein.
  • Laut Rechtsprechung (z. B. OVG Koblenz) muss eine Ausweisung zur Kraftfahrstraße erfolgen, wenn Alternativrouten für langsame Verkehrsteilnehmer vorhanden sind und eine Ausgrenzung aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.

Das Zeichen 331.2 (Ende der Kraftfahrstraße) wird an der Stelle aufgestellt, an der die besonderen Regeln der Kraftfahrstraße nicht mehr gelten.

Verkehrszeichen "Kraftfahrstraße" - VZ 331.1

Was muss beim Kraftfahrtstraße beachtet werden?

Auf Kraftfahrstraßen, gekennzeichnet durch das Verkehrszeichen 331.1, dürfen nur Kraftfahrzeuge fahren, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mindestens 60 km/h beträgt. Langsame Fahrzeuge sowie überbreite oder überhohe Transportfahrzeuge sind grundsätzlich nicht zugelassen, es sei denn, es liegt eine behördliche Ausnahmegenehmigung vor.

Die Einfahrt ist ausschließlich an ausgewiesenen Anschlussstellen über den Beschleunigungsstreifen erlaubt. Dabei darf nicht direkt auf die Überholspur gewechselt werden, und Standstreifen dürfen nicht zum Einfädeln benutzt werden. Der durchgehende Verkehr hat Vorfahrt; ein Reißverschlussverfahren ist nicht zulässig. Wer auffahren will, muss sich gefahrlos einordnen.

Für Pkw und Motorräder bis 3,5 Tonnen gilt auf Kraftfahrstraßen keine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung, jedoch eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Für Fahrzeuge mit AnhängernLkw oder Wohnmobile gelten je nach Bauart und Gewicht Höchstgeschwindigkeiten zwischen 60 und 100 km/h.

Bei schlechter Sicht unter 50 m oder bei Glatteis dürfen Lkw über 7,5 t weder überholen noch den linken Fahrstreifen benutzen.

Kriechstreifen sind ausschließlich für langsame Fahrzeuge vorgesehen und dürfen nicht zum Überholen oder Umfahren genutzt werden.

Auf Kraftfahrstraßen gilt ein generelles Haltverbot – auch auf dem Seitenstreifen. Ein Halt ist nur bei einer tatsächlichen Notlage zulässig, etwa bei einer Panne oder einem medizinischen Notfall. In solchen Fällen sind WarnblinkanlageWarndreieck und ggf. Warnweste zu verwenden, und die Fahrzeuginsassen sollten sich hinter der Leitplanke in Sicherheit bringen.

Verkehrszeichen "Kraftfahrstraße" - VZ 331.1

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