Verkehrszeichen "Autobahn" - VZ 330.1

Preis:
Sonderpreis€46,29
(Zzgl. MwSt & Vesandkosten )

Reflexionsklasse: RA 1
Ausführung: Flachform
Lochung: IVZ Norm 2007
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Beschreibung

Verkehrszeichen 330.1 Richtzeichen "Beginn einer Autobahn" – Klarheit für den Verkehrsfluss


Verkehrsteilnehern die Richtung weisen und für eindeutige Verkehrsregelung auf deutschen Straßen sorgen, gelingt effektiv mit dem normgerechten Verkehrszeichen 330.1 Richtzeichen "Beginn einer Autobahn". Es signalisiert unmissverständlich den Übergang zum Autobahnverkehr und ist damit ein wesentlicher Faktor für die Verkehrssicherheit.


Wichtige Rolle für Straßensicherheit und Verkehrsorganisation


Die Sicherheit im Straßenverkehr ist ein Kernanliegen für Institutionen wie Kommunalverwaltungen, Straßenbauämter und Bauunternehmen. Ein klar erkennbares Zeichen wie das Richtzeichen 330.1 trägt essentiell zur Prävention von Verkehrsunfällen bei und erleichtert eine strukturierte Lenkung des Hochgeschwindigkeitsverkehrs.


Konstruktion und Material – Haltbarkeit garantiert


Stoßfestes und wetterresistentes Aluminium bildet die Grundlage für dieses langlebige Verkehrszeichen, das mit Reflexionsstufen RA1, RA2 oder RA3 für optimale Sichtbarkeit Tag und Nacht erhältlich ist. Die Variante mit 600 mm oder 840 mm im Durchmesser erfüllt alle Anforderungen für den Einsatz im Straßenverkehr.


Technische Eigenschaften des Verkehrszeichens 330.1



  • Material: Aluminium

  • Reflexionsstufen: RA1, RA2 oder RA3

  • Durchmesser: 600 mm oder 840 mm

  • Formen: Flachform, Rundform oder Alform

  • Laminierung: Standard

  • Nummerierung: Verkehrszeichen 330.1

  • Typ: Richtzeichen


Diese Spezifikationen stellen sicher, dass das Verkehrszeichen nicht nur robust und wartungsfreundlich, sondern auch klar sichtbar bleibt. Es unterstreicht die Sicherheitsaspekte im Verkehr durch eine verlässliche Signalgebung.


Menne Verkehrstechnik – Partner für Sicherheit und Qualität


Menne Verkehrstechnik ist Ihr erfahrener Ansprechpartner für Verkehrstechnik und Sicherheit. Unser Engagement für Qualitätsprodukte spiegelt sich in unserer Trusted Shops Bewertung von "sehr gut" und der strikten Einhaltung der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung wider.


Verkehrsführung optimieren – Vertrauen in Qualität und Erfahrung


Die Entscheidung für Menne Verkehrstechnik bedeutet eine Investition in bewährte Qualität und die Unterstützung durch unsere fachkundige Beratung. Profitieren Sie von unserer umfangreichen Produktpalette und der zuverlässigen Kundenbetreuung.


Engagieren Sie sich für eine verbesserte Verkehrsorganisation


Mit der Auswahl des Verkehrszeichens 330.1 Richtzeichen "Beginn einer Autobahn" leisten Sie einen aktiven Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Kontaktieren Sie uns jetzt und gestalten Sie mit Menne Verkehrstechnik Ihre Straßen sicher und übersichtlich.

Was bedeutet das Verkehrszeichen “Autobahn”?

Das Verkehrszeichen 330.1 „Autobahn“  kennzeichnet den offiziellen Beginn einer Autobahn. Das quadratische Richtzeichen zeigt auf blauem Hintergrund eine stilisierte weiße Autobahn und macht für alle Verkehrsteilnehmer eindeutig klar: Ab hier gelten die besonderen Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für Autobahnen.

Wer dieses Autobahn-Schild passiert, befindet sich ab diesem Punkt auf einer Autobahn und muss sich an die spezifischen Vorschriften halten – etwa in Bezug auf Geschwindigkeit, Ein- und Ausfahrten, Überholverbote oder das Halte- und Parkverbot auf dem Seitenstreifen. Das Schild dient somit der Klarheit und Verkehrssicherheit, da es den Übergang vom normalen Straßenverkehr zum Autobahnverkehr deutlich markiert.

Zur Vollständigkeit: Das Gegenstück zum Beginn ist das Verkehrszeichen 330.2 „Ende der Autobahn“. Dieses Schild signalisiert, dass die Sonderregelungen für Autobahnen nicht länger gelten. Stattdessen greifen wieder die allgemeinen Verkehrsregeln – beispielsweise die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerorts für Pkw, sofern keine andere Geschwindigkeitsbegrenzung ausgeschildert ist.

Das Autobahn-Verkehrszeichen ist in Anlage 3 der StVO, Abschnitt 7 „Autobahnen und Kraftfahrstraßen“, offiziell genormt. In der Praxis bedeutet es: Mit dem Schild 330.1 tritt der rechtliche Status „Autobahn“ in Kraft, was für ein sicheres und geregeltes Fahren auf Schnellstraßen entscheidend ist.

Wo wird das Verkehrszeichen “Autobahn” aufgestellt?

Das Autobahn-Verkehrszeichen 330.1 „Autobahn“ wird immer dort aufgestellt, wo eine Autobahn offiziell beginnt oder wo Fahrzeuge auf die Autobahn auffahren. Typische Standorte sind die Zufahrten (Anschlussstellen) – in der Regel direkt am Beginn der Autobahnauffahrt (Beschleunigungsstreifen). Dort informiert das Schild die Fahrer frühzeitig darüber, dass ab diesem Punkt die besonderen Autobahn-Regeln der StVO gelten.

Auch wenn eine größere Straße nahtlos in eine Autobahn übergeht, wird das Autobahn-Schild 330.1 platziert, um den Übergang klar zu kennzeichnen. Laut Verwaltungsvorschrift zur StVO muss das Verkehrszeichen „sowohl am Beginn der Autobahn als auch an jeder Anschlussstellenzufahrt“ stehen – üblicherweise am Anfang der Auffahrt. So wird sichergestellt, dass jeder Verkehrsteilnehmer beim Auffahren weiß, dass er sich nun auf einer Autobahn befindet.

Wichtig: Autobahnen dürfen ausschließlich an offiziellen Anschlussstellen befahren oder verlassen werden. Das bedeutet: Auffahren ist nur dort erlaubt, wo das Verkehrszeichen 330.1 steht, und Abfahren nur an den ausgeschilderten Ausfahrten. Ein Ein- oder Ausfahren über nicht vorgesehene Wege – etwa durch Wenden über Mittelstreifenlücken oder das Nutzen von Betriebszufahrten – ist strikt verboten.

Aufgestellt wird das Autobahn-Verkehrszeichen VZ 330.1 ausschließlich von den zuständigen Behörden, etwa Straßenverkehrs- oder Straßenbaubehörden. Zwar lassen sich entsprechende Schilder im Fachhandel kaufen (z. B. für private Übungsplätze oder Sammlungen), im öffentlichen Straßenverkehr dürfen sie jedoch nur mit behördlicher Genehmigung und durch befugte Stellen angebracht werden.

Zusammengefasst: Das Autobahn-Schild 330.1 steht immer dort, wo eine Autobahn offiziell beginnt – meist an Auffahrten – und macht unmissverständlich deutlich, dass ab diesem Punkt die besonderen Vorschriften der StVO für Autobahnen gelten.

Verkehrszeichen "Autobahn" - VZ 330.1

Was muss bei dem Verkehrszeichen “Autobahn” beachtet werden?

Wer am Verkehrszeichen 330.1 „Autobahn“ vorbeifährt, befindet sich offiziell auf der Autobahn. Damit treten die besonderen Autobahn-Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Kraft, die jeder Fahrer kennen und einhalten muss. Die wichtigsten Vorschriften im Überblick:

1. Zulassung nur für schnelle Fahrzeuge

Auf Autobahnen sind nur Kraftfahrzeuge erlaubt, die bauartbedingt mindestens 60 km/h fahren können. Fahrzeuge wie Mofas, Traktoren oder andere langsame Verkehrsmittel sowie Fußgänger und Radfahrer sind ausgeschlossen. Diese Regel sorgt dafür, dass der Verkehrsfluss nicht durch langsame Teilnehmer gefährdet wird.

2. Vorfahrt des fließenden Verkehrs

Beim Auffahren über den Beschleunigungsstreifen gilt: Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat Vorfahrt. Einfahrende müssen ihre Geschwindigkeit anpassen und sich einfädeln, ohne andere zu behindern. Notfalls ist am Ende des Beschleunigungsstreifens zu warten. Diese Regelung ist in §18 Abs. 3 StVO festgelegt und verhindert Auffahrunfälle.

3. Striktes Halte- und Parkverbot

Auf Autobahnen herrscht absolutes Halteverbot – sowohl auf den Fahrstreifen als auch auf dem Standstreifen. Ein Anhalten ist nur in Notfällen oder bei Pannen erlaubt, dann mit Warnblinker und möglichst in einer Nothaltebucht. Pausen dürfen ausschließlich auf Rastplätzen oder Autobahnparkplätzen eingelegt werden.

4. Wenden und Rückwärtsfahren verboten

Das Wenden auf Autobahnen sowie das Rückwärtsfahren sind strengstens verboten. Auch ein Zurücksetzen auf dem Seitenstreifen ist nicht erlaubt. Wer eine Ausfahrt verpasst, muss bis zur nächsten fahren und dort wenden. Verstöße gehören zu den gefährlichsten Verkehrsdelikten und werden mit hohen Bußgeldern und Punkten in Flensburg geahndet.

5. Keine unbefugten Verkehrsteilnehmer

Autobahnen sind für Fußgänger, Radfahrer und Mofas tabu. Auch das Anhalten, um Personen ein- oder aussteigen zu lassen, ist verboten. Im Falle einer Panne müssen alle Insassen hinter die Schutzplanken wechseln. Diese Regel schützt vor unvorhergesehenen Hindernissen bei hohen Geschwindigkeiten.

6. Richtgeschwindigkeit 130 km/h

Für Pkw und Fahrzeuge bis 3,5 t gilt auf deutschen Autobahnen die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Sie ist keine Pflicht, sondern eine Empfehlung bei guten Bedingungen. Wer deutlich schneller fährt, trägt jedoch ein höheres Risiko und kann bei Unfällen eine Mithaftung erhalten, auch wenn kein Tempolimit ausgeschildert war.

7. Weitere wichtige Regeln

Auf Autobahnen gelten weiterhin die allgemeinen Verkehrsregeln:

  • Rechtsfahrgebot: Rechts fahren, linke Spuren nur zum Überholen nutzen.
  • Überholen grundsätzlich nur links (Ausnahme: zähfließender Verkehr).
  • Ausfahren rechtzeitig mit Blinker und über den Verzögerungsstreifen.
  • Beachtung von Verkehrszeichen wie Tempolimits, Überholverbote oder Baustellenhinweise.
  • Sicherheitsabstand wahren, da hohe Geschwindigkeiten längere Bremswege erfordern.

All diese Vorschriften sorgen zusammen für Sicherheit und Klarheit auf deutschen Autobahnen und gelten ab dem Moment, in dem das Autobahn-Schild 330.1 passiert wird.

Verkehrszeichen "Autobahn" - VZ 330.1

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