Verkehrszeichen "Verbot des Wendens" - VZ 272

Preis:
Sonderpreis€44,34
(Zzgl. MwSt & Vesandkosten )

Reflexionsklasse: RA 1
Ausführung: Flachform
Lochung: IVZ Norm 2007
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Beschreibung

Verkehrszeichen VZ 272 "Verbot des Wendens" - Ein Vorschriftszeichen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit


Das Verkehrszeichen VZ 272 "Verbot des Wendens" ist ein entscheidendes Vorschriftszeichen im Bereich der Verkehrsregelung. Es dient speziell der Verbesserung des Verkehrsflusses und der Unfallprävention, indem es das Wendemanöver auf unseren Straßen klar untersagt. Für Behörden wie Kommunalverwaltungen und Straßenbauämter ist dieses Schild zur Gewährleistung der Sicherheit von Verkehrsteilnehmern unentbehrlich.


Langlebige Materialien für dauerhafte Einsätze



  • Material: Robustes Aluminium

  • Folientypen: RA1, RA2, RA3 bieten tagsüber und nachts ausgezeichnete Sichtbarkeit

  • Durchmesseroptionen: Wählbar zwischen 600 und 750 mm für unterschiedliche Verkehrszonen

  • Bauarten: In Flachform, Rundform oder der profilierten Alform, um vielfältigen Anforderungen gerecht zu werden

  • Laminat: Standardlaminierung sorgt für langanhaltende Qualität und Witterungsbeständigkeit

  • Lesbarkeit: Stets kontrastreich und klar, unabhängig von den Lichtverhältnissen


Effizienz und Belastbarkeit in der Verkehrstechnik


Unsere Verkehrszeichen sind bei Kommunen und Bauunternehmen für ihre hohe Strapazierfähigkeit und leichte Montage bekannt. Sie repräsentieren eine wartungsfreie, langlebige und umweltresistente Lösung, welche die Sicherheit im Straßenverkehr langfristig steigert.


Vielseitigkeit für sichere Anwendungsbereiche


Egal, ob es sich um Schulareale, Bildungseinrichtungen oder um Verkehrsregelungen bei großen Veranstaltungen handelt, das Verkehrszeichen VZ 272 "Verbot des Wendens" minimiert kritische Momente im Straßenbild und sichert eine eindeutige Verkehrsleitung.


Unübertroffener Kundenservice und Produktqualität


Mit einer breiten Produktpalette, schnellen Reaktionszeiten via E-Mail Support und über 1.300 zufriedenen Kunden steht unsere Firma für herausragenden Kundenservice. Mehr als 11.000 Verkehrszeichen sind bereits im Einsatz, alle gemäß den aktuellen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung gefertigt und mit einer "sehr guten" Bewertung bei Trusted Shops ausgezeichnet.


Für eine verbesserte Verkehrssicherheit in Ihrer Umgebung


Menne Verkehrstechnik liefert Ihnen das nötige Instrumentarium für eine eindeutige Richtungsweisung und zur Vorbeugung von Unfällen auf den Straßen. Setzen Sie auf das VZ 272 "Verbot des Wendens" Verkehrszeichen und steigern Sie die Verkehrssicherheit nachhaltig. Fordern Sie jetzt Informationen an, wie Sie mit unseren hochwertigen Verkehrszeichen Ihre Verkehrsumgebung sicherer gestalten können.

Was bedeutet das Verkehrszeichen „Wenden verboten“?

Das Verkehrszeichen 272 „Wenden verboten“ ist ein rundes Verbotsschild mit einem U-förmigen Pfeil, der durch einen roten Querbalken durchgestrichen ist. Es macht unmissverständlich klar: Das Wenden (Kehrtwende um 180°) ist an dieser Stelle für Fahrzeuge verboten.

Nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zählt das Schild zum Bereich der Vorschriftzeichen. Damit gilt es für alle Verkehrsteilnehmer verbindlich – ein Ignorieren stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Wer sein Fahrzeug führt, darf hier also keinesfalls eine Kehrtwende einleiten, um in die entgegengesetzte Richtung zurückzufahren.

Wichtig ist die genaue Abgrenzung des Begriffs „Wenden“: Das Verkehrszeichen 272 untersagt ausschließlich das komplette Umdrehen des Fahrzeugs um 180 Grad. Abbiegen, insbesondere das Linksabbiegen, bleibt weiterhin erlaubt – sofern nicht ein weiteres Verkehrszeichen dies einschränkt.

Zusammengefasst: Das Verbotsschild „Wenden verboten“ ist ein zentrales Element der StVO, dient der Verkehrssicherheit und muss, wie alle Verkehrszeichen, unbedingt beachtet werden.

Wo wird das Verkehrszeichen „Wenden verboten“ aufgestellt?

Ein Wendeverbot-Schild (Verkehrszeichen 272) wird überall dort eingesetzt, wo ein Wendemanöver für Verkehrsteilnehmer gefährlich oder störend wäre. Typische Standorte sind unübersichtliche Gefahrenstellen, etwa scharfe Kurven, Kuppen mit eingeschränkter Sicht oder enge Straßenabschnitte. In solchen Situationen könnte ein Umkehren nicht nur das Unfallrisiko erhöhen, sondern auch den gesamten Verkehrsfluss behindern.

Wichtig ist: Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen ist das Wenden nach § 18 Abs. 7 StVO generell verboten – hier wird das Verkehrszeichen 272 daher in der Regel nicht zusätzlich aufgestellt. Gleiches gilt für Tunnels, Bahnübergänge oder Einbahnstraßen, wo das Wenden ebenfalls ohne gesondertes Schild untersagt ist. Das Wendeverbot-Schild kommt also vor allem dort zum Einsatz, wo die Straßenverkehrsordnung kein automatisches Verbot vorsieht, ein Wendemanöver aber dennoch zu gefährlich wäre.

Die Anordnung des Verkehrszeichens erfolgt durch die zuständigen Behörden. Wer als Behörde, Kommune oder auch Unternehmen ein solches Verkehrszeichen kaufen und aufstellen möchte, muss darauf achten, dass das Schild den gesetzlichen Anforderungen entspricht – beispielsweise in Bezug auf Größe, Material und Reflexionsklasse. Nur so ist das Wendeverbot-Schild VZ 272 rechtswirksam und trägt zuverlässig zur Verkehrssicherheit bei.

Verkehrszeichen "Verbot des Wendens" - VZ 272

Was muss beim Verkehrszeichen “Wenden verboten” beachtet werden?

Wer das Verkehrszeichen 272 „Wenden verboten“ passiert, muss sein Fahrverhalten entsprechend anpassen. Das Schild gehört zu den Vorschriftzeichen der StVO und ist verbindlich. Folgende Punkte sind besonders wichtig:

1. Wenden strikt unterlassen

Im Bereich des Wendeverbots ist die Kehrtwende (180-Grad-Umkehr) ausnahmslos untersagt – auch dann, wenn die Fahrbahn frei wirkt. Fahrer müssen bis zur nächsten geeigneten Stelle, etwa einer Kreuzung oder Einmündung, weiterfahren, um dort auf erlaubtem Wege die Richtung zu wechseln.

2. Missachtung ist eine Ordnungswidrigkeit

Das Wendeverbot nach StVO ist verbindlich. Wer es missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit Sanktionen rechnen:

  • Bußgeld ab 20 € bei einfacher Missachtung.
  • 70–80 € plus 1 Punkt in Flensburg, wenn durch das unerlaubte Wenden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.
  • Rund 100 € oder mehr, wenn es infolge des Wendemanövers zu einem Unfall kommt. Zusätzlich können Fahrverbote oder weitere Maßnahmen drohen.

Diese strengen Regelungen bestehen, weil das unerlaubte Wenden ein hohes Unfallrisiko birgt.

3. Abbiegen bleibt erlaubt

Das Wendeverbot-Schild untersagt ausschließlich die Kehrtwende. Normale Abbiegevorgänge – links oder rechts – sind weiterhin zulässig, solange keine anderen Verkehrszeichen dies verbieten. Verkehrsteilnehmer sollten daher den Unterschied zwischen Abbiegen und Wenden genau kennen.

4. Ausnahmen vom Wendeverbot

Grundsätzlich gilt das Verbot ohne Ausnahmen. Nur in seltenen Fällen darf abgewichen werden, etwa wenn Polizeibeamte den Verkehr regeln und ein Wenden ausdrücklich erlauben (z. B. bei Unfallstellen oder Umleitungen). Einsatzfahrzeuge mit Sonderrechten dürfen ebenfalls nur dann wenden, wenn es zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben zwingend erforderlich und ausreichend abgesichert ist.

Verkehrszeichen "Verbot des Wendens" - VZ 272

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