Mit der Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zum 10. April 2025 ist ein neues Verkehrszeichen offiziell in den Verkehrszeichenkatalog (VzKat) aufgenommen worden: das Zusatzzeichen 1060-34. Es ergänzt das bekannte Zeichen 1060-31 – und bringt eine entscheidende Neuerung mit sich: das Haltverbot auf dem linken Seitenstreifen.
Was bedeutet das Zusatzzeichen 1060-34?
Das Zusatzzeichen 1060-34 zeigt ein Fahrzeug am linken Fahrbahnrand mit gestricheltem Seitenstreifen. Es signalisiert: Das Haltverbot gilt auch für den linken Seitenstreifen – beispielsweise in Einbahnstraßen oder auf Fahrbahnen mit baulicher Trennung (Richtungsfahrbahnen).
Warum wurde das neue Zeichen eingeführt?
Bisher gab es mit dem Zusatzzeichen 1060-31 lediglich eine Erweiterung des Haltverbots auf den rechten Seitenstreifen. In der Praxis wurde dieses Zeichen jedoch teilweise auch auf der linken Fahrbahnseite verwendet, was zu rechtlichen Unsicherheiten führte – denn das Symbol zeigte weiterhin ein Fahrzeug auf der rechten Seite. Mit dem neuen Zeichen 1060-34 gibt es nun eine klare, rechtssichere Lösung für Beschilderungen auf der linken Seite
Was ändert sich mit Einführung des Zeichens?
• Zeichen 1060-31 erhält die offizielle Bezeichnung „… – rechts“
• Das neue Zeichen 1060-34 steht für „… – links“
• Linksseitige Haltverbote mit 1060-31 verlieren ihre Gültigkeit
• Verkehrszeichenpläne, Anordnungen und Protokolle müssen aktualisiert werden
Wer ist betroffen?
Vor allem Behörden, Straßenverkehrsämter und Unternehmen im Bereich Verkehrssicherung, Bau, Umzüge oder Veranstaltungen müssen jetzt handeln:
• Verkehrszeichenpläne anpassen
• Verkehrsschauen durchführen
• vorhandene Schilder ersetzen
Gibt es Bestandsschutz?
Nein. Im Geltungsbereich der StVO gibt es grundsätzlich keinen Bestandsschutz – es sei denn, dieser ist ausdrücklich geregelt. Eine rechtswidrige oder veraltete Beschilderung muss angepasst werden, sobald eine Änderung (wie hier durch die VwV-StVO 2025) in Kraft tritt.