Zusatzzeichen 1060-34
Tim Menne

Mit der Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zum 10. April 2025 ist ein neues Verkehrszeichen offiziell in den Verkehrszeichenkatalog (VzKat) aufgenommen worden: das Zusatzzeichen 1060-34. Es ergänzt das bekannte Zeichen 1060-31 – und bringt eine entscheidende Neuerung mit sich: das Haltverbot auf dem linken Seitenstreifen.

 

Was bedeutet das Zusatzzeichen 1060-34?

Das Zusatzzeichen 1060-34 zeigt ein Fahrzeug am linken Fahrbahnrand mit gestricheltem Seitenstreifen. Es signalisiert: Das Haltverbot gilt auch für den linken Seitenstreifen – beispielsweise in Einbahnstraßen oder auf Fahrbahnen mit baulicher Trennung (Richtungsfahrbahnen).

 

 

Warum wurde das neue Zeichen eingeführt?

Bisher gab es mit dem Zusatzzeichen 1060-31 lediglich eine Erweiterung des Haltverbots auf den rechten Seitenstreifen. In der Praxis wurde dieses Zeichen jedoch teilweise auch auf der linken Fahrbahnseite verwendet, was zu rechtlichen Unsicherheiten führte – denn das Symbol zeigte weiterhin ein Fahrzeug auf der rechten Seite. Mit dem neuen Zeichen 1060-34 gibt es nun eine klare, rechtssichere Lösung für Beschilderungen auf der linken Seite

 

Was ändert sich mit Einführung des Zeichens?

 • Zeichen 1060-31 erhält die offizielle Bezeichnung „… – rechts“
 • Das neue Zeichen 1060-34 steht für „… – links“
 • Linksseitige Haltverbote mit 1060-31 verlieren ihre Gültigkeit
 • Verkehrszeichenpläne, Anordnungen und Protokolle müssen aktualisiert werden

 

 

Wer ist betroffen?

Vor allem Behörden, Straßenverkehrsämter und Unternehmen im Bereich Verkehrssicherung, Bau, Umzüge oder Veranstaltungen müssen jetzt handeln:
 • Verkehrszeichenpläne anpassen
 • Verkehrsschauen durchführen
 • vorhandene Schilder ersetzen

 

 

Gibt es Bestandsschutz?

Nein. Im Geltungsbereich der StVO gibt es grundsätzlich keinen Bestandsschutz – es sei denn, dieser ist ausdrücklich geregelt. Eine rechtswidrige oder veraltete Beschilderung muss angepasst werden, sobald eine Änderung (wie hier durch die VwV-StVO 2025) in Kraft tritt.