Kombinationen von Verkehrszeichen
Tim Menne

Grundsatz: Kombinationen sind erlaubt, aber mit Vorsicht

Das Kombinieren von Verkehrszeichen ist grundsätzlich zulässig – sollte jedoch auf das notwendige Minimum reduziert werden. Der Grund: Verkehrsteilnehmende können nur eine begrenzte Anzahl an Informationen auf einmal aufnehmen. Zu viele Zeichen auf engem Raum führen schnell zur Überforderung und damit zu einer sinkenden Verkehrssicherheit.

 

 

Wie viele Verkehrszeichen dürfen kombiniert werden?

In Ausnahmefällen ist es möglich, mehrere Verkehrszeichen an einem Pfosten anzubringen. Dabei gilt:

  • Maximal zwei Verkehrszeichen pro Pfosten, in begründeten Ausnahmen auch drei.

  • Die Zeichen müssen besonders gut sichtbar und eindeutig zuzuordnen sein.

  • Sie sollten die gleiche Verkehrsart betreffen (z. B. alle Fahrzeuge) und sich auf denselben Streckenabschnitt oder Punkt beziehen.


Beispiel: Eine Kombination aus „Tempo 50“ und „Überholverbot“ ist zulässig – sofern beide für alle Fahrzeuge gelten.


Sonderregel: Drei Verkehrszeichen

Eine Kombination aus drei Vorschriftzeichen ist nur erlaubt, wenn nur eines davon den fließenden Verkehr betrifft. Dieses Zeichen muss dann besonders hervorgehoben werden:

  • Bei übereinander angebrachten Zeichen: oberste Position

  • Bei nebeneinander angebrachten Zeichen: zur Fahrbahnseite hin


Reihenfolge und Anordnung – was ist wichtig?

Die Reihenfolge der kombinierten Verkehrszeichen folgt einer einfachen Regel:
Was der Verkehrssicherheit am meisten dient, kommt zuerst.

  • Wichtigeres Zeichen = höhere Position oder nähere Fahrbahnseite

  • Beispiel: „Überholverbot“ wird über einem „Haltverbot“ angebracht – da es den fließenden Verkehr betrifft.

 

 

Zusatzzeichen richtig kombinieren


Auch bei Zusatzzeichen gelten klare Regeln:

  • Maximal zwei Zusatzzeichen pro Pfosten

  • Das Zusatzzeichen wird direkt unter dem Zeichen angebracht, für das es gilt

  • Gilt es für alle Zeichen am Pfosten: mit deutlichem Abstand unter dem untersten Schild


Besonderheiten:

  • Bei übereinander angebrachten Zeichen: Das Zusatzzeichen gehört unter das relevante Zeichen, mit ca. 10 cm Abstand zum nächsten.

  • Bei nebeneinander angebrachten Zeichen: Zusatzzeichen hängen direkt unter dem jeweiligen Hauptzeichen, jeweils links oder rechts.

 

 

Kombination mit Fahrbahnmarkierungen

Manche Inhalte von Verkehrszeichen können zusätzlich durch Fahrbahnmarkierungen dargestellt werden – z. B. bei der Einfahrt in eine Tempo-30-Zone. Diese Markierungen dürfen nur ergänzend verwendet werden und machen ausschließlich auf das entsprechende Verkehrszeichen aufmerksam.

Wichtig: Der Einsatz sollte gezielt und sparsam erfolgen.



Kombination mit Vorschriftzeichen 274, 276, 277


Die Zeichen für:

  • Geschwindigkeitsbegrenzung (274)
  • Überholverbot (276)
  • Überholverbot für Lkw (277)


dürfen mit Gefahrenzeichen oder Richtungstafeln kombiniert werden, wenn dies erforderlich ist, um eine situationsgerechte Fahrweise zu bewirken.