Das Verkehrszeichen "Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz" (VZ 390) weisst Verkehrsteilnehmern auf Strecken hin, für die Gebühren (Maut) zu entrichten sind. Zu Beginn der mautpflichtigen Strecke und zusätzlich 750 m vor der letzten Ausfahrt vor Beginn der mautpflichtigen Strecke ist das Verkehrszeichen, beidseitig aufzustellen. - Material: Aluminium - Folientyp: RA1, RA2 oder RA3 - Durchmesser: 600 oder 750 mm - Bauart: Flachform oder Alform - Laminat: Standard - Verkehrszeichen-Nr.: 390 - Verkehrszeichen-Typ: Richtzeichen
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