Verkehrszeichen "Fußgängerüberweg, Aufstellung links" - VZ 350-20

Preis:
Sonderpreis€44,09
(Zzgl. MwSt & Vesandkosten )

  • Der Fußgänger hat hier Vorrang
  • Das Schild steht auf der linken Straßenseite
  • Weist auf einen gesicherten Fußgängerüberweg hin
Reflexionsklasse: RA 1
Ausführung: Flachform
Lochung: IVZ Norm 2007
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Beschreibung


Das Richtzeichen Verkehrszeichen 350-20 leistet einen wichtigen Beitrag für eine sichere und effiziente Steuerung des Straßenverkehrs. Es informiert Autofahrer umgehend über einen bevorstehenden Zebrastreifen und signalisiert die Notwendigkeit zur Geschwindigkeitsreduzierung sowie ggf. zum Anhalten für Fußgänger.


Hochwertigkeit und Sichtbarkeit: Material und Reflexion


Durch die Fertigung aus hochwertigem Aluminium und die Ergänzung um Folien der Kategorien RA1, RA2 oder RA3 zeichnet sich dieses Verkehrszeichen durch Stabilität, Langlebigkeit und hervorragende Sichtbarkeit bei allen Wetterverhältnissen aus. Es ist witterungsbeständig und lässt sich einfach montieren, was es besonders für den Einsatz durch Kommunalverwaltungen und Straßenbauämter attraktiv macht.


Übersicht der Produktdetails



  • Material: Aluminium

  • Folientyp: RA1, RA2 oder RA3

  • Maße: 600 x 600 mm, 750 x 750 mm oder 840 x 840 mm

  • Bauart: Flachform, Rundform oder Alform

  • Laminat: Standard

  • Verkehrszeichen-Nr.: 350-20

  • Verkehrszeichen-Typ: Richtzeichen


Anpassungsfähigkeit für diverse Umgebungen


Egal ob in Verkehrsplanungsbüros, im Bereich von Schulen, Einkaufszentren oder Flughäfen – die Flexibilität dieses Verkehrszeichens macht es ideal für unterschiedlichste Einsatzgebiete. Es unterstützt durch seine robuste Konstruktion und unkomplizierte Installation eine schnelle Einrichtung in verschiedensten Umgebungen.


Sicherheit im Fokus: Vorteile für den Verkehrsfluss


Die hohe Sichtbarkeit und Lesbarkeit des Verkehrszeichens unterstützt wesentlich die Sicherheit für Fußgänger. Indem es klare Informationen aus der Distanz bietet, trägt es zu einem störungsfreien Verkehrsfluss bei und minimiert Risiken.


Menne Verkehrstechnik: Kompetenz in Sachen Verkehrslösungen


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Engagement für Verkehrssicherheit


Die Entscheidung für das Verkehrszeichen 350-20 signalisiert Ihren Einsatz für eine nachhaltige Sicherheit im Straßenverkehr. Profitieren Sie von vorteilhaften Konditionen wie einer breiten Auswahl und unserem kompetenten Support. Engagieren Sie sich für mehr Sicherheit und integrieren Sie dieses wichtige Richtzeichen in Ihr Verkehrsnetz.

Was bedeutet das Fußgängerüberweg Verkehrszeichen?

Im Sinne der Ausstattung eines Fußgängerüberweges (kurz: FGÜ)muss beachtet werden, dass die Verkehrszeichen ein RAL-Gütezeichen und ein CE-Kennzeichen auf der Rückseite haben. Ebenfalls muss das Verkehrszeichen in Reflexfolie der Bauart Typ 3 nach DIN 67520 ausgeführt. Die Größe für das VZ 350 muss in 750 x 750 mm sein. Die Markierung von FGÜ erfolgt immer parallel zur Fahrtrichtung und soll 4 m breit sein. Die Markierung des Zebrastreifens hat eine Länge von bis zu 3 Metern und eine breite je Streifen von 0,50 m. Zudem muss der Fußgängerüberweg beleuchtet sein.

Im Sinn des Verkehrsrechtes darf an einem Fußgängerweg nicht überholt werden, auch wenn keine Fußgänger die Straße überqueren. Es darf ebenfalls nicht auf und vor dem Fußgängerüberweg geparkt, das gilt nicht nach dem FGÜ. Der Schutzbereich für den Fußgänger ist nicht nur der Bereich, wo die Markierung ist, sondern beträgt auch 4 Meter vor und nach der Markierung. In diesem Bereich hat der Fußgänger Vorrang vor dem Fahrverkehr. Auf diesen Vorrang kann der Fußgänger verzichten, wenn er dies dem Fahrverkehr deutlich signalisiert durch Handzeichen. Der Autofahrer darf nur in mäßiger Geschwindigkeit an den Zebrastreifen dran fahren. 

Wo wird das Fußgängerüberweg Verkehrszeichen aufgestellt?

Der Fußgängerüberweg (auch kurz FGÜ genannt) darf nur innerhalb geschlossener Ortschaft angelegt werden, wo nicht mehr als 50 km/h gefahren wird. Es muss auf beiden Fahrbahnseiten ein Gehweg oder ein weiterführender Fußweg vorhanden sein. Fußgängerüberwege dürfen nur angelegt werden, wenn nicht mehr als ein Fahrstreifen je Richtung überquert werden muss.

Der Fußgängerüberweg darf nicht angelegt werden in der Nähe von einer Lichtzeichenanlage (Ampel) oder über Bussonderfahrstreifen oder über Straßen mit Straßenbahnen ohne eigene Gleiskörper. Denn im Bereich Zebrastreifen hat die Bahn Vorrang vor dem Fußgänger.

An FGÜ ist das Zeichen VZ 350-20 links der Fahrbahn aufzustellen und das Zeichen VZ 350-10 rechts der Fahrbahn aufzustellen, bei Mittelstreifen oder -inseln rechts und links der Fahrstreifen anzuordnen. Dieses Zeichen VZ 350 darf weder mit anderen Schildern noch als Fahrbahnmarkierung aufgebracht werden.

Verkehrszeichen "Fußgängerüberweg, Aufstellung links" - VZ 350-20

Was muss beim Verkehrszeichen Fußgängerüberweg beachtet werden?

An Fußgängerüberwegen darf auch dann nicht überholt werden, wenn keine Fußgänger die Straße überqueren.

Das Haltverbot auf und 5 Meter vor dem Fugängerüberweg dient der besseren Sicht auf querende Fußgänger und bezieht sich auf die Fläche unmittelbar vor der Markierung, somit nicht auf den Parkstreifen unmittelbar vor dem Überweg.

Der Schutzbereich für Fußgänger ist nicht nur auf dem Zebrastreifen (sprich auf der Markierung), sondern geht noch 4 Meter darüber hinaus. Also der Fußgänger hat also noch 4 Meter vor dem Zebrastreifen noch einen Vorrang vor dem Fahrverkehr.

Mäßige Geschwindigkeit ist (nur dann) erforderlich, wenn erkennbare Anzeichen dafür bestehen, dass Fußgänger überqueren wollen.

Der Fußgänger kann auf deren Vorrang aus §26 verzichten, bei Kindern jedoch nur, wenn ihr Verhalten eindeutig erkennen lässt, dass sie nicht beabsichtigen, die Fahrbahn zu betreten.

Verkehrszeichen "Fußgängerüberweg, Aufstellung links" - VZ 350-20

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