Das Verkehrszeichen "Ende eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone" (VZ 290.1) weist den Verkehrsteilnehmer auf das Ende eines eingeschränkten Halteverbots für eine ganze Zone hin. Wer ein Fahrzeug führt, darf innerhalb der gekennzeichneten Zone nicht länger als drei Minuten halten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen. Innerhalb der gekennzeichneten Zone gilt das eingeschränkte Haltverbot auf allen öffentlichen Verkehrsflächen, sofern nicht abweichende Regelungen durch Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen getroffen sind. Durch Zusatzzeichen kann das Parken für Bewohner mit Parkausweis oder mit Parkschein oder Parkscheibe (Bild 318) innerhalb gekennzeichneter Flächen erlaubt sein. Durch Zusatzzeichen kann das Parken mit Parkschein oder Parkscheibe (Bild 318) innerhalb gekennzeichneter Flächen erlaubt sein. Dabei ist der Parkausweis, der Parkschein oder die Parkscheibe gut lesbar auszulegen oder anzubringen. - Material: Aluminium mit einem Gewicht von 4,3kg - Verkehrsschild gemäß StVO und VzKat - Lieferung mit RAL- & CE-Gütezeichen
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