Das Verkehrszeichen "Absolutes Halteverbot Anfang, Aufstellung links" (VZ 283-21) kennzeichnet den Anfang eines Bereichs, in dem nicht gehalten oder geparkt werden darf. Es gilt nur auf der Straßenseite, auf der das Schild angebracht ist. Der Anfang der Verbotsstrecke kann durch einen zur Fahrbahn weisenden waagerechten weißen Pfeil im Zeichen, das Ende durch einen solchen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil gekennzeichnet sein. Bei in der Verbotsstrecke wiederholten Zeichen weist eine Pfeilspitze zur Fahrbahn, die zweite Pfeilspitze von ihr weg. - Material: Aluminium - Folientyp: RA1, RA2 oder RA3 - Durchmesser: 420 oder 600 mm - Bauart: Flachform oder Alform - Laminat: Standard - Verkehrszeichen-Nr.: 283-21 - Verkehrszeichen-Typ: Vorschriftszeichen