Das Verkehrszeichen "Beginn/Ende einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigung in einer Zone" (VZ 270.1-40) verbietet die Weiterfahrt für alle Kraftfahrzeuge. Davon ausgenommen werden Kraffahrtzeuge, die schwerbehinderte oder blinde Menschen transportieren. Das Verkehrszeichen kann mit einem Zusatzzeichen versehen sein, welches darauf hinweist, dass Kraftfahrzeuge mit einer bestimmten Umweltplakette von dem Verbot ausgenommen sind.