Beschreibung
Verkehrszeichen 257-59: Verbot für Elektrokleinstfahrzeuge gemäß eKFV
Das Verkehrszeichen 257-59 „Verbot für Elektrokleinstfahrzeuge“ untersagt die Nutzung von E-Scootern und anderen Elektrokleinstfahrzeugen auf dem gekennzeichneten Bereich. Es ist eine Ergänzung zu bestehenden Verkehrsverboten und bezieht sich speziell auf Fahrzeuge, die unter die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) fallen.
Das Schild ist gemäß StVO §41 Absatz 1 vorgeschrieben und sorgt für klare Regelungen im Straßenverkehr. Es wird vor allem an Orten eingesetzt, an denen die Sicherheit von Fußgängern, Radfahrern oder der Verkehrsfluss durch Elektrokleinstfahrzeuge beeinträchtigt werden könnte.
Technische Details des Verkehrszeichens 257-59
- Material: Wetterbeständiges Aluminium
- Folientyp: RA1, RA2 oder RA3 (Reflexionsklassen nach TL-Norm)
- Durchmesser: 420 mm oder 600 mm
- Bauart: Flachform BASIC, Alform oder Rundform
- Laminat: Standard
- Verkehrszeichen-Nummer: 257-59
- Typ: Vorschriftzeichen nach StVO
Einsatzbereiche
Dieses Verkehrszeichen wird häufig verwendet in:
- Fußgängerzonen
- Parkanlagen und Grünflächen
- Innenstädten und Einkaufsstraßen
- Schul- und Krankenhausbereichen
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