Das Verkehrszeichen "Beginn/Ende einer Fahrradzone, doppelseitig" (VZ244.3-40) markiert den Beginn der Fahrradzone. Für andere Fahrzeugtypen dürfen nur Fahrräder und kleine Elektrofahrzeuge ohne besondere Genehmigung durch zusätzliche Schilder in das Gebiet einfahren. Fahrradzonen können in Städten und Gemeinden ausgewiesen werden und dürfen die 30-km/h-Zone nicht überlappen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. Vorderseite Zeichen 244.3 - Rückseite Zeichen 244.4 - Material: Aluminium - Folientyp: RA1, RA2 oder RA3 - Maße: 840 x 840 mm - Bauart: Flachform - Laminat: Standard - Verkehrszeichen-Nr.: 244.3-40 - Verkehrszeichen-Typ: Vorschriftszeichen
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