Das Verkehrszeichen "Fahrradstraße Ende" (VZ 244.2) kennzeichnet das Ende einer Straße, die nur für den Radverkehr freigegeben ist. Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist hier erlaubt. Zusatzzeichen können das Befahren auch anderen Verkehrsteilnehmern erlauben. Dann gilt die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf nicht gefährdet oder behindert werden. Falls nötig, muss die Geschwindigkeit noch weiter verringert werden. - Material: Aluminium - Folientyp: RA1, RA2 oder RA3 - Maße: 840 x 840 mm - Bauart: Flachform oder Alform - Laminat: Standard - Verkehrszeichen-Nr.: 242.2 - Verkehrszeichen-Typ: Vorschriftszeichen
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