Das Verkehrszeichen "Taxenstand Ende rechts " (VZ 229-20) weist den Verkehrsteilnehmer darauf hin, dass an dem Punkt der Taxenstand endet. An Taxenständen darf nicht gehalten werden, ausgenommen sind für die Fahrgastbeförderung bereitgehaltene Taxen. Die Länge des Taxenstandes wird durch die Angabe der Zahl der vorgesehenen Taxen oder das am Anfang der Strecke aufgestellte Zeichen mit einem zur Fahrbahn weisenden waagerechten weißen Pfeil und durch ein am Ende aufgestelltes Zeichen mit einem solchen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil oder durch eine Grenzmarkierung für Halt- und Parkverbote (Zeichen 299) gekennzeichnet. - Material: Aluminium - Folientyp: RA1, RA2 oder RA3 - Maße: 630 x 420 und 900 x 600 mm - Bauart: Flachform oder Alform - Laminat: Standard - Verkehrszeichen-Nr.: 229-20 - Verkehrszeichen-Typ: Vorschriftszeichen