Verkehrszeichen "Vorfahrt gewähren" - VZ 205

Preis:
Sonderpreis27,05 €
(zzgl. MwSt & )
Schilderwerk Beutha GmbH

Reflexionsklasse: RA 1
Ausführung: Flachform
Lochung: IVZ Norm 2007
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Beschreibung

Verkehrszeichen Vorfahrt gewähren VZ 205 – Ein entscheidendes Element für die Verkehrssicherheit


Das Verkehrszeichen Vorfahrt gewähren VZ 205 ist ein grundlegendes Vorschriftszeichen für die Verkehrsregelung. Es signalisiert Fahrzeugführern unmissverständlich, den Querverkehr an Kreuzungen und Einmündungen bevorrechtigen zu müssen. Die effektive Steuerung der Vorfahrtsrechte durch dieses Schild trägt maßgeblich zur Unfallprävention bei.


Langlebigkeit und optimale Erkennbarkeit – Produkteigenschaften für die Verkehrstechnik


Ausgestattet mit RA1, RA2 oder RA3 Reflektionsfolien ist das Schild aus hochwertigem Aluminium gefertigt und zeichnet sich durch seine Stoßfestigkeit und ausgezeichnete Sichtbarkeit aus. Selbst bei ungünstigen Lichtverhältnissen garantiert das Verkehrszeichen VZ 205 eine hohe Erkennbarkeit, sodass es frühzeitig wahrgenommen werden kann.


Produktspezifikationen:



  • Material: Aluminium

  • Folientyp: RA1, RA2, RA3

  • Seitenlänge: 630 mm oder 900 mm oder 1260 mm

  • Bauart: Flachform, Rundform oder Alform

  • Laminat: Standard

  • Verkehrszeichen-Nr.: 205

  • Verkehrszeichen-Typ: Vorschriftszeichen


Robustheit und Konformität – Ihr Beitrag zur Sicherheit im Straßenverkehr


Mit seiner Robustheit und Beständigkeit gegen UV-Strahlen und Temperaturschwankungen bildet das Verkehrszeichen VZ 205 eine solide Grundlage für langlebige Verkehrsinfrastruktur. Dabei erfüllt es alle Anforderungen an Witterungsbeständigkeit und Wartungsfreundlichkeit, was Verantwortliche in Kommunalverwaltungen und Straßenbauämtern besonders zu schätzen wissen.


Vertrauen Sie auf die Kompetenz von Menne Verkehrstechnik


Die Menne Verkehrstechnik steht für umfassende Expertise im Bereich Verkehrssicherheit und bietet neben dem Verkehrszeichen VZ 205 ein breites Spektrum an Verkehrsprodukten und einen schnellen E-Mail-Support. Unsere Produkte sind gemäß der Straßenverkehrsnormen gefertigt und genießen durchweg positives Feedback, wie durch die Bewertungsnote "sehr gut" bei Trusted Shops belegt wird.


Optimieren Sie Ihre Verkehrsinfrastruktur


Mit dem Verkehrszeichen Vorfahrt gewähren VZ 205 ergänzen Sie Ihre Verkehrsinfrastruktur um eine essentielle Komponente, die Verkehrssicherheit und -effizienz steigert. Menne Verkehrstechnik garantiert Ihnen Produkte ohne Mindestbestellwert und versichert, dass die Verwendung unserer Verkehrsschilder zu einer erhöhten Sicherheit auf Ihren Wegen beiträgt.

Mit uns sicher im Straßenverkehr

Unsere Überzeugung ist klar: Verkehrstechnik muss verlässlich sein, verständlich bleiben und sich in der Praxis bewähren. Genau danach richten wir unser Handeln aus. Wir entwickeln Lösungen, die nicht nur Normen erfüllen, sondern im täglichen Einsatz überzeugen – auf Baustellen, in Unternehmen und im öffentlichen Raum. Jedes Produkt steht für den Anspruch, Sicherheit einfach, eindeutig und ohne Umwege umzusetzen. Dafür übernehmen wir Verantwortung – jeden Tag.

Was bedeutet das Verkehrszeichen 205 „Vorfahrt gewähren“?

Das Verkehrszeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ verpflichtet Verkehrsteilnehmer, dem Verkehr auf der bevorrechtigten Straße Vorrang zu lassen. Wer sich diesem Vorfahrt-gewähren-Schild nähert, muss seine Geschwindigkeit reduzieren und prüfen, ob andere Fahrzeuge Vorfahrt haben.

Nach § 8 StVO gilt an Kreuzungen grundsätzlich die Regel „rechts vor links“. Das VZ 205 hebt diese Regel jedoch auf und ordnet eine klare Wartepflicht für den Verkehr auf der untergeordneten Straße an.

Fahrer müssen ihre Geschwindigkeit so anpassen, dass sie gegebenenfalls anhalten können, um den bevorrechtigten Verkehr nicht zu behindern. Ein vollständiger Halt ist jedoch nur erforderlich, wenn es die Verkehrssituation verlangt.

Wer auf eine Kreuzung mit Verkehrszeichen 205 zufährt, muss allen Fahrzeugen auf der bevorrechtigten Straße Vorfahrt gewähren. Erst wenn die Straße frei ist, darf die Kreuzung oder Einmündung befahren werden.

Radfahrer oder Autofahrer auf der untergeordneten Straße dürfen daher erst weiterfahren, wenn sie sicher sind, dass kein bevorrechtigter Verkehr gefährdet oder behindert wird.

Der wichtigste Unterschied zwischen VZ 205 „Vorfahrt gewähren“ und VZ 206 „Halt. Vorfahrt gewähren“ liegt in der Pflicht zum Anhalten:

  • VZ 205: Wartepflicht, Anhalten nur bei Bedarf
  • VZ 206: absolute Haltpflicht vor der Kreuzung

Beim Stoppschild muss also immer vollständig angehalten werden, auch wenn kein Verkehr erkennbar ist.

Das Verkehrszeichen 205 ist ein nach unten gerichtetes rotes Dreieck mit weißer Fläche. Diese Form ist international als Hinweis auf eine Wartepflicht im Straßenverkehr bekannt.

Das Schild steht in der Regel direkt vor der Kreuzung oder Einmündung. Häufig wird zusätzlich eine Wartelinie („Haifischzähne“) auf der Fahrbahn markiert, um den Haltpunkt zu verdeutlichen.

Wo wird das Verkehrszeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ aufgestellt?

Das Verkehrszeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ regelt die Wartepflicht an Kreuzungen und Einmündungen. Verkehrsteilnehmer auf der beschilderten Straße müssen dem Verkehr auf der bevorrechtigten Straße Vorrang gewähren.

Die Aufstellung des Vorfahrt-gewähren-Schildes (VZ 205) erfolgt durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde auf Grundlage von § 45 StVO. Laut Verwaltungsvorschrift zur StVO wird Zeichen 205 in der Regel als Unterordnungsschild eingesetzt. Es kennzeichnet Straßen, die gegenüber einer Vorfahrtstraße (Zeichen 306) oder einer sonst bevorrechtigten Straße wartepflichtig sind.

Das Schild „Vorfahrt gewähren“ wird überall dort eingesetzt, wo die Vorfahrt eindeutig geregelt werden muss. Typische Aufstellorte sind:

  • Kreuzungen und Einmündungen mit untergeordneten Straßen
  • Ausfahrten aus Parkplätzen oder Gewerbegebieten
  • Übergänge aus Tempo-30-Zonen
  • Zufahrten zu stark befahrenen Straßen

Auch an Kreisverkehren spielt Zeichen 205 eine wichtige Rolle: Nach § 8 Abs. 1a StVO muss an jeder Zufahrt zum Kreisverkehr Zeichen 205 zusammen mit Zeichen 215 „Kreisverkehr“ stehen.

Das Verkehrszeichen 205 wird grundsätzlich direkt vor der Kreuzung oder Einmündung aufgestellt. Außerorts kann das Schild zusätzlich durch eine Entfernungstafel angekündigt werden, wenn eine frühzeitige Orientierung notwendig ist.

Vor der Aufstellung müssen ausreichende Sichtdreiecke vorhanden sein, damit Fahrer den Querverkehr erkennen können. Häufig wird zusätzlich eine Wartelinie (Haifischzähne) auf der Fahrbahn markiert, um die Wartepflicht zu verdeutlichen.

Verkehrszeichen "Vorfahrt gewähren" - VZ 205

Was muss beim Verkehrszeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ beachtet werden?

Das Verkehrszeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ verpflichtet Verkehrsteilnehmer, dem Verkehr auf der bevorrechtigten Straße Vorrang zu lassen. Wer sich einem Vorfahrt-gewähren-Schild nähert, muss seine Geschwindigkeit reduzieren und prüfen, ob Querverkehr kommt.

Beim VZ 205 müssen Fahrer so langsam fahren, dass sie jederzeit anhalten können, wenn andere Verkehrsteilnehmer Vorfahrt haben. Ein vollständiger Halt ist jedoch nicht zwingend erforderlich, solange klar ist, dass niemand behindert oder gefährdet wird.

Beim Einbiegen gelten die allgemeinen Regeln der StVO:

  • Linksabbieger müssen blinken (§ 9 StVO).
  • Fußgänger und Radfahrer haben nur Vorrang, wenn sie sich auf einem Fußgängerüberweg oder Radüberwegbefinden.

Ein Zusatzzeichen wie „Fahrräder kreuzen“ weist darauf hin, dass Radverkehr besonders zu beachten ist.

Im Gegensatz zum Stoppschild (Zeichen 206) besteht bei Verkehrszeichen 205 lediglich eine Wartepflicht, keine Haltpflicht. Fahrzeuge dürfen weiterfahren, sobald sicher ist, dass kein Verkehr Vorrang hat.

Häufig wird zusätzlich eine Wartelinie („Haifischzähne“) auf der Fahrbahn markiert. Sie zeigt an, wo Fahrzeuge spätestens anhalten müssen, bevor sie in die bevorrechtigte Straße einfahren.

Wer das Schild „Vorfahrt gewähren“ missachtet und den bevorrechtigten Verkehr behindert oder gefährdet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Bei einem Unfall kann dies erhebliche Bußgelder, Punkte in Flensburg und Haftungsfolgen nach sich ziehen.

Das Verkehrszeichen 205 ist ein rot umrandetes, nach unten gerichtetes Dreieck mit weißer Fläche. Verkehrszeichen müssen nach EN 12899-1 retroreflektierend ausgeführt sein, damit sie auch bei Dunkelheit gut sichtbar sind.

Die Größe und Montage richten sich nach der jeweiligen Straßenkategorie. In der Regel wird das Schild rechts neben der Fahrbahn und in ausreichender Höhe montiert, damit es für alle Verkehrsteilnehmer gut erkennbar ist.

Verkehrszeichen "Vorfahrt gewähren" - VZ 205

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