Verkehrszeichen "Radverkehr frei" - VZ 1022-10

Preis:
Sonderpreis€23,18
(Zzgl. MwSt & Vesandkosten )
Schilderwerk Beutha GmbH

Reflexionsklasse: RA 1
Ausführung: Flachform
Lochung: IVZ Norm 2007
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Beschreibung

Verkehrszeichen VZ 1022-10 "Radverkehr frei" – Sichere Wegweisung für Radfahrer


Das Verkehrszeichen VZ 1022-10 "Radverkehr frei" ist ein spezielles Zusatzzeichen, das entscheidend zur Regelung des Radverkehrs beiträgt. Es trägt dazu bei, eindeutig zu kennzeichnen, welche Bereiche trotz bestehender Verkehrsbeschränkungen für Radfahrer freigegeben sind, und fördert damit deren Sicherheit.


Spezifikation für erhöhte Verkehrssicherheit

Dieses Verkehrszeichen ist eine wichtige Komponente für Verkehrskonzeptgestalter, da es ermöglicht, dass Radfahrer auch sonst gesperrte Straßenabschnitte nutzen können. So steigert es die Flexibilität und Sicherheit im Radverkehrsmanagement.


Langlebigkeit durch hochwertige Materialien

Das aus Aluminium gefertigte Verkehrszeichen ist dank seiner witterungsbeständigen Eigenschaften und dem Einsatz reflektierender Folien vom Typ RA1, RA2 oder RA3 äußerst robust und sorgt für optimale Sichtbarkeit bei allen Lichtverhältnissen.


Zentrale Produkteigenschaften:

  • Material: Aluminium
  • Folientyp: RA1, RA2 oder RA3
  • Maße: 315 x 420 oder 450 x 600 mm
  • Bauart: Flachform, Rundform oder Alform
  • Laminat: Standard
  • Verkehrszeichen-Nr.: 1022-10
  • Verkehrszeichen-Typ: Zusatzzeichen


Nachhaltige Investition in Verkehrssicherheit

Für Städte und Verantwortliche im Verkehrswesen bietet dieses Schild eine wartungsarme und einfache Installationslösung, die sich durch ihre langfristige Kosteneffizienz und Beständigkeit gegen extreme Umwelteinflüsse auszeichnet.


Unschlagbare Vorteile für entscheidungstragende Institutionen

Profitieren Sie von unserem umfassenden Portfolio und unserem exzellenten E-Mail Support. Unsere Verkehrszeichen erfüllen sämtliche Anforderungen der Straßenverkehrsordnung und stehen für Qualität und Zuverlässigkeit, wie unsere zahlreichen zufriedenen Kunden bestätigen können.


Wahl der Expertise für Ihren sicheren Radverkehr

Setzen Sie auf unsere Erfahrung im Bereich der Verkehrszeichen und erhöhen Sie mit dem Verkehrszeichen VZ 1022-10 "Radverkehr frei" die Sicherheit von Radfahrern. Unsere Produkte dienen nicht nur der Unfallvermeidung, sondern auch der effektiven Verkehrsregelung.

Mit uns sicher im Straßenverkehr

Unsere Überzeugung ist klar: Verkehrstechnik muss verlässlich sein, verständlich bleiben und sich in der Praxis bewähren. Genau danach richten wir unser Handeln aus. Wir entwickeln Lösungen, die nicht nur Normen erfüllen, sondern im täglichen Einsatz überzeugen – auf Baustellen, in Unternehmen und im öffentlichen Raum. Jedes Produkt steht für den Anspruch, Sicherheit einfach, eindeutig und ohne Umwege umzusetzen. Dafür übernehmen wir Verantwortung – jeden Tag.

Was bedeutet das Verkehrszeichen 1022-10 „Radfahrer frei“?

Das Verkehrszeichen 1022-10 „Radverkehr frei“ ist ein rechteckiges Zusatzzeichen mit Fahrradsymbol und dem Schriftzug „frei“. Es bedeutet, dass Radfahrer von einem Verbot oder einer Beschränkung ausgenommen sind. Mit anderen Worten: „Radfahrer frei“ erlaubt Radfahrenden die Nutzung von Straßen oder Wegen, die sonst für sie gesperrt wären.

Das Schild wird niemals allein, sondern immer in Kombination mit einem Hauptzeichen eingesetzt. Es signalisiert, dass die Regel des Hauptverkehrszeichens nicht für Fahrräder gilt. Ein typisches Beispiel ist die Einbahnstraße: Ist dort das Zusatzzeichen 1022-10 angebracht, dürfen Radfahrer auch entgegen der Fahrtrichtung einfahren.

Damit schafft das Zusatzzeichen 1022-10 klare Sonderrechte für den Radverkehr und trägt zur Förderung sicherer und flexibler Fahrradnutzung im Straßenverkehr bei.

Wo wird das Verkehrszeichen 1022-10 „Radfahrer frei“ aufgestellt?

Das Zusatzzeichen 1022-10 „Radverkehr frei“ wird immer direkt unter dem Verkehrszeichen angebracht, auf das es sich bezieht. Es kommt dort zum Einsatz, wo Fahrräder ausnahmsweise zugelassen werden, während andere Fahrzeuge ausgeschlossen bleiben.

Ein häufiges Beispiel ist die Einbahnstraße: Befindet sich das Schild „Verbot der Einfahrt“ (Zeichen 267) mit dem Zusatz „Radfahrer frei“, dürfen Radfahrer auch entgegen der Fahrtrichtung einfahren. Ebenso wird das Zeichen oft unter dem Gehweg-Schild (Zeichen 239) angebracht, um das Radfahren auf Gehwegen zu erlauben. Auch in Fußgängerzonen (Zeichen 242) ermöglicht es Fahrrädern – teilweise zeitlich beschränkt – die Durchfahrt. Selbst bei einem allgemeinen Verkehrsverbot (Zeichen 250) kann das Zusatzzeichen genutzt werden, sodass ausschließlich Fahrräder passieren dürfen.

Damit schafft das Verkehrszeichen 1022-10 flexible Möglichkeiten, den Radverkehr sicher in den Straßenverkehr zu integrieren, ohne die übrigen Verkehrsregeln aufzuheben.

Verkehrszeichen "Radverkehr frei" - VZ 1022-10

Was muss beim Verkehrszeichen 1022-10 „Radfahrer frei“ beachtet werden?

Wird ein Bereich durch das Verkehrszeichen 1022-10 „Radverkehr frei“ für Fahrräder geöffnet, gelten besondere Regeln. Radfahrer sind dort „Gäste“ und müssen sich entsprechend verhalten: Erlaubt ist das Fahren nur mit Schrittgeschwindigkeit (ca. 4–7 km/h). Zudem gilt stets Rücksichtnahme auf Fußgänger, was bedeutet, dass Radler im Zweifel anhalten müssen, um niemanden zu gefährden.

Wichtig ist auch: Das Zusatzzeichen 1022-10 bedeutet keine Radwegebenutzungspflicht. Radfahrer dürfen also weiterhin auf der Fahrbahn fahren, selbst wenn ein Gehweg oder eine Fußgängerzone mit „Radfahrer frei“ versehen ist.

Für den Kfz-Verkehr bleibt das jeweilige Hauptverbot bestehen: Autos, Motorräder oder andere Fahrzeuge dürfen den Bereich nicht nutzen. Autofahrer müssen deshalb insbesondere in freigegebenen Einbahnstraßen mit entgegenkommenden Radfahrern rechnen und besonders aufmerksam fahren.

Insgesamt sorgt das Verkehrszeichen 1022-10 dafür, dass der Radverkehr mehr Flexibilität erhält, gleichzeitig aber Sicherheit und Rücksichtnahme im Vordergrund stehen.

Verkehrszeichen "Radverkehr frei" - VZ 1022-10

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