Verkehrszeichen "Halt, Vorfahrt gewähren." - VZ 206

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Schilderwerk Beutha GmbH

Reflexionsklasse: RA 1
Ausführung: Flachform

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Beschreibung

Ihr zuverlässiges Vorschriftszeichen: Verkehrszeichen "Halt, Vorfahrt gewähren" (VZ 206)


Das Verkehrszeichen VZ 206 "Halt, Vorfahrt gewähren" ist in seiner Funktion als Vorschriftszeichen ein unverzichtbarer Bestandteil der Verkehrsregulierung. Es signalisiert den Fahrzeugführern an kreuzenden Fahrbahnen, anzuhalten und ist somit von großer Bedeutung für die Aufrechterhaltung der Sicherheit im Straßenverkehr.


Effektives Verkehrsmanagement für mehr Sicherheit

Für Akteure wie Kommunalverwaltungen, Straßenbauämter oder Bauunternehmen spielt die Einhaltung des klaren Regelwerks des Straßenverkehrs eine entscheidende Rolle. Eindeutige Verkehrssignale wie das VZ 206 sind essentiell, um die Verkehrsteilnehmer zu schützen und einen effizienten Verkehrsfluss zu gewährleisten.


Hochwertige Merkmale des Verkehrszeichens VZ 206

Unsere Verkehrszeichen bieten zahlreiche Qualitätsmerkmale für einen dauerhaften Gebrauch:

  • Robustes Material: Hergestellt aus Aluminium, um allen Wetterbedingungen standzuhalten.
  • Sichtbarkeit bei jeder Bedingung: Die verschiedenen Folientypen RA1, RA2 und RA3 garantieren beste Erkennbarkeit.
  • Die perfekte Größe: Mit einer Seitenlänge von 600 oder 900 mm stets gut sichtbar.
  • Passende Bauart: Verfügbar in Flachform oder Alform oder Rundform für unterschiedliche Einbausituationen.
  • Garantierte Langlebigkeit: UV- und temperaturbeständig dank des hochwertigen Standard-Laminats.


Diese Produktmerkmale gewährleisten eine problemlose Montage und Pflege.


Die Vorteile hochwertiger Verkehrstechnik

Die Auswahl eines zuverlässigen Verkehrszeichens wie das VZ 206 fördert die Verkehrssicherheit erheblich und leistet einen Beitrag zur Vermeidung von Unfällen. Es setzt ein deutliches Zeichen im Straßenverkehr und schützt damit effektiv.


Menne Verkehrstechnik - für Ihre Sicherheit

Wir von Menne Verkehrstechnik verpflichten uns zu höchsten Standards in der Verkehrstechnik. Unsere Kunden schätzen den schnellen E-Mail-Support, unser breites Produktsortiment sowie die strikte Einhaltung der Straßenverkehrsordnung. Unser Portfolio von über 11.000 Artikeln wurde bereits von mehr als 1.300 Kunden vertrauensvoll gewählt.


Verkehrssicherheit beginnt hier

Vertrauen Sie auf Menne Verkehrstechnik und wählen Sie das Verkehrszeichen VZ 206 "Halt, Vorfahrt gewähren" für einen sicheren und flüssigen Verkehrsablauf. Unsere Bewertungen bei Trusted Shops zeugen von unser Qualität und Kundenzufriedenheit. Ergreifen Sie jetzt Maßnahmen für eine verbesserte Straßensicherheit.

Mit uns sicher im Straßenverkehr

Unsere Überzeugung ist klar: Verkehrstechnik muss verlässlich sein, verständlich bleiben und sich in der Praxis bewähren. Genau danach richten wir unser Handeln aus. Wir entwickeln Lösungen, die nicht nur Normen erfüllen, sondern im täglichen Einsatz überzeugen – auf Baustellen, in Unternehmen und im öffentlichen Raum. Jedes Produkt steht für den Anspruch, Sicherheit einfach, eindeutig und ohne Umwege umzusetzen. Dafür übernehmen wir Verantwortung – jeden Tag.

Was bedeutet das Stoppschild?

Das Stoppschild ist Zeichen 206 „Halt. Vorfahrt gewähren.“. Wer ein Fahrzeug führt, muss anhalten und anschließend Vorfahrt gewähren.

Der Haltpunkt ist rechtlich präzise geregelt: Gibt es eine Haltlinie (Zeichen 294), ist dort anzuhalten. Fehlt sie, ist dort anzuhalten, wo die andere Straße zu übersehen ist (Sichtpunkt/Sichtlinie).

Wichtig: „Anhalten“ bedeutet vollständigen Stillstand (kein „Rolling Stop“). Die Rechtsprechung betont den hohen Sorgfaltsmaßstab: Ein Stoppschild ordnet ein unbedingtes Haltegebot an und ist mit gesteigerter Sorgfalt zu beachten.

Abgrenzung zu Zeichen 205 („Vorfahrt gewähren“)/: Zeichen 205 verpflichtet zum Vorfahrtgewähren, aber nicht zum zwingenden Halt; ein Halt ist nur erforderlich, wenn es die Verkehrslage verlangt. Zeichen 206 dagegen verlangt den Halt immer, selbst wenn kein Querverkehr erkennbar ist.

Symbolik/Erkennbarkeit: Zeichen 206 ist als achteckiges, rotes Schild mit STOP‑Schriftzug gestaltet und hebt sich dadurch deutlich von den sonst üblichen Formen im deutschen Schilderwesen ab.

Wo wird das Stoppschild aufgestellt?

Rechtsgrundlage für die Anordnung von Verkehrszeichen ist grundsätzlich § 45 StVO (Befugnis der Straßenverkehrsbehörden, die Benutzung bestimmter Straßen/Abschnitte aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung zu beschränken bzw. zu regeln).

Die VwV‑StVO macht die Hürde für Zeichen 206 bewusst hoch: Es ist nur dann anzuordnen, wenn

  1. die Sichtverhältnisse an Kreuzung/Einmündung es zwingend erfordern,
  2. die Örtlichkeit die Geschwindigkeitsbeurteilung des Querverkehrs erschwert (z. B. Innenkurve oder sehr schnell befahrene bevorrechtigte Straße), oder
  3. es aus Sicherheitsgründen nötig ist, Wartepflichtige zu besonderer Vorsicht zu mahnen (Beispiel: Kreuzung zweier Vorfahrtstraßen).

Zum Standort gilt verwaltungsseitig: Zeichen 205 und 206 sind unmittelbar vor der Kreuzung oder Einmündung anzuordnen; eine Ankündigung ist nur erforderlich, wenn die Vorfahrtregelung sonst nicht rechtzeitig erkennbar wäre (innerorts meist entbehrlich; außerorts regelmäßig 100–150 m vorher). Für die Ankündigung von Zeichen 206 wird ein Zusatzzeichen mit Entfernung + Wort „Stop“ verwendet.

Zusätzlich ist im Regelfall eine Haltlinie (Zeichen 294) dort zu markieren, wo der Wartepflichtige die bevorrechtigte Straße übersehen kann; bei einem Radweg im Zuge der Vorfahrtstraße ist die Haltlinie unmittelbar vor der Radwegfurt anzuordnen.

Verkehrszeichen "Halt, Vorfahrt gewähren." - VZ 206

Was muss beim Stoppschild beachtet werden?

Am Stoppschild ist vollständig zu halten – grundsätzlich an der Haltlinie (Zeichen 294). Ist dort die Einsehbarkeit noch nicht ausreichend, darf man sich danach vorsichtig vortasten, bis man den Querverkehr zuverlässig übersehen kann; weiterfahren darf man nur, wenn klar ist, dass Vorfahrtberechtigte weder gefährdet noch wesentlich behindert werden.

Die Haltlinie wirkt dabei eigenständig ergänzend: Sie ordnet „Wer ein Fahrzeug führt, muss hier anhalten“ an; erforderlichenfalls ist an der Sichtlinie erneut anzuhalten.

Die Rechtsprechung bewertet Missachtungen streng. Das Oberlandesgericht Hamm stellt klar, dass Zeichen 206 ein unbedingtes Haltegebot anordnet; die Nichtbeachtung kann als besonders schwerer Verkehrsverstoß gewertet werden (im dortigen Kontext sogar als Indiz für grobe Fahrlässigkeit).

Exakte Bußgelder/Punkte ergeben sich aus dem Bußgeldkatalog und können sich ändern; daher hier keine Festbeträge. (Stand der Sanktionen ist damit bewusst nicht festgelegt.)

Die VwV‑StVO gibt Maßstäbe zu Größe, Sichtbarkeit und Montage: z. B. Unterkante i. d. R. 2,0 m über Straßenniveau (über Radwegen 2,20 m) und Seitenabstände (innerorts i. d. R. 0,50 m; außerorts 1,50 m).

Verkehrszeichen (inkl. Zusatzzeichen) müssen grundsätzlich rückstrahlend oder beleuchtet sein; lichttechnisch wird u. a. auf EN 12899‑1 verwiesen.

Für Lieferung/Qualität werden technische Regelwerke wie TLP VZ / ZTV VZ / ML V über Rundschreiben des Bundesministerium für Digitales und Verkehr eingeführt.

Verkehrszeichen "Halt, Vorfahrt gewähren." - VZ 206

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