Verkehrszeichen "Kreisverkehr" - VZ 215

Preis:
Sonderpreis26,57 €
(zzgl. MwSt & )
Schilderwerk Beutha GmbH

Reflexionsklasse: RA 1
Ausführung: Flachform
Lochung: IVZ Norm 2007
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Beschreibung

Verkehrszeichen 215 "Kreisverkehr" – Für eine sichere Navigation


Das Verkehrszeichen 215 "Kreisverkehr" ist als Vorschriftszeichen von entscheidender Bedeutung für die Verkehrssicherheit. Es weist auf einen bevorstehenden Kreisverkehr hin und veranlasst die Fahrer, die Fahrtrichtung rechts anzupassen, um Unfälle zu verhindern und die Verkehrsflüsse harmonisch zu gestalten.


Klare Anweisungen, weniger Risiken


Kommunalverwaltungen, Straßenbauämter und Verkehrsplaner setzen das Verkehrszeichen 215 gezielt ein, um eine effiziente und sichere Lenkung des Verkehrs zu erreichen. Bauunternehmen, Immobilienverwalter und Bildungseinrichtungen stellen so eine adäquate Kennzeichnung sicher. Auch bei Events und an Verkehrsknotenpunkten wie Flughäfen und Bahnhöfen wird es zur Leitung von Verkehrsströmen verwendet.


Langlebigkeit dank hochwertiger Materialien


Mit seiner Konstruktion aus Aluminium und optionalen reflektierenden Folien RA1, RA2 oder RA3 sorgt das Verkehrszeichen für beste Sichtbarkeit und Widerstandskraft. Es ist wetterresistent, UV-beständig und hält auch Temperaturschwankungen stand. Die Montage ist dank unterschiedlicher Größen und Formen - 420 oder 600 mm Durchmesser und Flach- oder Alform-Bauart - unkompliziert.



  • Material: Aluminium

  • Folientyp: RA1, RA2, RA3

  • Durchmesser: 420 oder 600 mm oder 750 mm

  • Bauart: Flach-, Rund- oder Alform

  • Laminat: Standard

  • Kennnummer: 215

  • Typ: Vorschriftszeichen


Qualitätsprodukte für die Verkehrssicherheit


Das Verkehrszeichen bietet nicht nur für die alltägliche Verkehrsplanung Mehrwert, sondern auch für Standorte wie Hotels, Einkaufszentren und Freizeitanlagen. Es dient als augenfälliger Wegweiser und ermöglicht eine reibungslose Orientierung für Gäste und Besucher.


Bewährte Verkehrstechnik von Menne Verkehrstechnik


Menne Verkehrstechnik bietet Ihnen ein breites Sortiment an zuverlässigen Verkehrszeichen. Unsere Expertise spiegelt sich in über 11.000 verkauften Produkten und einer Kundenbasis von über 1.300 zufriedenstellenden Abnehmern wider. Wir stehen für Qualität, die sich in unserer "sehr gut" Bewertung bei Trusted Shops und der konsequenten Einhaltung der Straßenverkehrsordnung widerspiegelt. Unser schneller Support begleitet Sie bei jedem Anliegen.


Ein Zeichen setzen für nachhaltige Verkehrssicherheit


Menne Verkehrstechnik ist Ihr Ansprechpartner, wenn es um langfristig wirksame und hochwertige Verkehrstechnik geht. Qualität und Service stehen bei uns im Fokus, um Ihren Bedarf an professioneller Verkehrszeichen-Lösung zu decken. Für weitere Informationen und Beratung kontaktieren Sie uns einfach – für eine sichere und nachhaltige Verkehrsregelung.

Mit uns sicher im Straßenverkehr

Unsere Überzeugung ist klar: Verkehrstechnik muss verlässlich sein, verständlich bleiben und sich in der Praxis bewähren. Genau danach richten wir unser Handeln aus. Wir entwickeln Lösungen, die nicht nur Normen erfüllen, sondern im täglichen Einsatz überzeugen – auf Baustellen, in Unternehmen und im öffentlichen Raum. Jedes Produkt steht für den Anspruch, Sicherheit einfach, eindeutig und ohne Umwege umzusetzen. Dafür übernehmen wir Verantwortung – jeden Tag.

Was bedeutet das Kreisverkehr-Schild?

Das Kreisverkehr-Schild ist das Verkehrszeichen 215 und zählt in Deutschland zu den Vorschriftzeichen. Es ist an der blauen, runden Form mit drei umlaufenden weißen Pfeilen erkennbar. Seine Funktion ist nicht rein informativ, sondern rechtlich verbindlich: Es ordnet konkrete Verhaltenspflichten für alle Verkehrsteilnehmer an.

Im Kern löst Zeichen 215 drei unmittelbare Rechtsfolgen aus. Erstens muss der Verkehr im Kreisverkehr der vorgeschriebenen Fahrtrichtung folgen, also rechts herum um die Mittelinsel fahren. Zweitens darf die Mittelinsel grundsätzlich nicht überfahren werden. Eine Ausnahme gilt nur für große oder lange Fahrzeuge, denen das Befahren sonst geometrisch nicht möglich wäre und auch dann nur, wenn dabei keine Gefährdung anderer entsteht. Drittens ist es verboten, auf der Fahrbahn innerhalb des Kreisverkehrs zu halten. Dabei ist wichtig, zwischen freiwilligem Halten und verkehrsbedingtem Warten zu unterscheiden. Wer etwa wegen stockendem Verkehr anhalten muss, verstößt nicht gegen diese Regel. Unzulässig ist hingegen die gewollte Fahrtunterbrechung, etwa zum Ein- oder Aussteigenlassen.

Besonders wichtig ist die Abgrenzung zur Frage der Vorfahrt. Viele Verkehrsteilnehmer gehen irrtümlich davon aus, dass im Kreisverkehr immer automatisch der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorrang hat. Rechtlich ist das jedoch nur dann der Fall, wenn an der Einfahrt Zeichen 215 zusammen mit Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ angeordnet ist. Erst diese Kombination löst den „echten Kreisverkehr“ im Sinne des § 8 Abs. 1a StVO aus. Fehlt diese vollständige Beschilderung, gilt die Vorfahrt also nicht wegen der Kreisform selbst, sondern es können wieder die allgemeinen Regeln, insbesondere rechts vor links, maßgeblich sein.

Damit ist das Kreisverkehr-Schild weit mehr als ein Symbol für eine kreisförmige Verkehrsführung. Es kennzeichnet eine rechtlich definierte Verkehrsform mit klaren Ge- und Verboten, die nur im Zusammenspiel mit der übrigen Beschilderung vollständig verstanden werden kann.

Wo wird das Kreisverkehr-Schild aufgestellt?

Das Kreisverkehr-Schild Zeichen 215 wird dort aufgestellt, wo ein Knotenpunkt verkehrsrechtlich als Kreisverkehr nach der StVO und VwV-StVO angeordnet wird. Entscheidend ist dabei nicht allein eine kreisförmige Gestaltung der Straße, sondern eine klare rechtliche und bauliche Ausgestaltung des Knotenpunkts.

Voraussetzung für die Anordnung ist, dass die Mittelinsel eindeutig von der Kreisfahrbahn abgegrenzt ist. Diese bauliche Trennung ist ein zentrales Merkmal eines echten Kreisverkehrs. Zusätzlich müssen Zeichen 215 und Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ an allen Zufahrten aufgestellt werden, damit der Verkehr im Kreisverkehr rechtssicher Vorrang erhält.

Innerorts werden Kreisverkehre häufig eingesetzt, um den Verkehr zu beruhigen, Geschwindigkeiten zu reduzieren und den Verkehrsfluss gleichmäßiger zu gestalten. Außerorts muss der Kreisverkehr in der Regel zusätzlich durch einen Vorwegweiser mit Zeichen 438 angekündigt werden, damit Verkehrsteilnehmer ihn frühzeitig erkennen.

In bestimmten Sonderfällen darf Zeichen 215 nicht verwendet werden, etwa wenn eine Straßenbahn die Mittelinsel überquert. Auch bei kreisförmigen Platzanlagen oder anderen Sonderformen, bei denen die Vorfahrt anders geregelt werden soll, kommen stattdessen andere Verkehrszeichen – beispielsweise Zeichen 209 „Rechts“ – zum Einsatz.

Verkehrszeichen "Kreisverkehr" - VZ 215

Was muss beim Kreisverkehr-Schild beachtet werden?

Beim Kreisverkehr-Schild sind einige wichtige Punkte zu beachten, weil gerade hier in der Praxis häufig sicherheits- und haftungsrelevante Fehler entstehen.

Zunächst bedeutet Zeichen 215 allein nicht automatisch Vorfahrt im Kreisverkehr. Diese gilt nur dann, wenn an der Einfahrt zusätzlich Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ angeordnet ist. Diese Kombination muss an allen Zufahrten vorhanden sein. Fehlt sie, kann sogar wieder rechts vor links gelten.

Wichtig ist auch das Blinken: Beim Einfahren in einen echten Kreisverkehr darf nicht geblinkt werden. Erst beim Ausfahren ist zu blinken, da dies rechtlich als Rechtsabbiegen gilt. Falsches oder irreführendes Blinken kann im Schadensfall relevant werden.

Außerdem darf die Mittelinsel grundsätzlich nicht überfahren werden. Eine Ausnahme gilt nur für große oder lange Fahrzeuge, wenn das Überfahren unvermeidbar ist und niemand gefährdet wird. Auch Halten auf der Fahrbahn im Kreisverkehr ist verboten. Zulässig bleibt nur verkehrsbedingtes Warten, etwa bei Rückstau oder querenden Fußgängern.

Besondere Aufmerksamkeit erfordern zudem Rad- und Fußverkehr. Zeichen 215 schafft keine automatische Vorfahrt für querende Radfahrer oder Fußgänger. Entscheidend ist immer die konkrete Regelung an der jeweiligen Querungsstelle.

Für Planer und Behörden ist außerdem die korrekte Aufstellung wichtig: Das Schild muss gut sichtbar, in richtiger Höhe, mit ausreichendem Seitenabstand und in passender Größe angebracht werden. Auch Markierung, Beleuchtung und Wartung spielen eine wichtige Rolle, damit der Kreisverkehr eindeutig und sicher erkennbar bleibt.

Verkehrszeichen "Kreisverkehr" - VZ 215

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