Das Verkehrszeichen "Fußgängerzone Anfang" (VZ 242.1) kennzeichnet den Anfang einer Zone, die nur von Fußgängern benutzt werden darf. Durch ein Zusatzzeichen kann die Benutzung der Fußgängerzone für andere Verkehrsteilnehmer freigegeben werden.
Das Verkehrszeichen ist in Innenstädten zu finden.