Verkehrszeichen "Personenkraftwagen" - VZ 1010-58

Preis:
Sonderpreis19,11 €
(zzgl. MwSt & )
Schilderwerk Beutha GmbH

Reflexionsklasse: RA 1
Ausführung: Flachform
Lochung: IVZ Norm 2007
Sie brauchen ein Angebot? Jetzt anfragen

Beschreibung

Verkehrszeichen VZ 1010-58 "Personenkraftwagen" – Optimale Lenkung des PKW-Verkehrs


Das Zusatzzeichen VZ 1010-58 "Personenkraftwagen" ist speziell für die Regelung des PKW-Verkehrs konzipiert und schafft durch gezielte Hinweise auf Hauptverkehrsschilder eine differenzierte und effiziente Verkehrssteuerung.


Maßgeschneiderte Lösung für Verkehrsmanagement

Gemeindeverwaltungen und Bauunternehmen profitieren vom Verkehrszeichen VZ 1010-58 durch leichtere Verkehrslenkung und verbesserte Übersichtlichkeit an komplexen Straßenpunkten.


Dauerhafte Qualität und Beständigkeit

Das aus Aluminium gefertigte Zusatzzeichen ist stoßfest und witterungsbeständig, was seine Langzeitnutzung unter verschiedenen Umweltbedingungen sicherstellt.


Detaillierte Produktinformationen

  • Material: Aluminium
  • Folientyp: RA1, RA2 oder RA3
  • Maße: 231 x 420 oder 330 x 600 oder 412 x 750 mm
  • Bauart: Flachform, Rundform oder Alform
  • Laminat: Standard
  • Verkehrszeichen-Nr.: 1010-58
  • Verkehrszeichen-Typ: Zusatzzeichen


Die hohe Sichtbarkeit und UV-Beständigkeit des Schildes garantieren eine klare Erkennbarkeit unabhängig von den Lichtverhältnissen.


Vielseitige Einsatzbereiche

Das Verkehrszeichen ist die ideale Wahl für Orte wie Verkehrsplanungsbüros, Bildungseinrichtungen und Einkaufszentren, wo eine genaue Verkehrsleitung essenziell ist.


Qualität und Zuverlässigkeit von Menne Verkehrstechnik

Menne Verkehrstechnik steht für qualitätsgeprüfte Produkte und kompetenten Service. Verlassen Sie sich auf uns für zuverlässige Verkehrszeichen, die die Straßenverkehrsordnung erfüllen.


Für eine effiziente und sichere Verkehrsregelung

Setzen Sie auf Menne Verkehrstechnik, um die Sicherheit und Effizienz Ihrer Straßenverkehrsregelung zu steigern. Bestellen Sie das Zusatzzeichen VZ 1010-58 "Personenkraftwagen" für eine gezielte Lenkung des PKW-Verkehrs.

Mit uns sicher im Straßenverkehr

Unsere Überzeugung ist klar: Verkehrstechnik muss verlässlich sein, verständlich bleiben und sich in der Praxis bewähren. Genau danach richten wir unser Handeln aus. Wir entwickeln Lösungen, die nicht nur Normen erfüllen, sondern im täglichen Einsatz überzeugen – auf Baustellen, in Unternehmen und im öffentlichen Raum. Jedes Produkt steht für den Anspruch, Sicherheit einfach, eindeutig und ohne Umwege umzusetzen. Dafür übernehmen wir Verantwortung – jeden Tag.

Was bedeutet das Verkehrszeichen 1010-58 „Personenkraftwagen“?

Das Verkehrszeichen 1010-58 „Personenkraftwagen“ ist ein rechteckiges Zusatzzeichen mit weißem Grund und dem schwarzen Symbol eines PKW. Seine Funktion besteht darin, dass die Anordnung des darüberstehenden Hauptzeichens ausschließlich für Personenkraftwagen gilt. In der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) wird es daher eindeutig als Zusatzzeichen „Personenkraftwagen“ bezeichnet.

Das Schild macht also klar, dass sich die Regelung nur auf Autos im Sinne von PKW bezieht. Ein typisches Beispiel: Befindet sich das Zusatzzeichen 1010-58 unter dem Verkehrszeichen 314 „Parkplatz“, so bedeutet dies, dass Parken ausschließlich für PKW erlaubt ist. Andere Fahrzeugarten wie Motorräder, LKW oder Wohnmobile fallen nicht unter diese Regelung und sind daher vom Parken oder der jeweiligen Anordnung ausgeschlossen.

Damit sorgt das Verkehrszeichen 1010-58 für eine klare Abgrenzung der Verkehrsregeln nach Fahrzeugarten und stellt sicher, dass bestimmte Bereiche oder Rechte ausschließlich Personenkraftwagen vorbehalten bleiben.

Wo wird das Verkehrszeichen 1010-58 „Personenkraftwagen“ aufgestellt?

Das Zusatzzeichen 1010-58 „Personenkraftwagen“ wird immer direkt unter dem Verkehrszeichen angebracht, auf das es sich bezieht. Am häufigsten findet man es an Parkplätzen oder Parkbuchten, wo es signalisiert, dass die Stellflächen ausschließlich für PKW reserviert sind. Besonders in Innenstädten oder Wohngebieten wird das Schild eingesetzt, um größere Fahrzeuge wie LKW oder Wohnmobile vom Parken auszuschließen.

Ein typisches Beispiel ist die Kombination mit dem Verkehrszeichen 314 „Parkplatz“: Steht darunter das Zusatzzeichen 1010-58, so ist das Parken nur für Autofahrer mit PKW erlaubt. Ebenso kann das Schild unter Zeichen 315 „Parken auf Gehwegen“ angebracht werden, um das Gehwegparken nur für Personenkraftwagen bis 2,8 t zu gestatten.

Kurz gesagt: Das Verkehrszeichen 1010-58 wird überall dort aufgestellt, wo eine Verkehrsanordnung gezielt auf PKW beschränkt werden soll.

Verkehrszeichen "Personenkraftwagen" - VZ 1010-58

Was muss man beim Verkehrszeichen 1010-58 „Personenkraftwagen“ beachten?

Beim Zusatzzeichen 1010-58 „Personenkraftwagen“ ist zu beachten, dass die Regelung ausschließlich für PKW gilt. Das bedeutet: Nur Fahrzeuge, die rechtlich als Personenkraftwagen eingestuft sind, dürfen der angeordneten Vorschrift folgenLKW, Motorräder oder Wohnmobile sind davon ausgeschlossen – selbst leichte Camper unter 3,5 t gelten laut Bundesregierung nicht als PKW und dürfen daher nicht auf Parkflächen mit dem Zusatz „nur PKW“ abgestellt werden.

Wer sich nicht an diese Einschränkung hält, begeht einen Parkverstoß. Laut Bußgeldkatalog droht in diesem Fall ein Verwarnungsgeld zwischen 10 und 30 Euro, abhängig von Dauer und möglicher Behinderung.

Das Verkehrszeichen 1010-58 sorgt somit für eine klare Trennung der Fahrzeugarten und stellt sicher, dass bestimmte Verkehrsflächen ausschließlich Personenkraftwagen vorbehalten sind.

Verkehrszeichen "Personenkraftwagen" - VZ 1010-58

Weitere Produkte

Kürzlich angesehen

Andere suchten nach

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie schnelle Antworten zu den häufigsten Themen rund Ihren Einkauf

Ja, Expresslieferungen sind auf Anfrage möglich. Bitte kontaktieren Sie uns so früh wie möglich per E-Mail an info@menne-verkehrstechnik.de mit dem Betreff „Eilt" und geben Sie Ihre gewünschte Lieferadresse sowie den benötigten Liefertermin an. Wir prüfen die Verfügbarkeit umgehend und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.

Die Versandkosten betragen pauschal 7,95 € pro Bestellung – unabhängig von Gewicht, Volumen oder Anzahl der bestellten Artikel. Es gibt keine versteckten Aufschläge.

Nein. Auch bei sperrigen oder schweren Artikeln, die per Spedition geliefert werden müssen, bleibt es bei den pauschalen Versandkosten von 7,95 €. Es kommen keinerlei Zusatzkosten auf Sie zu – egal wie groß oder schwer Ihre Bestellung ist.

Ab einem Bestellwert von 350,00 € entfallen die Versandkosten vollständig. Die Lieferung erfolgt dann kostenfrei zu Ihnen.

Ja, wir beraten Sie gerne persönlich. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an info@menne-verkehrstechnik.de mit Ihrem Kontaktdaten sowie einer kurzen Beschreibung Ihres Anliegens. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen und finden gemeinsam die passende Lösung für Ihren Bedarf.