Die Formen und Farben der Verkehrsschilder folgen einfachen Grundschemata, die die Erkennung und Zuordnung der Bedeutung des Schildes erleichtern.
Die Formen
Schon durch die Form eines Schildes können die meisten Verkehrsteilnehmer auf die Bedeutung des Verkehrsschildes schließen. Hinweisschilder haben überwiegend eine rechteckige oder quadratische Form, Warnschilder sind stets gleichseitige Dreiecke und Ge- und Verbotsschilder sind runde Verkehrszeichen, Zonenregelungen für Einzelregelungen sind auf einer quadratischen Trägertafel.
Verschiedener Formen bedienen sich die Vorfahrtschilder, sodass sie einfach von hinten erkannt werden können. Dazu gehört zum Beispiel das Andreaskreuz, das Stoppschild, das Vorfahrt-gewähren-Schild sowie das Schild für die Vorfahrtstraße.
Die Farben
In der Regel wird der Inhalt der Verkehrszeichen durch schwarze Sinnbilder und Schrift auf weißem Grund dargestellt. Ebenso gibt es Verkehrsschilder mit einem grünen Grund. Hier werden Sinnbilder und Schrift in Gelb ausgeführt. Bei braungrundigen Verkehrszeichen wie zum Beispiel bei autobahnbezogenen Wegweisungen, Gebotszeichen oder touristischen Wegweisungen werden die Sinnbilder und Schrift in Weiß gehalten.
Schwarz und weiß werden vertauscht, wenn es sich um Wechselverkehrszeichen handelt. Der Hintergrund ist dabei schwarz und die Schrift wird in leuchtenden Lichtpunkten in Weiß gehalten.
So können die Verkehrsteilnehmer das Signalbild des Verkehrszeichens auch noch über eine weite Entfernung erkennen.
Die Farben bei Leiteinrichtungen
Normalerweise sind die Leiteinrichtungen wie Leitpfosten in schwarz und weiß ausgeführt. Die Leitpfosten können jedoch temporär auch in gelb verankert sein. An besonders engen oder gefährlichen Stellen werden häufig Leitbaken, Leitmale oder Kurventafeln verwendet. Diese werden genauso wie die Leiteinrichtungen zum Beispiel Absperrschranken in rot und weiß gestreift ausgeführt. So kann im Straßenverkehr besonders schnell erkannt werden, wenn es sich um eine gefährliche Stelle handelt.
Allgemein wird die Farbe Rot eingesetzt, wenn es sich um ein optisch zu betonendes Hindernis, eine Gefahr oder ein Gebot- bzw. Verbotsschild handelt. Alle Farben und Formen der Verkehrsschilder und Absperrmaterialien sowie ihr Einsatzort werden in der StVO geregelt.