Materialien für Verkehrszeichen

Die Verkehrszeichen müssen nach den unterschiedlichsten Vorschriften gestaltet werden. Die einzelnen Vorschriften wurden in einem vorherigen Beitrag beschrieben. In diesem Beitrag setzen wir uns einmal mit den einzelnen Materialien auseinander, die ein Verkehrszeichen ausmachen. Das Verkehrszeichen besteht aus zwei Werkstoffen: Reflexfolie und Bildträger. 

Das Material für den Bildträger besteht aus den Aluminiumlegierungen EN AW-3005, EN AW-5251 oder EN AW-5754. Auch für Standard-Verkehrszeichen (profilverstärkte oder flache Schilder) sind zugelassene Aluminiumverbunde erhältlich. Der Bildträger hat eine Zugfestigkeit von mindestens 200 N/mm2 bei flachen und profilverstärkten Schildern und 155 N/mm2 bei Schildern mit Kantenverformung. Die Rückseite des Schildes muss entsprechend den Qualitätsanforderungen für Verkehrszeichen mit fester Beschilderung grau (RAL 7043 Grau B) gestrichen werden. 


Nur Materialien/Materialkombinationen verwenden, die von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zugelassen und auf der Vorderseite entsprechend gekennzeichnet sind. Diese Version funktioniert nur mit geprüften Bildträgermaterialien. Gemäß den „Technischen Lieferbedingungen für ortsfeste vertikale Verkehrszeichen“ (TLP VZ, Ausgabe 2011) müssen die sichtbaren Farben den Anforderungen der Spezifikation DIN EN 12899-1:2008-02 entsprechen. Gleiches gilt für spezifische Reflexionswerte, auf die auch im europäischen Bewertungsdokument EAD 120001-01-0106 zu mikroprismatischen Reflexionsmaterialien verwiesen wird. Alle europäischen Anforderungen entsprechen den in Arbeit befindlichen nationalen Normen DIN 6171:2011-11 (Farbregelung von Verkehrszeichen und Verkehrsbauwerken) und DIN 67520:2013-10 (Reflexionsmaterialien für die Verkehrssicherheit – Lichttechnische Mindestanforderungen an Reflexionsmaterialien). Zum Beispiel zum Markieren von temporären Schildern. Die Güteregeln der Gütegemeinschaft Verkehrszeichen und Verkehrszeichenschutz Haagen in der Gütesicherung RAL-GZ 628 „Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen“ sind zu beachten und zu erfüllen. Reflexfolien sind entsprechend ihrer Lichteigenschaften in drei Reflexklassen (RA1, RA2 und RA3) erhältlich. Sie sind spezifisch für die Anforderungen an den spezifischen Reflexionswert (RA), der für die Wahl der Reflexfolie ausschlaggebend ist. Aufgrund des unterschiedlichen Aufbaus wird der Aufbau der Reflexfolie (Aufbau A, Aufbau B und Aufbau C) unterschieden. Definitionen von reflektierenden Folienstrukturen finden sich in DIN 67520 (Anhang A).


Die Klasse RA1 umfasst Ausführungsarten basierend auf dem Reflexfolien-Aufbau A und C (Reflexfolie mit eingebundene Glaskugeln).

Die Klasse RA2 umfasst Ausführungsarten basierend auf den Reflexfolien-Aufbauten B (Stärker retroreflektierende Folie auf der Basis von eingekapselten Glaskugeln) und C (Reflexfolie auf der Basis von Mikroprismen).

Die Klasse RA3 umfasst Ausführungsarten basierend auf dem Reflexfolien-Aufbau C (Stärker retroreflektierende Folie auf der Basis von Mikroprismen).

 Tabelle