Kombinationen von Verkehrszeichen – Gebote und Verbote

Kombinationen grundsätzlich erlaubt
Verkehrszeichen zu kombinieren ist erlaubt, sollte jedoch möglichst vermieden werden. Der Grund dafür ist die begrenzte Aufnahmefähigkeit der Verkehrsteilnehmer – eine Übermenge von Informationen führt meist dazu, dass deutlich weniger Informationen aufgenommen werden.

Folglich ist es wichtig für die Verkehrssicherheit, dass Kombinationen nur in Ausnahmefällen und unter bestimmten Umständen zulässig sind.

Mögliche Anzahl an Verkehrszeichen
Ist es dennoch unerlässlich, Verkehrszeichen zu kombinieren, muss sichergestellt werden, dass sie dem fließenden Verkehr besonders auffallen.
Vorgeschrieben ist, dass an einem Pfosten nicht mehr als zwei (in Ausnahmen auch drei) Verkehrszeichen hängen dürfen.

Zeichen, die sich auf den fließenden Verkehr beziehen, sollten jedoch nur kombiniert werden, wenn diese Kombination sinnvoll ist: beide Zeichen müssen sich an die gleiche Verkehrsart wenden und die gleiche Strecke bzw. den gleichen Punkt betreffen. Hiernach kann z.B. eine Geschwindigkeitsbegrenzung mit einem Überholverbot kombiniert werden – jedoch müssen sich beide Verkehrszeichen zum Beispiel auf alle Fahrzeuge (die gleiche Verkehrsart) beziehen.

Drei Vorschriften sind nur in dem Fall zulässig, wenn sich nur eines davon an den fließenden Verkehr wendet. Das Zeichen, das sich auf den fließenden Verkehr bezieht, sollte dabei an oberster Stelle (wenn die Zeichen nebeneinander hängen) oder zur Fahrbahnseite hin (wenn die Zeichen übereinander hängen) stehen.

Anordnung der kombinierten Verkehrszeichen
Falls eine Kombination erforderlich und sinnvoll ist, ist als nächstes darauf zu achten, welches der Zeichen oben/unten bzw. links/rechts angebracht wird.
Dazu prüft man, welches Verkehrszeichen wichtiger in Bezug auf die Verkehrssicherheit ist. So ist z.B. „Überholverbot“ wichtiger als „Haltverbot“, weil es einen Befehl gibt, wie sich der Verkehrsteilnehmer während der Fahrt verhalten muss – „Haltverbot“ bezieht auf den ruhenden Verkehr und ist damit im Vergleich weniger wichtig für die Sicherheit.

Ist die Rangfolge entschieden, wird das wichtigere Verkehrszeichen zur Fahrbahnseite hin (wenn die Zeichen nebeneinander hängen) oder an oberster Stelle (wenn die Zeichen übereinander hängen) angebracht.

Regeln für Zusatzzeichen
Grundsätzlich gilt, dass an einem Pfosten ebenfalls nicht mehr als zwei Zusatzzeichen befestigt werden dürfen.
Um erkenntlich zu machen, welches Zusatzzeichen zu welchem (kombinierten) Verkehrszeichen gehört, gibt es Befestigungs- und Abstandsvorschriften:

  • Zusatzzeichen werden unmittelbar unter dem Zeichen angebracht, für das sie gelten. Gelten sie für alle Zeichen an dem Pfosten, werden sie mit wahrnehmbarem Abstand unter dem untersten Zeichen gehängt.
  •  Sind die Verkehrszeichen übereinander angebracht, muss das Zusatzzeichen direkt unter dem dazugehörigen Verkehrszeichen und mit einem erkennbaren Abstand (ca. 10 cm) zu dem nicht-dazugehörigen (kombinierten) Zeichen befestigt sein. Besonderheit: Stimmen die jeweiligen Zusatzzeichen für zwei kombinierte Verkehrszeichen überein, wird empfohlen, das Zusatzzeichen unter beiden Zeichen zu positionieren.
  • Sind die Zeichen nebeneinander befestigt, müssen die dazugehörigen Zusatzzeichen unmittelbar unter dem Zeichen hängen (entweder auf der rechten Seite oder auf der linken Seite unter dem jeweiligen Zeichen).

  • Kombination von Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen
    Bei Bedarf kann es wirksam sein, wenn der Inhalt der Verkehrszeichen als Fahrbahnmarkierung wiederholt wird. Das ist bspw. bei der Einfahrt in Tempo 30-Zonen der Fall. Zu beachten ist hierbei, dass die Markierungen nur auf das Verkehrszeichen aufmerksam machen sollen und ausschließlich in der Kombination zulässig sind. Davon sollte jedoch sparsam Gebrauch gemacht werden.

    Einsatz der Vorschriftzeichen 274, 276, 277
    Diese Vorschriftzeichen dürfen mit Gefahrenzeichen oder Richtungstafeln kombiniert werden, wenn jene nicht ausreichen, eine der Situation angepasste Fahrweise zu bewirken.