Aufstellvorrichtung (Fußplatten)

Um die Materialien, wie Verkehrszeichen und Absturzsicherung richtig aufzustellen, muss das richtige Material dafür verwendet werden. Die Aufstellvorrichtung ist dafür die geeignete Lösung. Die Aufstellvorrichtung dient dafür eine Standsicherheit zu gewährleisten und vor umgefallene Materialien zu schützen. Unter Aufstellvorrichtung fallen folgende Materialien: Fußplatten, Fußplattenträger, Schutzplankenhalter und Einschlagfüße.

In den nächsten Wochen werde ich die verschiedenen Aufstellvorrichtungen jeweils vorstellen und genauer erklären. In der heutigen Ausgabe werde ich Ihnen, die Fußplatten näher erklären und vorstellen.

Fußplatten sind die einfachste Möglichkeit Verkehrszeichen und Absturzsicherungen aufzustellen. Es wird einmal differenziert zwischen TL-Fußplatten und K1-Fußplatten. Die TL-Fußplatten sollen für Absturzsicherungen verwendet werden und die K1-Fußplatten für die Verkehrszeichen. Äußerlich haben die aber kaum Unterschiede, deshalb können die Materialien auch andersrum verwendet werden.

Fußplatten sollen hinsichtlich Formgebung und Gewicht so dimensioniert sein, dass sie eine definierte Standsicherheit erzielen. Die Höhe der Fußplatte darf nicht mehr als 12 cm sein, die Länge von 85 – 90cm sowie die Breite von 45cm soll nicht überschritten werden. Zudem muss das Gewicht mindesten 28 kg betragen. Im Sinne der TL-Aufstellvorrichtungen werden Fußplatten vornehmlich aus Kunststoff-Recycling-Material gefertigt. Fußplatten aus Metall oder Beton sind nicht zulässig.

Fußplatten werden natürlich auch in zahlreichen anderen Ausführungen angeboten, insbesondere in quadratischer oder runder Form, sowie mit deutlich geringerem  Gewicht. Derartige Produkte bewirken in der Regel nicht die für Verkehrszeichen erforderliche Standsicherheit und sollten deshalb nicht im öffentlichen Verkehrsraum verwendet werden.

Möchten Sie mehr zum Thema Fußplatten wissen, dann kontaktieren Sie uns oder besuchen Sie einer unserer RSA-Seminare.