Handlungshilfe zur ASR A5.2

Die Handlungshilfe nimmt Bezug auf die im Dezember 2018 vom BMAS im gemeinsamen Ministerialblatt bekanntgegebene Arbeitsstättenregel (ASR) A5.2.

Ziel der Handlungshilfe ist es, die Regelungen der ASR A5.2 im Zusammenwirken mit den „Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (RSA) nicht nur zu erläutern, sondern für mögliche kritische Grenzfälle allen Beteiligten Lösungsvorschläge unter Anwendung der ASR A5.2 Kapitel 4.3 Absätze (3) und (4) aufzuzeigen, mit denen die größtmögliche Sicherheit für die Beschäftigten auf Straßenbaustellen und für die Verkehrsteilnehmer gleichermaßen gewährleistet werden kann.

Im Interesse eines bundesweit einheitlichen Vorgehens soll die Handlungshilfe bereits in der Planungsphase beim Zusammenwirken von Straßenbau-, Verkehrsverwaltungen und Arbeitsschutz sowie in der Ausführungsphase als auch Baudurchführung als Arbeitshilfe genutzt werden, insbesondere auch hinsichtlich der Zusammenarbeit mit den Auftragnehmern (Arbeitgeber/Bauwirtschaft).

Hier können Sie sich die neue Handlungshilfe zur ASR A5.2 noch genauer anschauen!